Samstag, 29. November 2014

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die ursprüngliche Absicht der katholischen Kirche, den Anteil der Gewerkschaftsvertreter in den KODAen am Umfang der Tariftexte und -tabellen zu orientieren, der in kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen und KODA-Regelungen Eingang gefunden hat, am erfolgreichen Widerstand der Arbeitnehmervertreter in den Kommissionen gescheitert ist. Die Bischöfe haben nun festgelegt, dass das Verhältnis zwar proportional zu jenem Anteil gestaltet wird, dies aber in der umgekehrten Variante.


Donnerstag, 27. November 2014

Aufwertung 2015 heißt: Neubewertung der Tätigkeiten

Hunderttausende Menschen arbeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, leisten tagtäglich unschätzbar wichtige Arbeit. Nur: Angemessen bezahlt werden sie dafür bisher nicht


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Tarifarbeit wird von Gewerkschaften gemacht.
Auch die von Caritas und Kirche.

Wer gute Ergebnisse will, muss daran mitarbeiten!

Mittwoch, 26. November 2014

Gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus - Wir waren noch nie so dicht dran

»Berliner Appell«

Sie schlagen Alarm. Rund 300 Betriebsräte, Personalräte, Mit- arbeitervertreter/innen und Jugend- und Auszubildendenver- treter/innen aus Krankenhäusern in ganz Deutschland wenden sich mit dem Berliner Appell für eine gesetzliche Personalbemes- sung an die Politik: »Trotz hohem Engagement der Beschäftigten in den Krankenhäusern ist die Arbeitsmenge nicht mehr zu bewältigen. Unserem eigenen Anspruch an gute Behandlung und Versorgung können wir nicht mehr gerecht werden. Die Sicherheit der Patienten ist gefährdet«, bringen die Interessen- vertreter/innen auf der ver.di-Krankenhaustagung am 13. und
14. November ihre Erfahrungen auf den Punkt. Sie sorgen sich auch um den Nachwuchs für die ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Berufe: »Auszubildende in der Pflege bekom- men keine ausreichende Praxisanleitung. Reinigung und Küche haben Not, mit immer weniger Personal die geforderten Standards zu erfüllen. Mangelnde Hygiene kostet Leben.«


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Dienstag, 25. November 2014

Der Papst im Europaparlament

Aus der Rede des Papstes an das Europaparlament vom 25. November 2014:
Es ist Zeit, die Beschäftigungspolitik zu fördern, vor allem aber ist es notwendig, der Arbeit wieder Würde zu verleihen, indem man auch angemessene Bedingungen für ihre Ausübung gewährleistet. Das schließt einerseits ein, neue Methoden zu finden, um die Flexibilität des Marktes mit der Notwendigkeit von Stabilität und Sicherheit der Arbeitsperspektiven zu verbinden, die für die menschliche Entwicklung der Arbeiter unerlässlich sind. Andererseits bedeutet es, einen angemessenen sozialen Kontext zu begünstigen, der nicht auf die Ausbeutung der Menschen ausgerichtet ist, sondern durch die Arbeit die Möglichkeit garantiert, eine Familie aufzubauen und die Kinder zu erziehen.

Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/news/2014/11/25/rede_des_papstes_an_das_europaparlament/ted-837878
des Internetauftritts von Radio Vatikan 



Die Ansprachen des Papstes am 25. November 2014 an das Europaparlament sowie  an den Europarat sind überaus anregende Texte.

Suche nach einer neuen Grundordnung vertagt

Wie wir vermutet haben hat heute der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz im Anschluss an die Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 am vergangenen Donnerstag die geplante Veränderung der Grundordnung auf das nächste Jahr verschoben. "Spätestens zum 27. April 2015" soll eine "abschließende Formulierung" vorliegen, mit der der Ständige Rat dann die Loyalitätsverpflichtungen in der Grundordnung neu geregelt werden könnten.


Tarifrunde für Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten - Aufwertung durch bessere Bezahlung

Wir dokumentieren hier ausführliche Materialien aus der ver.di-Pressekonferenz vom 24. November 2014 zur anstehenden Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst.

