Donnerstag, 21. November 2013

Auch "indirektes Streikbrechen" ist Arbeitskampf

Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA wendet sich in ihrem aktuellen Zentral-KODA-Organ Nr. 68 gegen die bisher gelegentlich geübte Praxis, Arbeitskämpfe im Kitabereich zu konterkarieren:

Verdi hat in ihrer Kasseler  Erklärung Anfang November deutlich gemacht, dass im Bereich des Sozial- und Erziehungstarifvertrages SuE 2014 bzw. 2015 erhebliche Verbesserungen erreicht werden sollen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass es dann auch zu Streiks in Kindertageseinrichtungen kommen kann.
Bei der letzten Tarifrunde zum SuE wirkten einige kirchliche Arbeitgeber mit ihren Einrichtungen indirekt als „Streikbrecher“, da sie bereitwillig Kinder aus bestreikten Einrichtungen aufgenommen haben, anschließend aber das ausgehandelte Ergebnis von verdi als Grundlage ihres kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes durch die arbeitsrechtlichen Kommissionen übernommen haben. Damit sich dieses Verhalten nicht wiederholt, sollten die betroffenen Kommissionen bereits frühzeitig informativ tätig werden. Auch wenn in kirchlichen Einrichtungen Streikaufrufe selber nicht zulässig sind, darf das System des Dritten Weges nicht dazu missbraucht werden, die Wirksamkeit von Streiks im Tarifvertragsbereich durch Beschäftigte, die am Tarifergebnis Anteil haben, zu schwächen. 

 Das ist ja schon mal ein Schritt in dir richtige Richtung, nämlich den angestrebten Tariferfolg, den man dann übernehmen möchte, erstmal nicht mehr zu beeinträchtigen. Wenn wir jetzt noch Wege finden würden, zum Tariferfolg vielleicht auch noch beizutragen - das hätte was! Teilnahme an Demonstrationen ist z.B. unstrittig - auch wenn der eine oder andere sogar meint, das wäre nicht möglich.

Und nein: dass "in kirchlichen Einrichtungen Streikaufrufe selber nicht zulässig" sein sollen, ist Wunschdenken. Selbst nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum "Streikrecht im Dritten Weg" besteht ein Streikrecht, weil die vom BAG geforderten Voraussetzungen für eine "Friedenspflicht im Dritten Weg" weder bei den beiden großen Kirchen noch bei ihren Wohlfahrtsverbänden eingehalten sind.

Es besteht auch ein Streikrecht bei Caritas, Diakonie und der evangelischen und katholischen Kirche.

1 Kommentar:

  1. WAS? Kirchliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten haben sich in der Vergangenheit als "indirekte Streikbrecher" beteiligt, und dann vielleicht auch noch gemeckert, wenn die gesetzten Ziele bei den gemeindlichen KiTAs nicht erreicht hat? Um - natürlich - parasitär dann das so "gedeckelte" Ergebnis der Arbeitskämpfe der ver.di Kolleginnen aus den Gemeinden zu übernehmen? Wie pervers ist das denn? Wenn ein "Notbetrieb" wirklich nötig wäre, könnten die kommunalen Arbeitgeber doch jeweils eine Notdienstvereinbarung abschließen. Da muss niemand zum Streikbrecher werden, auch nicht "indirekt" ....

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