Samstag, 20. Juni 2015

Arbeitsgericht Berlin: Streik für bessere Personalausstattung zulässig

Unbefristeter Ausstand ab Montag - Gericht erlaubt Streik an der Charité

Das Pflegepersonal der Berliner Charité darf auf unbestimmte Zeit streiken - das hat das Arbeitsgericht Berlin am Freitag entschieden. Die Leitung der Klinik wollte den Ausstand juristisch verhindern. Ab Montag nun dürften hunderte OPs ausfallen und Betten auf den Intensivstationen leer bleiben.

Das Pflegepersonal an der Charité darf unbefristet in Ausstand treten. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Freitag entschieden und wies einen Antrag der Charité-Leitung auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zurück.
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Mitarbeiter fordern bessere Personalausstattung

Hintergrund des Streiks ist ein Streit um bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal. Verdi fordert unter anderem Quoten, die regeln sollen, um wie viele Patienten sich ein Pfleger kümmern muss. Dies soll eine bessere Versorgung und geringere Belastung für die Pflegekräfte bringen.
Der Charité-Vorstand argumentiert, dass diese Forderungen alle Krankenhäuser in Deutschland beträfen und daher nur auf bundespolitischer Ebene gelöst werden könnten.

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Quelle;
rbb Link: http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/06/charite-gericht-streik.html

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