Donnerstag, 19. November 2015

Die Soziallehre der Kirchen und das deutsche Arbeitsrecht

...ist Thema des "Schwerpunktreferats" I - "Mit Arbeit spielt man nicht! Die Soziallehre der Kirchen und das deutsche Arbeitsrecht." von Prof. Dr. Gregor Thüsing auf dem heutigen 7. Rheinischen Kirchenarbeitsrechtstag im Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln, Bad Honnef


Das Thema liegt uns, wie zahlreiche Blogbeiträge belegen, sehr am Herzen.

Man kann gar nicht überschätzen, welchen gewaltigen Einfluß insbesondere die katholische Soziallehre über christliche Politiker von CDU/CSU, der "Christlich-Sozialen Kollegenschaft im DGB", den Sozialausschüssen (CDA), der KAB, der CAJ, der sogenannten "17. Gewerkschaft" (= Jesuiten, insbesondere Oswald von Nell-Breuning SJ) usw. auf das deutsche Arbeitsrecht im vergangenen Jahrhundert hatte.

Der Einfluss dagegen, den die Soziallehre der Kirchen auf das kirchliche Arbeitsrecht genommen hat, dürfte - ausgenommen natürlich in den Sonntagsreden - pfeilgerade gegen Null gehen. Hier dürften eher die Herrschaftsinteressen (vulgo Arbeitgeber- - pardon! - Dienstgeberinteressen) der kirchlichen Einrichtungen den Ausschlag für die Gestaltung von MAVO-Recht und 3. Weg gegeben haben, weniger die Soziallehre der Kirchen.


Neben dem Schwerpunktreferat I befaßt sich nur noch das "Schwerpunktreferat II Loyalitätspflichten im kirchlichen Dienst – Wo stehen wir?" von Dr. Martin Fuhrmann, VDD, Bonn, mit spezifisch kirchlichen Themen. Die übrigen Tagungsgegenstände teilt sich der Kirchenarbeitsrechtstag mit der übrigen Welt.

Kirchliches Arbeitsrecht - so hat man den Eindruck - unterscheidet sich nur durch besondere Rechte der Arbeitgeber und besondere Pflichten der Arbeitnehmer vom "normalen" Recht der Arbeit.

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