Dienstag, 24. September 2013

101 Jahre "Singulari quadam"

Am 24. September 1912 hat Papst Pius X. mit seiner - an die Bischöfe Deutschlands gerichteten - Sozialenzyklika "Singulari quadam" den "Deutschen Gewerkschaftsstreit" beendet. Mit diesem Apostolischen Rundschreiben an den deutschen Episkopat wurde dieser angewiesen, die Beteiligung der katholischen Arbeiter (gemeint waren nach dem seinerzeitigen Sprachgebraucht alle Arbeitnehmer, also alle abhängig Beschäftigten, und Handwerker) an den "freien" Einheitsgewerkschaften, zu gestatten.
Die Sozialenzyklika kann als Grundlage für den Beschluss der "Würzburger Synode" gelten, in der die katholischen Arbeitnehmer beinahe flehentlich aufgeforder wurden "bei den Gewerkschaften mit zu tun".
... Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
(Würzburger Synode, Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft", nachzulesen hier "klick" S. 345)

Wieso soll das nicht auch und gerade für kirchliche Arbeitnehmer gelten?
Aber: nur "Mitglied sein" ist nicht alles - die logische Konsequenz wäre, den Gewerkschaften auch das zu gestatten, wofür sie gegründet wurden: nämlich, sich für die Löhne und Gehälter und die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder einzusetzen - notfalls auch durch Streit.


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