Donnerstag, 13. November 2014

Regionalkommission Bayern: Tariferhöhungen 2014/2015 beschlossen

Die Regionalkommission hat heute vormittags die Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission vom 27.9.2014 wie folgt beschlossen:

  •  Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR um 3,0 Prozent ab 01.01.2015
  • eine Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte der Anlagen 3, 3a, 31, 32 und 33 zu den AVR unter Berücksichtigung des 90 € Mindestbetrages um 2,4 Prozent ab 01.03.2015
  • eine Einmalzahlung für Mitarbeiter der Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d sowie Anlagen 22, 23, 31, 32 und 33 zu den AVR in Höhe von 20,9 Prozent des/der im Dezember 2014 gültigen individuellen Tabellenentgeltes / individuellen Regelvergütung; die Einmalzahlung ist im Dezember 14 fällig, Anspruch auf die Einmalzahlung haben Mitarbeiter, die an mindestens 1 Tag im Dezember 2014 einen Anspruch auf Dienstbezüge haben
  • alle sonstigen Inhalte des BK-Beschlusses vom 27.09.14 wurden 1 : 1 übernommen

Nachtrag 15.11.2014 - inzwischen sind Dienstgeberbrief und Presseinfo zur RK-Sitzung erschienen. Wir werden in der nächsten Woche einen Blick auf die Einschätzung der Dienstgeberseite werfen.



4 Kommentare:

  1. Wieso ist die Anlage 3 bei der Einmalzahlung (20,9 %) nicht aufgeführt?
    Ist die Arbeit dieser Beschäftigten weniger Wert?

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  2. Es gibt keine Mitarbeiter der Anlage 3 so wie es Mitarbeiter der anderen Anlagen gibt. Anlage 3 enthält die Tabellen für die Mitarbeiter der Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d (und 22 und 23). Die Mitarbeiter, die nach der Tabelle in Anlage 3 vergütet werden, erhalten selbstverständlich auch die Einmalzahlung.
    Für Bewertungsfragen ("weniger wert?") sind wir eher nicht zuständig, aber soviel kann man sagen: die Regelung zur Einmalzahlung benachteiligt keine nach bestimmten AVR-Anlagen beschäftigten Mitarbeiter systematisch. Gegenüber dem TVöD gibt es allerdings in den AVR-Caritas Nachteile, die sich aber weitgehend auf den Zeitraum 1.3.2014 bis 28.2.2015 beschränken. Die wesentlichen Tabellen in Mitte, Bawü und jetzt Bayern folgen ab 1.3.2015 wieder im wesentlichen der TVöD-Tabellenlogik.

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  3. Bekommt die Anlage 2 keine Erhöhung der Regelvergütung ?

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  4. Doch. Die Erhöhung der Vergütung der Mitarbeiter der Anlage 2 erfolgt über die Änderung der Tabellenwerte in der Anlage 3.

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