Donnerstag, 19. Dezember 2013

Regionalkommission Ost: Einzelheiten zum "salomonischen Vermittlungsspruch" in der Region Ost

Die Dienstgeberseite der RK Ost informiert in ihrem neuen Dienstgeberbrief über nähere Einzelheiten:

Ihre Begeisterung über die nun gefundenen Regelungen können sie dabei kaum verbergen ("...Regelungen, die wir uns anders gewünscht hätten, die aber zur Kompromissfindung notwendig waren") und man muß sich auch nicht wundern, wenn man die Einzelheiten betrachtet. Die Kluft zwischen der Region Ost und den westlichen Regionen öffnet sich weiter und innerhalb der Region Ost wird auch die Spaltung zwischen oben und unten weiter vorangetrieben: was immer sich zwischen Hamburg und Sachsen nach oben bewegt (regional und branchenbezogen subtilst differenziert) - die unteren Lohngruppen sind nicht mit von der Partie!


Anlage 2: 3,5 % ab 01.01.2014
Anlage 30: Übernahme des Bundesbeschlusses vom Juni 2012 für die Ärzte ab 01.01.2013,
Anlage 31: 6,3 % für das Bundesland Hamburg (3,2 % zum 01.04.2013 und 3,1 % zum 01.01.2014)4,7 % für die übrigen Bundesländer der Region Ost (2,4 % zum 01.04.2013 und 2,3 % zum 01.01.2014)
Anlage 32: 3,0 % im Freistaat Sachsen ab 01.07.20143,0 % für die übrigen Bundesländer der Region Ost in zwei Stufen (1,5 % zum 01.04.2013 und 1,5 % zum 01.01.2014) Des Weiteren eine Einmalzahlung von 100 € für die von derBesitzstandsabschmelzung betroffenen Mitarbeitenden.
Anlage 33 5,1 % für Mitarbeitende in den Kindertagesstätten in zwei Stufen (2,6 % zum 01.04.2013 und 2,5 % zum 01.01.2014)sowie3,0 % für alle anderen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst in 2 Stufen (1,5 % zum 01.04.2013 und 1,5 % zum 01.01.2014)Des Weiteren eine Einmalzahlung von 100 € für die von der Besitzstandsschmelzung betroffenen Mitarbeitenden.
Für die unteren Lohngruppen (Vergütungsgruppen 9a bis 12 der Anlagen 2-2d, sowie die Entgeltgruppen Kr 3a und Kr 4a der Anlagen 31 und 32) gelten die Werte vom 01.01.2012 unverändert weiter.
Die Urlaubsregelung ab 01.01.2013 sieht wie folgt aus: jede/r Mitarbeiter/in bis 55 Jahre erhält 29 Tage, jede/r Mitarbeiter/in über 55 Jahre erhält 30 Tage.Die Regelung gilt ab dem 01.01.2013; Mitarbeiter/innen, die bis 01.07.2013 einen Besitzstand erworben haben, behalten diese Urlaubstage.
Soweit die Einzelheiten, die sich dem Dienstgeberbrief entnehmen lassen.

Die RK Ost könnte diesen Vermittlungsspruch zwar mit der Mehrheit ihrer Mitglieder durch einen eigenen Beschluss ersetzen. Nur, wo sollte eine Mehrheit für einen solchen  Beschluss herkommen angesichts der Begeisterung der Dienstgeber über den Vermittlungsspruch, der ja ein Zeichen dafür ist, dass sich der Dritte Weg erneut bewährt hat?



PS. Wir bitten um Entschuldigung, dass uns heute dann doch noch etwas in den Blog geraten ist.

1 Kommentar:

  1. Dagegen die heutigen Nachrichten vom 2. Weg:
    PIN Mail AG jetzt mit Tarifvertrag
    Berlin, 19. Dezember 2013 | Noch 24 Stunden zuvor wollte der Vorstandsvorsitzende der PIN Mail AG, Axel Stirl, die Aussperrung Streikender aufrecht erhalten, Streikabruch-Willigen bot er 550 Euro Prämie an. Vor der Unternehmenszentrale an der Spree in Berlin hatte er den streikenden Beschäftigten zugerufen: „Ihr könnt streiken, so lange ihr wollt, einen Tarifvertrag mit mir wird es nicht geben.“ Und jetzt das: Einen Tag später gibt es ihn, den Tarifvertrag, bestehend aus einem Entgelt- und einem Manteltarifvertrag. Und der kann sich sehen lassen: Ab dem 1. Januar 2014 steigen die Bruttolöhne aller rund 1.000 Beschäftigten der PIN Mail AG in zwei Schritten um 9,3 Prozent, und zwar mit 100 Euro ab dem 1.1.2014 und noch einmal 20 Euro ab dem 1.1.2015. Mit dem Januargehalt 2014 werden die Beschäftigten zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro erhalten. Ausgenommen davon sind die Beschäftigten, die den Streik bereits für eine Prämie in derselben Höhe abgebrochen hatten.
    siehe: https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++389c67e6-68b2-11e3-aea0-5254008a33df

    O.

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