Dienstag, 1. März 2016

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2012-2015 und 2016 - Update 1. März 2016

Tarifrunde TVöD 2016

  • 18. Februar: Forderungsaufstellung Ver.di - TVöD: 6 % Erhöhung, 100 Euro plus für Auszubildende, Abschaffung sachgrundloser Befristungen
    Kurz darauf: 
    Caritas-Mitarbeiterseite kommt nach politischer und wirtschaftlicher Einschätzung zu den gleichen Forderungen wie die Gewerkschaft ver.di für den öffentlichen Dienst


Tarifrunde Sozial und Erziehungsdienst 2015

Abschluß SuE im öffentlichen Dienst: 30.9.2015

  • Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
  • Geltung ab 1. Juli 2015
  • Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020

Caritas Bundeskommission (10. Dezember 2015):

Der Abschluss im TVöD/SuE vom  30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).


Realisierung des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 2015 durch die Umsetzung in den Regionalkommissionen

RK Baden-Württemberg: 

RK-Beschluss am "wertgleiche" Übernahme am 11. Dezember 2015: die Auszahlung erfolgt ab Mai 2016, die Monate Januar bis April werden in den Monaten Mai bis August nachgezahlt. Genauere Einzelheiten wurden am 20.1. 2016 festgelegt.
RK Baden-Württemberg am 20. Januar 2016: "Konkretisierung" des RK-Beschlusses vom 11. Dezember 2015

RK Bayern: 
RK Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss er Bundeskommission "eins zu eins". Einzelne redaktionelle TVöD-Nachbesserungen werden im Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 automatisch übernommen.

RK Mitte:

RK Nord:
Noch kein Beschluss; die RK Nord hat bisher zweimal ergebnislos getagt. