Mittwoch, 12. August 2015

Klare Ablehnung der Schlichtungsempfehlung in der Mitgliederbefragung

Bundestarifkommission: Ohne Verbesserungen ist die Schlichtung im Sozial- und Erziehungsdienst gescheitert

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Dienstag, den 11. August 2015) über das weitere Vorgehen in der Tarifauseinandersetzung zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes entschieden, nachdem in der Mitgliederbefragung
69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder den Schlichterspruch abgelehnt hatten. Mit sehr großer Mehrheit folgte die Bundestarifkommission der Diskussion der Streikdelegierten vom vergangenen Samstag und beschloss, dass die Schlichtung gescheitert sei, wenn die Verhandlungen mit den Arbeitgebern am kommenden Donnerstag (13. August 2015) keine Verbesserungen des Schlichterspruchs ergäben.

„Das Ergebnis der Mitgliederbefragung ist ein deutliches Signal an die Gewerkschaften, aber auch an die Arbeitgeber“, sagte der ver.di- Vorsitzende  Frank  Bsirske.  „Die  Schlichtung  hat  ihre  befriedende Funktion erkennbar nicht erfüllt, deshalb sind beide Seiten jetzt gut beraten, ihren Beitrag zu einer Befriedung dieser Tarifauseinandersetzung zu leisten.“
Mehrere Gründe hätten offenbar zu der breiten Ablehnung des Schlichterspruches geführt. Ein Kritikpunkt gelte der langen Laufzeit, die einen weiteren Anlauf in Richtung Aufwertung erst in fünf Jahren möglich mache. Zudem sehe der Schlichterspruch gerade für jüngere Erzieherinnen – vor allem bei einem Teilzeitanteil von 62 Prozent – in der Mehrheit nur Verbesserungen von höchstens 30 Euro brutto monatlich vor.
„Das ist nicht dazu angetan, den Sozial- und Erziehungsdienst für künftigen Berufsnachwuchs attraktiver zu machen“, so Bsirske. Zudem seien die sozialarbeiterischen Tätigkeiten im Schlichterspruch kaum und teilweise gar nicht berücksichtigt worden. Ein weiterer Ablehnungsgrund sei, dass bei einem Wechsel von einem anderen Träger in den kommu nalen Sozial- und Erziehungsdienst die durch die Vorbeschäftigungszeit erworbene Kompetenz nicht ausreichend berücksichtigt und anerkannt werde.
„Wir werden jetzt mit den Arbeitgebern darüber verhandeln, ob wir zu Verbesserungen kommen können. Wenn das nicht gelingt, stehen die Zeichen auf Streik“, so Bsirske. Diese Streiks würden voraussichtlich nach dem Ende der Sommerferien in Bayern und Baden-Württemberg, also zum Monatswechsel September/Oktober bzw. in der ersten Oktoberhälfte beginnen. „Bis dahin sollten alle Beteiligten versuchen, in Verhandlungen zu Verbesserungen zu kommen. Wir sind dazu bereit“, betonte Bsirske.
[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 11. August 2015]



Flugblatt vom 11.8.2015 als pdf



1 Kommentar:

  1. Dabei wird sicher auch die Frage der Refinanzierung (kinderbezogener Förderanspruch, früher "Personalkostenzuschüsse") durch den Staat eine Rolle spielen müssen. Der Staat wird dabei - wie bisher auch - auf die unterschiedlichen tariflichen Regelungen bei unterschiedlichen Trägern verweisen und Sonderfinanzierungen für einzelne Träger wie die Kommunen ablehnen. Muss man nun prophetisch begabt sein, um sich zu fragen, ob sich die Auseinandersetzung weiterhin auf die kommunalen Arbeitgeber beschränken wird?

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