Mittwoch, 25. Dezember 2013

DEUS CARITAS EST

ENZYKLIKA
DEUS CARITAS EST

VON PAPST
BENEDIKT XVI.

AN DIE BISCHÖFE
AN DIE PRIESTER UND DIAKONE
AN DIE GOTTGEWEIHTEN PERSONEN
UND AN ALLE CHRISTGLÄUBIGEN
ÜBER DIE CHRISTLICHE LIEBE

Gegeben zu Rom, Sankt Peter, am 25. Dezember, dem Hochfest der Geburt des Herrn, im Jahr 2005, dem ersten des Pontifikats BENEDICTUS PP. XVI; wir zitieren:

26. .... Richtig ist, daß das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muß und daß es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten. Das ist auch von der christlichen Staats- und Soziallehre immer betont worden. Die Frage der gerechten Ordnung des Gemeinwesens ist — historisch betrachtet — mit der Ausbildung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert in eine neue Situation eingetreten. Das Entstehen der modernen Industrie hat die alten Gesellschaftsstrukturen aufgelöst und mit der Masse der lohnabhängigen Arbeiter eine radikale Veränderung im Aufbau der Gesellschaft bewirkt, in der das Verhältnis von Kapital und Arbeit zur bestimmenden Frage wurde, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hatte. Die Produktionsstrukturen und das Kapital waren nun die neue Macht, die, in die Hände weniger gelegt, zu einer Rechtlosigkeit der arbeitenden Massen führte, gegen die aufzustehen war.
27. Man muß zugeben, daß die Vertreter der Kirche erst allmählich wahrgenommen haben, daß sich die Frage nach der gerechten Struktur der Gesellschaft in neuer Weise stellte. Es gab Wegbereiter; einer von ihnen war zum Beispiel Bischof Ketteler von Mainz († 1877). Als Antwort auf die konkreten Nöte entstanden Zirkel, Vereinigungen, Verbände, Föderationen und vor allem neue Ordensgemeinschaften, die im 19. Jahrhundert den Kampf gegen Armut, Krankheit und Bildungsnotstand aufnahmen. Das päpstliche Lehramt trat im Jahr 1891 mit der von Leo XIII. veröffentlichen Enzyklika Rerum novarum auf den Plan. Ihr folgte 1931 die von Pius XI. vorgelegte Enzyklika Quadragesimo anno. Der selige Papst Johannes XXIII. veröffentlichte 1961 seine Enzyklika Mater et Magistra, während Paul VI. in der Enzyklika Populorum progressio (1967) und in dem Apostolischen Schreiben Octogesima adveniens (1971) nachdrücklich auf die soziale Problematik einging, wie sie sich nun besonders in Lateinamerika verschärft hatte. Mein großer Vorgänger Johannes Paul II. hat uns eine Trilogie von Sozial-Enzykliken hinterlassen: Laborem exercens (1981), Sollicitudo rei socialis (1987) sowie schließlich Centesimus annus (1991). So ist stetig in der Auseinandersetzung mit den je neuen Situationen und Problemen eine Katholische Soziallehre gewachsen, die in dem vom ,,Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden’’ 2004 vorgelegten Kompendium der Soziallehre der Kirche zusammenhängend dargestellt ist. Der Marxismus hatte die Weltrevolution und deren Vorbereitung als das Allheilmittel für die soziale Problematik vorgestellt: Durch die Revolution und durch die damit verbundene Vergesellschaftung der Produktionsmittel sollte — so diese Lehre — plötzlich alles anders und besser werden. Dieser Traum ist zerronnen. In der schwierigen Situation, in der wir heute gerade auch durch die Globalisierung der Wirtschaft stehen, ist die Soziallehre der Kirche zu einer grundlegenden Wegweisung geworden, die weit über die Kirche hinaus Orientierungen bietet. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung muß an diesen Orientierungen im Dialog mit all denen, die um den Menschen und seine Welt ernstlich Sorge tragen, gemeinsam gerungen werden.

