Mittwoch, 30. April 2014

Info zum 1. Mai: Caritas-Arbeitgeber beharren auf Absenkungen bei den unteren Lohngruppen

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Tarif-Info Nr. 6 der AK Caritas: Caritas-Arbeitgeber legen kein verhandlungsfähiges Angebot vor




AK-Info als pdf

Die Leitungsausschüsse verhandeln am 20./21. Mai weiter.

Für eine faire und gerechte Arbeitsrechtssetzung - Für angemessen Löhne und Gehälter - Für Tarifverträge in der Diakonie

Resolution der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich

Würzburger Synode 3) zu den Gewerkschaften

man hört es immer wieder: angeblich sollen kirchliche Arbeitgeber behaupten, die kirchlichen Mitarbeiter dürften keiner Gewerkschaft beitreten. Das behauptet ja jeder Arbeitgeber gerne - und wenn es ein Pfarrer sagt, dann ... fängt der Glaube an?
Abgesehen davon, dass das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" besteht, und Art. 9 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) auch für die Kirche gilt - abgesehen davon, dass die Grundordnung das Koalitionsrecht bestätigt, und die kath. Soziallehre und die päpstlichen Sozialenzykliken das Gewerkschaftsprinzip ständig betonen:
Es reicht eigentlich, auf die Würzburger Synode hinzuweisen - die katholische Arbeitnehmer auffordert, den Gewerkschaften beizutreten:
Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
Die unterschiedlichen Auffassungen darüber, welcher gewerkschaftlichen Richtung der Vorzug zu geben sei, führen auch heute noch oft zu Gegnerschaften. Einen erfolgversprechenden, nach allen Seiten befriedigenden Ausweg aus diesen Schwierigkeiten haben auch wir nicht anzubieten. Dennoch appellieren wir an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
Ja, ich weiß, man kann nicht immer mit dem Katechismus unter dem Arm herumlaufen. Aber ab und an mal reinschauen sollte nicht schaden:
Der Katechismus zum Wirtschaftsleben und zur sozialen Gerechtigkeit: "klick"
...
Aufgabe der Gewerkschaften wie der Unternehmerverbände ist die Verteidigung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.
...
hier dann noch auf einer Sete der DBK .... "klick"

Dienstag, 29. April 2014

Regionalkommission Bayern - aktuelles Info April 2014


RK-Info als pdf

Würzburger Synode 2) zur Mitbestimmung

Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
Alle Formen der Mitbestimmung in den Unternehmen bzw. in deren Aufsichtsorganen müssen gründen auf der aktiven Beteiligung der Belegschaften, auf der Freiheit und Verantwortung der beteiligten Arbeitnehmer selbst. Dem wird keine Konstruktion gerecht, die lediglich eine von außen kommende Machtteilung oder einen Machtaustausch anzielt und Mitbestimmung zum größeren Teil an der Legitimation und dem Willen der in den Unternehmen Beschäftigten vorbei praktiziert.
Da steht im Übrigen in einem päpstlichen Lehrschreiben was ähnliches:
...
91. Wie schon Unser Vorgänger sind auch Wir der Meinung, daß die Arbeiter mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens fordern. ... In jedem Fall aber sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Das Ziel muß in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muß den wechselseitigen Beziehungen der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das Gepräge geben.
...

Montag, 28. April 2014

Mitgliederbefragung erfolgreich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundestarifkommission hat heute mit großer Mehrheit dem Tarifergebnis vom 1.4.2014 zugestimmt, nachdem bei der Mitgliederbefragung 87,33 Prozent für die Annahme votiert hatten.

