Samstag, 17. Januar 2015

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass man nach langer Suche nun doch wesentliche positive Merkmale der kirchlichen Betriebsverfassung gegenüber der staatlichen Betriebsverfassung entdeckt hat.

Dem Vorwurf gegenüber, der Deckungsgrad im Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung liege zwar geschätzt bei 80 %, aber konkreten Zahlen zufolge nur bei 50 % (vgl. Neue Caritas 10/2012), habe man bemerkenswerte neue Argumente entdeckt, welche die bessere Qualität des MAVO-Systems eindeutig belegen. Anders als die staatliche Betriebsverfassung sei die kirchliche Mitarbeitervertretung schon in ihrer betrieblichen Konstituierung paritätisch organisiert: der mitarbeiterfreundlichen Verpflichtung des Dienstgebers, die Wahl einer MAV zu initiieren, korrespondiert der dienstgeberfreundliche Sachverhalt, dass gegen den Verstoß dieser Verpflichtung keinerlei Sanktion vorgesehen ist. Dieses System stelle sicher, dass der "Deckungsgrad im Bereich der Mitarbeitervertretungsordnung" nicht durch Übertreibungen belastet wird.

Was Kritiker zudem häufig übersehen würden, sei, dass die Etablierung von Freiheitsnormen in diesem Bereich ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der kirchlichen Betriebsverfassung darstelle: 100 Prozent der kirchlichen Einrichtungen seien frei von Betriebsräten. Dieser Deckungsgrad mit Betriebsräten entspricht auch dem Deckungsgrad von Betriebsräten bei ALDI - dass auch dort kein Betriebsrat besteht belegt, wie gut das Betriebsklima ist. Denn sonst würde es ja Betriebsräte geben ....

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