Die Tarifrunde wirkt nicht nur für die ca. 187000 Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die direkt betroffen sind, sondern darüber hinaus auch für die ca 535000 Beschäftigten bei freien und kirchlichen Trägern, zumindest indirekt.
Zumindest bei den Pfarrkindergärten der katholischen Kirche in Bayern gilt aufgrund der "Vergütungsautomatik des ABD" das Verhandlungsergebnis des öffentlichen Dienstes direkt und unmittelbar.
Bei anderen "freigemeinnützigen" Kindergartenträgern - wie in Kindertagesstätten der Caritas - findet eine Orientierung am TVöD statt, allerdings häufig mit Eingruppierungen unterhalb des TVöD-Niveaus und/oder mit einer verzögerten Übernahme.
Ein möglichst guter Abschluss ist daher sowohl für Beschäftigten in den Kindertagesstätten der katholischen Kirche wie auch der Caritas im wohlverstandenem eigenem Interesse.
Für die Refinanzierung der Personalkosten ist der TVöD zudem weitgehend die prägende Bemessungsgrundlage.




Montag, 24. November 2014

Jeff Bezos: Behandeln Sie die Amazon-Mitarbeiter/innen fair!

Bei Amazon kämpfen die Beschäftigten für faire Arbeitsbedingungen.
Eine Petition auf change.org organisiert die Unterstützung für die Forderung an Amazon:
Stimmen Sie Tarifverhandlungen endlich zu!
Eine Initiative, die unsere Unterstützung verdient!

siehe auch:
verdi.de: Her mit dem Tarifvertrag!

Samstag, 22. November 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Ständige Rat der katholischen Deutschen Bischofskonferenz befürchtet, in der kommenden Woche bei der Veränderung der Grundordnung den  Barmherzigkeitserwartungen der Bevölkerung nicht entsprechen zu können, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 die Katholische Kirche in ihrer klaren Haltung bestätigt hat.

Freitag, 21. November 2014

Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst

Vor fast 2 Jahren haben wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.11.2012 hingewiesen. Mit diesem Urteil hat sich nun das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.11.2014 befasst, wie der Pressemitteilung 63/14 des BAG zu entnehmen ist.

Das Bundesarbeitsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass "arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam" sind.

Donnerstag, 20. November 2014

Bundesverfassungsgericht: auch in Zukunft gibt es katholische und andere Menschen

Stefan Sell hat in seinem Beitrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 zur Frage des Umfangs der arbeitsvertraglichen Festlegung glaubensbezogener Loyalitätserwartungen durch einen kirchlichen Arbeitgeber die Problematik ausführlich dargestellt und einer eingehenden Würdigung unterzogen:

Katholische und andere Menschen.Das Bundesverfassungsgericht steht (weiter) fest an der Seite der Kirche. Es wird Zeit für eine grundlegende Änderung.

Wir müssen der eingehenden Darstellung und Kritik nichts hinzufügen.

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Eine Kleinigkeit aber doch:
Interessant ist freilich die Frage, wie die Deutsche Bischofskonferenz mit der Sache umgeht. Vor 6 Wochen war im Spiegel zu lesen:
"Mehr Rechte für Geschiedene: Katholische Kirche plant moderneres Arbeitsrecht Geschieden, neu verheiratet - und prompt gefeuert: So erging es Angestellten von katholischen Arbeitgebern bisher. Doch offenbar zeichnet sich in der Kirche jetzt ein Umdenken ab."
In diesem Artikel ist die Rede davon, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich mit einem Papier befassen will, dessen "finale Fassung" nächsten Montag vorliegen soll und das eine liberalere Regelung vorsieht.

Franziskanischer Humor wäre es, wenn die Deutsche Bischofskonferenz sich als liberaler erweisen würde als das BVerfG.

Regionalkommission Nord: weiterhin kein Ergebnis

Die Neue Osnabrücker Zeitung meldet, dass die Verhandlung der Caritas-Reginoalkommission Nord gestern ohne Ergebnis vertagt worden seien.

Der Bereich Altenpflege soll nach dem Willen der Dienstgeberseite "eine Reduzierung der Gehaltszuwächse" erfahren.

Am 8. Dezember soll weiterverhandelt werden, offenbar ist aber auch der Weg in die Vermittlung ("Schlichtungsstelle") angedacht.

In der Region Nord harrt der Bundesbeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 27. September 2014 damit weiterhin auf seine regionale Umsetzung.
Umgesetzt haben bisher die Regionen Mitte, Bawü, Bayern und NRW.