Würzburger Synode 1) zum Arbeitskampf

Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
Vielen Katholiken ist zuwenig bewußt gemacht worden, daß es sich beim Arbeitskampf um legitime Interessenkonflikte handelt, die nur durch eine streitbare Auseinandersetzung zu einem Kompromiß geführt werden können. Nicht die kirchenamtliche Soziallehre, wohl aber viele Geistliche und Laien neigen zu einseitig harmonistischer Sicht; Konflikte gelten ihnen schlechthin als ein Übel; tatsächlich bestehende Interessengegensätze und aus ihnen sich ergebende Konflikte werden einfach geleugnet, namentlich dann, wenn man selbst an dem Konflikt beteiligt und an der Erhaltung des bestehenden Zustandes interessiert ist. Ein Christentum, das im Bilde des Herrn nur seine Sanftmut sehen wollte, übersah völlig, daß Christus Konflikte nicht gescheut hat, ihnen nicht aus dem Weg gegangen ist, vielmehr da, wo es darauf ankam, Konflikte sogar bewußt provoziert und in rückhaltloser Schärfe ausgetragen hat.
Ja, ich weiß, man kann nicht immer mit dem Katechismus unter dem Arm herumlaufen, aber ab und an mal reinschauen sollte nicht schaden:
Der Katechismus zum Wirtschaftsleben und zur sozialen Gerechtigkeit: "klick" - man beachte auch Nr. 2435;
hier dann noch auf einer Sete der DBK .... "klick"

Samstag, 26. April 2014

Ein Kapitalismus ohne Menschlichkeit, Solidarität ...

... und Gerechtigkeit hat keine Moral und auch keine Zukunft.
(wir zitieren in Vorbereitung auf den 1. Mai Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising)

Papst Franziskus ‏@Pontifex_de "twitterte" heute:
Niemand darf sich vom Teilen mit den Armen und von der Sorge um die soziale Gerechtigkeit freigestellt fühlen (EG 201).

Donnerstag, 24. April 2014

zu den aktuellen "Nicht-Verhandlungen" in der AK Caritas

würden wir gerne Kardinal Reinhard Marx zitieren (auch wenn seine Aussage nicht zu diesem Anlass erfolgt sind):
Die Tarifautonomie hat sich bewährt. Und ich appelliere an die Tarifparteien, dieses bewährte Instrument durch eine beiderseitige Bereitschaft zum Kompromiss am Leben zu erhalten. Wer versucht, eine vorübergehende Schwäch des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutzen, mag einem kurzfristigen Kalkül entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass in einzelnen Tarifbezirken Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln. .... Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt.
Ob der Erzbischof von München und Freising diese Aussage auch auf die Caritas angewendet wissen möchte, ist uns allerdings nicht bekannt.

Dienstag, 22. April 2014

Frohe Ostern 2014 – 77 Jahre Enzyklika „Mit brennender Sorge“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß nicht, an welche Dinge Sie bei „Ostern“ denken – an den „Osterhasen“, das „Osternest“ und die „Ostereier“, oder vielleicht doch zuerst an die Auferstehung, mit der die Karwoche triumphal beendet ist.

Mir fällt immer auch noch die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ ein, die am Palmsonntag 1937 von tausenden Kirchenkanzeln verlesen und Millionen Katholiken damit „zu Ohren gebracht“ wurde.

Donnerstag, 17. April 2014

Verhandlungen der AK-Caritas zur Vergütungsrunde 2014 ohne Ergebnis

Soeben wird berichtet:

Dienstgeberseite legt kein - aus Sicht der Mitarbeiterseite der AK - verhandlungsfähiges Angebot vor. Der akmas-Vorstand reist ab.

Schöne Feiertage!



Erste Gespräche in der AK Caritas zur Tarifrunde 2014 beginnen heute


Flugblatt als pdf

...und in der Zwischenzeit (bis 25. April) werden die Ver.di-Mitglieder im öffentlichen Dienst befragt, ob sie das Tarifergebnis vom 1. April 2014 annehmen.

Dienstag, 15. April 2014

Gute Pflege. Gute Arbeit in der Pflege - Ohne starke Gewerkschaften geht es nicht schnell genug voran!

Gute Pflege. Gute Arbeit in der Pflege.


