Montag, 5. Januar 2015

Beschluss der RK Ost vom 10. Dezember 2014 in der Fassung des Eckpunktepapiers

Mit dem Sachverhalt, dass in der Region Ost zum 1. Januar bei der Fahrdiensten der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird, haben wir uns bereits am Samstag befaßt.


Den Beschluss vom 10. Dezember haben wir im monatlichen Tarifvergleich am vergangen Freitag bereits dargestellt.
Für eine genauere Bewertung muss noch die Redaktionssitzung am 29. Januar 2015 abgewartet werden, denn die verschiedenen Fassungen des Beschlusses vom 10. Dezember (Darstellung in Erhöhungswerten in der Pressemitteilung der Dienstgeber bzw. im Eckpunktepapier) stellen unterschiedliche Berechnungswege dar, mit denen dann die verbindlichen Tabellenwerte erzeugt werden können.

Während in den 4 Westregionen, welche die Erhöhungen bereits beschlossen haben, ab Januar 2015 im Wesentlichen 4 Tabellen und maximal 2 Erhöhungszeitpunkte genügen, bedarf es im Osten 18 Tabellen und 4 Erhöhungszeitpunkte um die Verhältnise darzustellen.

In der folgenden Tabelle sind die Werte aus dem Eckpunktepapier dargestellt. Die Spalte mit der Abweichung vom Bundesmittelwert zum 1.7.2014 (ggf. nach den Erhöhungen) haben wir selbst ermittelt, sie dienen nur den Vergleichszwecken. Die durchgestrichenen Werte in der letzten Spalte sind jene Werte, bei denen keine Veränderung stattgefunden hat.


%-AbweichungWerte aus Eckpunktepapier
zum BMWab 1.1.2015ab 1.10.2015ab 1.1.2016ab 1.3.2016
Bundesmittelwertbezugam 1.7.2014Bezug 1.7.2014Bezug 1.3.2015Bezug 1.3.2015Bezug 1.3.2015
Anlage 3 Ost/VG 1 bis 889,3592,092,092,0
Anlage 3 Ost/VG 9a bis 1286,4389,088,089,0
Anlage 3 West/VG 1 bis 893,2796,096,096,0
Anlage 3 West/VG 9a bis 1290,1293,092,093,0
Anlage 31 Ost KR 12a bis 7a90,7493,593,593,5
Anlage 31 Ost KR 4a bis 3a86,6789,589,089,5
Anlage 31 West KR 12a bis 7a94,3397,597,597,5
Anlage 31 West KR 4a bis 3a90,0993,093,093,0
Anlage 31 Hamburg KR 12a bis 7a95,7798,599,099,0
Anlage 31 Hamburg KR 4a bis 3a90,0993,093,093,0
Anlage 32 Ost KR 12a bis 7a89,2792,092,092,0
Anlage 32 Ost KR 4a bis 3a86,6789,589,089,5
Anlage 32 West KR 12a bis 7a93,0396,096,096,0
Anlage 32 West KR 4a bis 3a90,3293,093,093,0
Anlage 33 Ost89,2792,092,092,0
Anlage 33 West93,0396,096,096,0
Anlage 33 Kita Ost91,0994,094,094,0
Anlage 33 Kita West94,9398,098,098,0








Ein gewisser Trend ist erkennbar: in den oberen Vergütungsgruppen sind die Prozentwerte besser und der Bereich Altenpflege schwächelt tendenziell (durch niedrigere Werte und zeitliche Verzögerungen).  Die zeitlichen Verzögerungen verstärken die zeitlichen Verzögerungen noch, die schon durch den BK-Beschluss gegenüber der TVöD-Referenz grundgelegt sind.
Dass der Sockelbetrag vermutlich durchgehend realisiert sein wird, dürfte rechnerisch erleichtert sein dadurch, dass der Vermittlungsausschuss am 17.12.2013 die unteren Lohngruppen teilweise übergangen hat.

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