Nachtrag (20.11., abends):
Inzwischen haben sich auch
- die Mitarbeiterseite der AK - http://www.akmas.de/ -
- die Dienstgeberseite mit einem Dienstgeberbrief und einer Presseinformation

zu Ergebnis und Hintergründen geäußert.

Mittwoch, 19. November 2014

Erklärung der 8. ver.di Tarifkonferenz der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstes bei öffentlichen, freien und konfessionellen Trägern

ver.di Tarifkonferenz fordert Aufwertung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Am 14. und 15. November 2014 fand in Göttingen die 8. ver.di-Tarifkonferenz mit über 200 Fachkräften aus den Sozial- und Erziehungsdiensten (SuE) des öffentlichen Dienstes sowie der freien und konfessionellen Träger statt.
Die Aufwertung des SuE soll ins Zentrum der von ver.di geforderten Verhandlungen zu den Eingruppierungsvorschriften gestellt werden.
Die Fachkräfte in Kindertagesstätten, der offenen Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, in den Sozialen Diensten, Beratungsstellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugend-, der Eingliederungs- und der Behindertenhilfe, Seniorenheimen und Krankenhäusern u.v.m. leisten bzw. sichern Bildung, Beratung, Versorgung und Betreuung von Menschen.
Angesichts gestiegener Anforderungen und anspruchsvoller Ausbildungen sagen wir: Richtig gut – aufwerten jetzt! Es ist Zeit für angemessene Bezahlung der Fachkräfte im SuE.
Der von vielen Politikern und auch in der Koalitionsvereinbarung für notwendig erklärten Aufwertung der Sozialen Berufe müssen nun Taten folgen.
Ver.di hat die Tarifverträge für den SuE gekündigt und erwartet von den Arbeitgebern zeitnah die Aufnahme von Verhandlungen.
Die Attraktivität der Berufe auch bei der Bezahlung anzuheben ist notwendig, auch um dem regional bereits akuten und weiter absehbaren Fachkräftemangel zu begegnen und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Zeit, dass über Investitionen in die Bildung und nicht über Ausgaben gesprochen wird!
Wir, die TeilnehmerInnen der Tarifkonferenz haben verabredet, jetzt verstärkt aktiv zu werden und durch breite Beteiligung und Aktionen die Verhandlungen zu begleiten. Die Öffent-lichkeit, vor allem die Eltern, bitten wir um Solidarität.

Die TeilnehmerInnen der ver.di Tarifkonferenz

Erklärung als pdf

Dienstag, 18. November 2014

RK-Infos Bayern und NRW vom 14.11.2014

Inzwischen sind die aktuellen Infos zu den RK-Beschlüssen der vergangenen Woche in den Regionen Bayern und NRW erschienen. 
Neben der Darstellung der jeweiligen Beschlüsse nehmen die Mitarbeiterseiten der RKs auch kritische Bewertungen der Ergebnisse vor. 
Fazit: erst ab März 2015 (nach einjähriger Unterbrechung) hat es bei der Caritas wieder einigermaßen TVöD-Niveau.


RK-Infos Bayern als pdf
RK-Info NRW als pdf

Montag, 17. November 2014

Tagung zum neuen Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Bad Boll

Blick zu unseren evangelischen Geschwistern:

Heute befaßt sich eine Fachtagung in Bad Boll mit dem neuen Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche.

  • Flyer zu: Das neue Arbeitsrechtsregelungsgesetz/Evangelische Landeskirche Württemberg und Gewerkschaften. 

Samstag, 15. November 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass nach dem durchwachsenen und differenzierten Erfolg der Regionalkommissionen Mitte, Ost (mit West), Nord, Bawü, Bayern und NRW die Zentral-Koda nun die Absicht verfolge, eine Novellierung der Magdeburger Erklärung anzugehen.

Freitag, 14. November 2014

Klinikpersonal schlägt Alarm: Appell für eine gesetzliche Personalbemessung - Kritik an CDU/CSU - ver.di-Krankenhaustagung in Berlin

Berlin, 14.11.2014

Mit einem "Appell für eine gesetzliche Personalbemessung" haben sich am Freitag rund 300 Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Auszubildendenvertreter aus Krankenhäusern in ganz Deutschland an die Politik gewandt, um gegen die wachsende Arbeitsüberlastung der Beschäftigten infolge des Personalmangels und die negativen Folgen für die Patienten zu protestieren.