Mit einem großen Pflege-Fachkongress machte die CDA Deutschlands kurz vor Ostern (am 11. April 2014 in Berlin) aufmerksam auf die drängenden Aufgaben der Pflegepolitik. In einer Gesellschaft des langen Lebens werde die Gestaltung guter Pflege zu einer der zentralen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Herausforderung, so das einhellige Fazit. 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung habe sich diese als wichtige Säule des Sozialversicherungssystems etabliert. Mit der anstehenden Pflegereform werde das System zukunftsfest gestaltet, die Bundesregierung packe wesentliche Verbesserungsaufgaben an.

Die Rückkehr des Sozialen in die Politik

Viel Gemeinsames: Konferenz "Die Rückkehr des Sozialen in die Politik"

Ver.di und Diakonie wollen in der Sozialpolitik noch stärker an einem Strang ziehen. Das wurde bei einer Tagung am Freitag, dem 11. April, in Berlin deutlich. „Wir wollen, dass es in dieser Gesellschaft wieder sozialer zugeht“, brachte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler das gemeinschaftliche Anliegen auf den Punkt. „Durch einen gemeinsamen Auftritt gewinnen wir an Stärke, um eine soziale Politik durchzusetzen“, ergänzte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
„Noch vor einem Jahr hätte ich mir eine solche Veranstaltung nicht vorstellen können“, sagte Bühler zu Beginn der Diskussion, die in den kommenden Monaten in themenbezogenen Foren fortgesetzt werden soll. Immer noch gebe es gravierende Differenzen darüber, wie die Lohn- und Arbeitsbedingungen der rund 500 000 Diakonie-Beschäftigten am Besten geregelt werden sollten. Die Gewerkschaft halte an der Forderung nach Tarifverträgen und dem Streikrecht fest, die in großen Teilen der Diakonie nach wie vor ein Tabu darstellen. „Trotz dieses Streits haben wir den Dialog gesucht und siehe da: es funktioniert“, so Bühler.

aus: www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Freitag, 11. April 2014

Kriterien zur Bestimmung eines gesetzlichen Mindestlohnes

Kriterien zur Bestimmung eines gesetzlichen Mindestlohnes
in Euro, pro Stunde, bei 38 h pro Woche
 
=> Pfändungsfreigrenze                   8,70
(1.049,99 € netto)
 
=> Hartz IV                                          9,41
(in Düsseldorf)
 
=> Armutslohnschwelle                    11,51
50 % des durschnittlichen Bruttolohnes (2012: 23,02 €)
 
=> Europäische Sozialcharta  12,47
60 % des durschnittlichen Nettolohnes (8.375,- €)
 
Quellen: WSI u. Dr. Thorsten Schulten, 25.09.2013, Hans Böckler Stiftung

DCV zum Thema "Allgemeinverbindlichkeit" beim Mindestlohngesetz

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie schreibt der deutsche Caritasverband u.a.:
...
Gleichwohl ist es aus unserer Sicht sachgerecht, den Deutschen Caritasverband am Verfahren nach § 5 TVG zu beteiligen. Er kann kompetent dazu beitragen, das öffentliche Interesse im Bereich der Sozialwirtschaft zu ermitteln, in dem seine Träger und Mitarbeitenden prominent tätig sind. Es besteht eine Wechselwirkung zwischen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, dem wirtschaftlichen Umfeld und dem Wettbewerb im Feld der Sozialwirtschaft, die sich unmittelbar auf die Feststellung des öffentlichen Interesses auswirkt.
Weiterhin ist es ein langjähriges Anliegen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände, dass die kircheneigenen Regelungen Tarifverträgen gleichgestellt werden, damit jene für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
...
Zunächst: Die AVR der Caritas sind nichts anderes als "allgemeine Geschäftsbedingungen". Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (statt vieler z.B. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 - 6 AZR 160/05 [21]). Caritas-Wunschdenken wird daran nichts ändern.

Weiter: Was wollen diejenigen, die keine Tarifverträge abschließen, in einem Verfahren nach Tarifvertragsgesetz? Wer keine Tarifverträge will und sich diesen verweigert, hat in diesen Gremien schlicht nichts zu suchen.