28. Um nun das Verhältnis zwischen dem notwendigen Ringen um Gerechtigkeit und dem Dienst der Liebe genauer zu klären, müssen zwei grundlegende Sachverhalte beachtet werden:

a) Die gerechte Ordnung der Gesellschaft und des Staates ist zentraler Auftrag der Politik. Ein Staat, der nicht durch Gerechtigkeit definiert wäre, wäre nur eine große Räuberbande, wie Augustinus einmal sagte: ,,Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?’’.[18] Zur Grundgestalt des Christentums gehört die Unterscheidung zwischen dem, was des Kaisers und dem, was Gottes ist (vgl. Mt 22, 21), das heißt die Unterscheidung von Staat und Kirche oder, wie das II. Vaticanum sagt, die Autonomie des weltlichen Bereichs....
und damit auch die Autonomie des kirchlichen Bereichs vor dem weltlichen Handeln, denn ...
...
Die Soziallehre der Kirche argumentiert von der Vernunft und vom Naturrecht her, das heißt von dem aus, was allen Menschen wesensgemäß ist. Und sie weiß, daß es nicht Auftrag der Kirche ist, selbst diese Lehre politisch durchzusetzen: Sie will der Gewissensbildung in der Politik dienen und helfen, daß die Hellsichtigkeit für die wahren Ansprüche der Gerechtigkeit wächst und zugleich auch die Bereitschaft, von ihnen her zu handeln, selbst wenn das verbreiteten Interessenlagen widerspricht. Das bedeutet aber: Das Erbauen einer gerechten Gesellschafts- und Staatsordnung, durch die jedem das Seine wird, ist eine grundlegende Aufgabe, der sich jede Generation neu stellen muß. Da es sich um eine politische Aufgabe handelt, kann dies nicht der unmittelbare Auftrag der Kirche sein. Da es aber zugleich eine grundlegende menschliche Aufgabe ist, hat die Kirche die Pflicht, auf ihre Weise durch die Reinigung der Vernunft und durch ethische Bildung ihren Beitrag zu leisten, damit die Ansprüche der Gerechtigkeit einsichtig und politisch durchsetzbar werden.

Die Kirche kann nicht und darf nicht den politischen Kampf an sich reißen, um die möglichst gerechte Gesellschaft zu verwirklichen. Sie kann und darf nicht sich an die Stelle des Staates setzen. .....

und wir können in keiner der zitierten Enzykliken einen Hinweis zum Dritten Weg finden, aber sehr viele Hinweise zur Option für das Gewerkschaftsprinzip - und auch zum Tarifvertrag

Papst Franziskus hat Ende November in Form einer Videobotschaft eine „Sozialenzyklika im Kleinen“ verbreitet. Wir zitieren:
...
Wird die Soziallehre gelebt, dann generiert sie Hoffnung. Auf diese Weise kann jeder in sich die Kraft finden, mit der Arbeit eine neue soziale Gerechtigkeit zu fördern. Man könnte festhalten: Die Anwendung der Soziallehre der Kirche enthält eine Mystik. Ich wiederhole das Wort: Eine Mystik. Sie scheint dir unmittelbar etwas wegzunehmen; wenn du die Soziallehre anwendest, scheint sie dich aus dem Markt und den geltenden Regeln hinauszuführen. Sieht man hingegen auf die Gesamtergebnisse, dann bringt diese Mystik einen großen Gewinn. Denn sie ist imstande, Entwicklung zu schaffen, und zwar gerade weil sie verlangt, sich der Arbeitslosen anzunehmen, der Schwäche, der sozialen Ungerechtigkeiten, und weil sie den Verzerrungen einer ökonomistischen Vision nicht unterliegt.“
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Quelle Radio Vatikan "klick"

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Liebe Kollegin! Lieber Kollege!


Willy Brandt wäre am 18. Dezember dieses Jahres 100 Jahre alt geworden. Von ihm stammt der Ausspruch: "Nichts kommt von selbst und wenig ist von Dauer". Ein Motto, das auch sehr gut zur Arbeit der Gewerkschaften passt. Die Gewerkschaften wissen am Besten, wie schwierig es ist, zum Beispiel Tariferhöhungen, weniger Arbeitszeit, mehr Urlaub und soziale Sicherheit durchzusetzen. Da kommt wahrlich nichts von selbst, sondern ist harte Arbeit. Und nichts was die Gewerkschaften in all den Jahren erreicht haben, ist auf Dauer gesichert. Es muss täglich von starken Gewerkschaften verteidigt werden.  Erfreulich ist es deshalb, dass die Mitgliederzahlen von ver.di, insbesondere unseres Fachbereichs und hier vor allem der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen steigen.
Denn: Von nichts kommt nichts!
Wir wünsche den Leserinnen und Lesern des ver.di Caritas-Blog frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
 

Mit freundlichen Grüßen


das Redaktionsteam



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