Vor das Wirksamwerden der RK-Beschlüsse haben die Richtlinien noch die Inkraftsetzung durch die Bischöfe gesetzt

Bevor jetzt die Begeisterung überhand nimmt über die erfolgreichen RK-Beschlüsse in Bayern und NRW:

  • wirksam werden die Beschlüsse erst (gemäß der Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Fassung vom 26. November 2007)

Donnerstag, 13. November 2014

Regionalkommission NRW: Tariferhöhungen 2014/2015 beschlossen

Auch in der Regionalkommission NRW wurde heute (nachmittags) der Bundesbeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission umgesetzt. Die Region folgt dabei eins zu eins der Vorlage*:


  • Erhöhung der Vergütungen/Entgelte um 3 % zum 1.7.2014
  • Erhöhung um weitere 2,4 % zum 1.3.2015 (davor wird die Steigerung vom 1.7.2014 auf 90 Euro angehoben)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1.9.2014 um 60 €
  • Urlaubsanspruch ab 2015 für alle: 30 Tage 

Es fehlen jetzt noch die Regionen Nord und Ost. Nord tagt kommende Woche, Region Ost in der zweiten Dezemberwoche.

*gemeint ist die Vorlage BK-Beschluss vom 27.9.2014 in der Fassung des BK-Beschlusses vom 23. Oktober 2014. Die Vorlage der Vorlage (=TVöD) hat dann doch nochmal andere Varianten 



Nachtrag 15.11.2014 - inzwischen sind Dienstgeberbrief und Presseinfo zur RK-Sitzung erschienen. Wir werden in der nächsten Woche einen Blick auf die Einschätzung der Dienstgeberseite werfen.

Regionalkommission Bayern: Tariferhöhungen 2014/2015 beschlossen

Die Regionalkommission hat heute vormittags die Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission vom 27.9.2014 wie folgt beschlossen:

  •  Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR um 3,0 Prozent ab 01.01.2015
  • eine Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR unter Berücksichtigung des 90 € Mindestbetrages um 2,4 Prozent ab 01.03.2015
  • eine Einmalzahlung für Mitarbeiter der Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d sowie Anlagen 22, 23, 31, 32 und 33 zu den AVR in Höhe von 20,9 Prozent des/der im Dezember 2014 gültigen individuellen Tabellenentgeltes / individuellen Regelvergütung; die Einmalzahlung ist im Dezember 14 fällig, Anspruch auf die Einmalzahlung haben Mitarbeiter, die an mindestens 1 Tag im Dezember 2014 einen Anspruch auf Dienstbezüge haben
  • alle sonstigen Inhalte des BK-Beschlusses vom 27.09.14 wurden 1 : 1 übernommen

Nachtrag 15.11.2014 - inzwischen sind Dienstgeberbrief und Presseinfo zur RK-Sitzung erschienen. Wir werden in der nächsten Woche einen Blick auf die Einschätzung der Dienstgeberseite werfen.



Gesundheitsberufe: ver.di fordert von kommunalen Arbeitgebern mehr Bewegung bei Eingruppierung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, sich nicht länger gegen eine angemessene Eingruppierung von Gesundheitsberufen im Ta- rifvertrag für  den  öffentlichen  Dienst  (TVöD)  zu  sperren.  „Die  tarifliche Neubewertung der Berufe im Gesundheitswesen ist überfällig. Die Entgelt- ordnung im öffentlichen Dienst für die Gesundheitsbranche ist fast 25 Jah- re alt, die letzen Änderungen gab es 1994. In dieser Zeit haben sich Aus- bildungen stark verändert und die Anforderungen an die Gesundheitsberu- fe deutlich erhöht“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler nach der vierten Runde der Verhandlungen über Eingruppierungen, die am 10. und 11. November 2014 in Dortmund stattgefunden hat. Vom Ergebnis der Gespräche gehen dabei auch wichtige Signale an private Gesund- heitskonzerne und Wohlfahrtsverbände aus, weil sich das gesamte Gesundheitswesen traditionell stark an der Eingruppierung in öffentlichen Kliniken orientiert. 