Und ein Letztes: Es bleibt der Caritas unbenommen, das Angebot des Tarifvertragsgesetzes anzunehmen und Tarifverträge mit Gewerkschaften zu schließen. Dann (erst dann) kann zurecht auch über die Beteiligung in entsprechenden Gremien nach Tarifvertragsgesetz gesprochen werden.

Donnerstag, 10. April 2014

"DGB-Kampagne für den Mindestlohn" - Newsletter vom 10.04.2014

 

 

 

Kurzinfo zur aktuellen Mindestlohndebatte

 

Mit diesem Faltblatt bieten wir in aller Kürze Informationen und Argumente zur wirksamen Durchsetzung des Mindestlohns. 10 Seiten-Leporello, mit farbigen Grafiken. Ideal zum Verteilen an Ständen und bei Aktionen. Demnächst wird das Faltblatt in gedruckter Form über das DGB-Bestellsystem erhältlich sein.

 

PDF zum Download (PDF-Dokument, 404.8 KB)

 

 

Neue E-Cards: "Ich bin keine Ausnahme"

 

E-Cards versenden und für den gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen werben: Langzeitarbeitslose und junge Beschäftigte nicht vom Mindestlohn ausschließen!

 

zum E-Card-Versand

 

 

Dieser Newsletter ist ein Service des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin. Internet: www.dgb.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV ist Frau Claudia Falk (DGB). Anschrift: s. o.

 

 

Mindestlohn ja - aber nicht für ....?

unter der Überschrift "Mindestlohn - ja, aber nicht für ...?" hatten wir uns schon am 31. März mit beabsichtigten Ausnahmen auseinander gesetzt. Auch die Caritas möchte unter 18jährige ausschließen, was letztendlich ein massiver Verstoß gegen das AGG (Diskriminierung aus Altersgründen) ist, und in keiner Weise nachvollziehbar begründet. Jedenfalls belegen Untersuchungen, dass eine solche Ausnahme keinen der erhofften Effekte zeigt.

Heute wollen wir uns einer weiteren Ausnahme zuwenden: den "Langzeitarbeitslosen":
"Werden Langzeitarbeitslose eingestellt, dann dürfen Unternehmen ihnen sechs Monate lang weniger als den Mindestlohn zahlen. Das soll es für die Arbeitgeber attraktiver machen, Arbeitslosen eine Chance zu geben."
Wenn wir es richtig verstanden haben, dann soll der Mindestlohn auch dazu dienen, dass diejenigen, die diesen Mindestlohn erhalten, davon leben können - ohne zusätzliche "Stütze" beantragen zu müssen. Das ist auch eine Frage der Würde (und ein Wert des Sozialstaates).
Haben Langzeitarbeitslose weniger Würde? Kann das Sozialstaatsprinzip (z.B. Art. 1, 20 GG) vertraglich abbedungen werden?
Wer so in die Grundrechte der Betroffenen eingreift, der darf sich nicht wundern, wenn es zu massenhaften Klagen kommt.

Verdi-Medieninfo vom 9.4.2014: Mindestlohn auch für Erwerbslose
Schreiben vom 9.4.2014 an alle Bundestagsabgeordneten

Mittwoch, 9. April 2014

BAG: Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden

BAG Pressemitteilung Nr. 16/14


Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden


Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

...

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urteil vom 30. Mai 2013 - 5 Sa 78/13 -

Glückwunsch an Pater Stefan Oster SDB und das Bistum Passau

"Gut Ding will Weile haben"
- wenn man diesen Satz zugrunde legt, dann hat die lange Sedisvakanz im Bistum Passau zu einem "sehr guten Ding" - bzw. zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Und dann schadet es nicht, wenn wir uns erst heute mit einigen Tagen "Verspätung" (und dann kam auch noch das Wochenende dazwischen) in den Kreis der Gratulanten einreihen.