Mittwoch, 12. November 2014

Mindestlohn: Arbeitgeber sollen in Beschäftigte investieren statt in die Suche nach Gesetzeslücken - Gewerkschaftlicher Rechtsschutz steht bereit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) rät den  Arbeitgebern dringend, ihr Geld anstatt in juristische Beratung zur  Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns besser in ihre Beschäftigten  zu investieren. "Das Mindestlohngesetz ist so eindeutig abgefasst,  dass sich die Unternehmen das Geld für derlei Beratungen sparen  können", betont Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der  ver.di-Rechtsabteilung. 

Dienstag, 11. November 2014

[DGB Bayern Pressemitteilung] DGB-Chef Jena gratuliert neuenEKD-Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm

 

Betreff: [DGB Bayern Pressemitteilung] DGB-Chef Jena gratuliert neuenEKD-Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm

 

PM Nr. 41 // München, 11. November 2014

 

DGB-Chef Jena gratuliert neuen EKD-Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm

Konstruktiven Dialog zum kirchlichen Arbeitsrecht fortsetzen

 

Der Vorsitzende des DGB Bayern, Matthias Jena, hat dem neu gewählten EKD-Ratsvorsitzenden, dem bayerischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, ganz herzlich im Namen des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bayern, aber auch persönlich gratuliert. „Für Ihre neue, überaus wichtige Aufgabe wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen viel Kraft, gutes Gelingen und viel Erfolg.", beglückwünschte Jena Bedford-Strohm.


Jena weiter: „Heinrich Bedford-Strohm hat bewiesen, dass ihm die Sorgen und Nöte der arbeitenden Menschen ein besonderes Anliegen sind. Wir kennen und schätzen ihn als Freund der Gewerkschaften, als Streiter für mehr soziale Gerechtigkeit und als engagierten Befürworter eines gesetzlichen Mindestlohnes."


Jena verband seine Gratulation mit der Hoffnung, dass der gute und konstruktive Dialog zwischen Evangelischer Kirche und Gewerkschaften in Bayern zu den Fragen des kirchlichen Arbeitsrechtes nun auch auf Bundesebene fortgesetzt werden könne.

Soziale Arbeit hat ihren Wert - auch in Bayern! ver.di-Betriebsgruppe Ursberg meldet sich zur entscheidenden Sitzung der Regionalkommission am 12./13. 11. 2014

Damit das, was im öffentlichen Dienst schon längst der Fall ist - mehr Geld in den Taschen der
Beschäftigten -, auch in der Caritas Bayern umgesetzt wird, müssen am 12./13. November in Nürnberg die entsprechenden Beschlüsse der Regionalkommission Bayern gefasst werden.

Die ver.di-Betriebsgruppe im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg formuliert hier klar, was die Beschäftigten erwarten:

Keine weiteren Gehaltsverluste gegenüber dem TVöD!

Danke aus der Redaktion an dieses klare Zeichen aus Ursberg gegenüber dem Vorsitzenden der Regionalkommission Bayern!

Schreiben an den Vorsitzenden der Regionalkommission Bayern als pdf



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Montag, 10. November 2014

Die rechte und die linke Hand der Caritas*

Im Trierer Volksfreund war in der vergangenen Woche ein Artikel zu lesen mit dem Titel "Caritas-Lohnstreit: Berlin warnt Trier".

Der Artikel ist sehr lesenswert. Es geht um ein Entlohnungsmodell, bei dem Minijob und Übungsleiterpauschale miteinander kombiniert werden. Dieses Modell wird offensichtlich im Caritasverband Trier eingesetzt, gleichzeitig aber vom Deutschen Caritasverband kritisiert. Derzeit läuft nach Informationen des Volksfreund  ein Arbeitsgerichtsverfahren, bei dem es auch um die Legalität und Legitimität des genannten Modells geht.

Die Sache wirft zahlreiche verbands- und caritaspolitische Fragen auf, z.B. die, wieweit der Einfluß des Caritasverbandes oder auch der Kirche reicht.

"Caritas-Lohnstreit: Berlin warnt Trier".

Und wir bleiben neugierig: am 11. Januar 2015 ist die Verhandlung im Arbeitsgericht Trier angesetzt.


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*Gelegentlich werden wir ja wegen unserer Sprache gerügt: für den Fall, dass hier jemand im Titel eine unziemliche Assoziation mit einem Bud-Spencer-Film sieht (was jetzt auch nicht das Drama wäre: immerhin ist ja auch ein Schwimmbad in Schwäbisch Nazareth nach ihm benannt) - die von uns beabsichtigte Assoziation heißt Matthäus 6,3.

Sonntag, 9. November 2014

Mauerfall und Caritas - Blick auf die Region Ost

Aus gegebenem Anlaß werfen wir heute einen Blick auf die Tarifsituation in der Region Ost.
(In unseren monatlichen Tarifvergleichen stellen wir die Region Ost nicht in der nötigen Differenzierung dar, die aber auch nicht sinnvoll möglich ist: so gibt es nicht nur die Region Ost, sondern es gibt auch ein "Tarifgebiet West" in der Region Ost, Tabellen, die zwischen den Sachsen und den übrigen neuen Bundesländern differenzieren und es gibt z.B. in der Anlage 33 eine Tabelle für alle 5 West Regionalkommissionen (lediglich mit Varianten im Gültigkeitsbeginn) für die Region Ost dagegen gibt es in der Anlage 33 vier Tabellen (Tarifgebiet Ost, Tarifgebiet West, in Kindertagesstätten, außerhalb von Kindertagesstätten). 

Im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes sind zwischen Ost und West differenzierende Vergütungstabellen seit 2008 Vergangenheit!

In den AVR Caritas kann man auch 25 Jahre nach dem Fall der Mauer die unterschiedlichen Tabellen (und damit einhergehende niedrigere Vergütungen in den neuen Bundesländern) noch immer bestaunen.

Samstag, 8. November 2014

RK Ost: die Dienstgeber informieren über ihre Vorstellungen

Inzwischen hat im aktuellen Dienstgeber-Kurzinfo die Dienstgeberseite der Regionalkommission Ost ihre Vorstellungen zur Tarifrunde 2014/2015 konkretisiert.

Es heißt dort:
Die Mitarbeiterseite hat für die Bundesländer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein eine 1:1- Übernahme des Bundesmittelwertes (BMW) und für den Tarifbereich Ost eine Vergütung in Höhe von 97% des BMW jeweils zu den von der Bundeskommission beschlossenen Zeitpunkten (01.07.2014 und 01.03.2015) vorgeschlagen. Dies entspricht einer Erhöhung je nach Entgeltgruppe und Stufe von 10% bis 18%.
Das heißt auch, dass die derzeitigen Vergütungen zwischen etwa 13 und 21 % "je nach Entgeltgruppe und Stufe" unterhalb der westlichen Werte liegen.

Was den Dienstgebern vorschwebt:

Die Dienstgeber dagegen haben für alle Mitarbeitenden auf Grundlage der derzeitigen Tabellen eine Erhöhung der Vergütung in zwei Stufen vorgeschlagen: zunächst zum 1. April 2015 eine Erhöhung um 3% und zum 1. März 2016 um weitere 2,4%. Für Mitarbeitende nach Anlage 32 sollen die Termine um jeweils 3 Monate verschoben werden auf den 01.07.2015 und auf den 01.06.2016.
Das bedeutet nichts anderes, als dass der Abstand zwischen Ost und West weiter vergrößert wird.
Morgen, zum Jahrestag des Mauerfalls, legen wir eine kleine Vergleichsdarstellung der Anlage 32 vor.

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass man, nachdem es inzwischen gelungen ist, das System des 3. Weges im Tarifstärkungsgesetz zu etablieren, nun auch etwas für die öffentliche Akzeptanz des 3. Weges tun wolle.
Nachdem alle seriösen Tarifvergleiche zum Ergebnis gekommen seien, dass die Tarife des 3. Weges besser sind als die des 2. Weges, habe man inzwischen festgestellt, die Tarife des 3. Weges seien sogar besser als die des 3. Weges. So hätten etwa in Bayern die nach dem 3. Weg vergüteten Erzieherinnen bei der Katholischen Kirche deutlich bessere Vergütungen als die nach dem 3. Weg vergüteten Erzieherinnen bei der Caritas!
Aufgrund der Erkenntnis, dass der 3. Weg besser ist als der 3. Weg, planen Kirche und Caritas für das kommende Jahr eine Kommissionsstärkungskampagne mit dem Slogan:

Der 3. Weg ist der allerbeste!

Anmerkung: die notorischen Mäkler werden natürlich darauf verweisen, dass in der kommenden Woche die Caritas-Regionalkommission Bayern an der Sache etwas ändern könnte. Das ist Unfug. Das glauben nur Leute, die nichts vom 3. Weg verstehen.