Ja, wir haben uns zurück gehalten, denn diese Ernennung war auch für uns überraschend. Umso mehr freuen wir uns, dass der "Ordentlicher Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Salesianer in Benediktbeuern" nicht nur in Passau und in Bayern gut aufgenommen wurde.
Benediktbeuern - das liegt ja "gleich um die Ecke" von Penzberg, der "jungen" Bergarbeiterstadt im urkatholischen Pfaffenwinkel, und da konnte Pater Stefan Oster ja durch eigene Anschauung feststellen, dass Gewerkschaft und Kirche gut harmonieren, gewissermaßen die beiden unterschiedlich geprägten Seiten einer Medaille sind. Es wäre schön, wenn der neue Passauer Bischof diese Erkenntnis mitgenommen hätte, und auf dieser Erkenntnis aufbauend mitwirken könnte, die Verbindung zwischen Gewerkschaft und Kirche positiv zu gestalten. Wir freuen uns über eine solche Entwicklung.
Kardinal Marx schrieb an den künftigen Passauer Bischof. „Sie wissen aus eigener Erfahrung, gerade auch durch Ihre weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt gewordene Lehrtätigkeit als Professor der Dogmatik, dass die Kirche in Deutschland vor großen Herausforderungen steht. Dabei dürfen wir uns nicht entmutigen lassen. Gerade deshalb ist Ihre heutige Ernennung ein Zeichen der Ermutigung für die Kirche im Bistum Passau.“ Das ist richtig, und so wünschen auch wir Pater Oster alles Gute und ein segensreiches Wirken in seinem neuen Amt - und beglückwünschen Pater Oster zu diesem Bistum und die Passauer zu diesem Bischof.

Donnerstag, 3. April 2014

Du sollst sogar .... meint die Würzburger Synode

Beschluß: Kirche und Arbeiterschaft
... (wir). ... appellieren ... an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.

Du darfst... - Nur wer mitmacht, wird gehört!


Mittwoch, 2. April 2014

Zum TARIFABSCHLUSS im öffentlichen Dienst

Aktuell im Mitgliedernetz

'' 02.04.2014

Dritte Verhandlungsrunde Bund und Kommunen 31. März/1. April

Tarifeinigung erzielt: 3%, mindestens 90 Euro mehr ab 1.3.2014, weitere 2,4 Prozent ab 1.3.2015.

Die Verdi-Tarifkommission hat der Tarifeinigung am 01.04. zugestimmt.

=> Tarifinfo und Tarifeinigung im Wortlaut.

=> Mitgliederbefragung vom 7.-24. April.

=> Chat am 8. April.

Gemeinsam handeln: das ist Gewerkschaft.


Dienstag, 1. April 2014

"Gegensatz von Kirche und Gewerkschaften kann auf den Müllhaufen wandern"

Interview mit Prof. Dr. Gerhard Wegner, Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts (SI) der EKD

Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ...
... bedeutet, dass Dritter Weg und Dienstgemeinschaft nur noch in Kooperation mit den Gewerkschaften gestaltet werden können.
...

Entscheidend ist, dass sich nun alle Beteiligten auf Augenhöhe zusammensetzen und in einem offenen kooperativen Prozess die neuen Regelungen partnerschaftlich aushandeln. Keine Seite kann der anderen etwas aufzwingen. Kirche muss das Recht der Gewerkschaft auf Waffengleichheit und. Gewerkschaft muss die Dienstgemeinschaft als Leitbild der Kirche anerkennen. Dazu gibt es verschiedene Wege. Aus meiner Sicht ist der in Niedersachsen verfolgte Weg gemeinsam einen kirchengemäßen Tarifvertrag zu vereinbaren der aussichtsreichste.
Quelle: Evangelische Landeskirche in Baden


Wenn sich die Gewerkschaft aus guten Gründen nicht an den Kommissionen im "Dritten Weg" beteiligen kann (siehe unsere Meldungen vom 17ten bis 22ten d.M.), dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:
- gemeinsam darüber beraten, wie diesen Gründen Rechnung getragen werden kann, und
- ggf. darüber reden, was man gemeinsam regeln möchte - und was nicht gemeinsam geregelt werden kann,
- und dann entsprechend handeln.

"Das Leben verlangt mutige Entscheidungen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."


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"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

Wozu Gewerkschaft? - Nur wer mitmacht, wird gehört!