Freitag, 7. November 2014

Dritter Weg auch beim Recht auf freie Meinungsäußerung?

Kritische Äußerungen von Gewerkschaften zu wirtschaftlichen Entwicklungen bestimmter Betriebe ist nichts Ungewöhnliches.
Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts übt man offensichtlich noch den Umgang mit öffentlicher Kritik.
Zahlreiche Medien haben sich in den letzten Tagen mit einem Urteil des kirchlichen Arbeitsgerichts Mainz gegen das Bistum Trier und zugunsten der Gesamt-MAV des Bistums Trier vom 4. November 2014 befaßt, z.B.:
Den Meldungen zufolge will das Bistum Revision einlegen, "wegen der Rechtssicherheit, hieß es". 
 
Dritter Weg, wie gesagt: auch in Fragen der öffentlicher Kritik benötigt die Kirche einen Sonderweg?

Donnerstag, 6. November 2014

Ver.di zum Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

ver.di lehnt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ab

Der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat große Bedenken gegen den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Tarifeinheit und lehnt den Gesetzentwurf ab. "Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Mittwoch, 5. November 2014

Nachhaltige Aufwertung von Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen überfällig - tarifpolitische Konferenz in Berlin

ver.di-Medieninformation zur tarifpolitischen Konferenz in Berlin am 4.11.2014

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bekräftigt ihre Forderungen nach einer nachhaltigen Aufwertung von Gesundheitsberufen und Berufen im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Arbeit mit und für Menschen habe endlich mehr Anerkennung verdient. "Die Beschäftigten müssen entsprechend ihrer hohen Verantwortung und professionellen Arbeit bezahlt werden", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag zum Auftakt einer zweitägigen tarifpolitischen Konferenz in Berlin. Dort diskutieren Tarifexpertinnen und -experten darüber, wie sich die Gewerkschaft angesichts des wirtschaftlichen Wettbewerbs und des zunehmenden Fachkräftemangels strategisch aufstellen wird.

Dienstag, 4. November 2014

"Flächentarife sind Planwirtschaft"

So wird Bernd Meurer, der Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in der Ausgabe 11/2014 von Wohlfahrt Intern zitiert. "Im Interview", so heißt es weiter, erklärt er, "dass er in solchen gewerkschaftlichen Vereinbarungen einen Ausdruck von Planwirtschaft statt von Gerechtigkeit sieht."

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, wer in der "Sozialbranche" alles aktiv ist. Wer den Unterschied zwischen einem "Tarifvertrag zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern auf Augenhöhe" und "staatlich angeordneter Planwirtschaft" nicht kennt, stellt sich schon fachlich selbst ein miserables Zeugnis aus.

Montag, 3. November 2014

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - Update 3. November 2014

Tarifrunden 2012 bis 2014
Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 3. November 2014

Wegen Allerheiligen und Allerseelen hat sich unser Update um zwei Tage verschoben.Seit unserer Übersicht vom 1. Oktober 2014 ist folgendes passiert:


Sonntag, 2. November 2014

Wochenrückblick: kirchliches Arbeitsrecht in den Medien

Wir hatten am vergangen Montag auf die WDR-Sendung Gottes Lohn ist nicht genug - der lange Kampf um fairen Lohn hingewiesen. Die komplette Sendung aus der Reihe "Mut gegen Macht" ist weiterhin online verfügbar.
Ergänzt wird die Internetpräsenz zur Sendung mit Bonusmaterial:
- Interview mit dem katholischen Sozialethiker Friedhelm Hengsbach SJ
- Interview mit ver.di-Sekretär Harald Meyer
- Interview mit Günter Märschbächer, Geschäftsführung Marienhaus Holding

Samstag, 1. November 2014

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Caritasverband ganz zufrieden sei mit der bisherigen Tarifrunde im Bereich der AVR Caritas. Die Einsparungen für die aktuelle 2-jährige Tarifrunde durch die verspätete Anpassung an den TVöD würden mindestens 160 Mio Euro betragen (ca. 400000 Vollzeitäquivalente mal 400 Euro Einsparung = 4 Monate mit mindestens 90 Euro monatlich, entsprechend aufgerundet). Auch bei Berücksichtigung der 7-stelligen Kosten für die AK führt der 3. Weg immer noch zu einem 8-stelligen Nettoertrag jährlich.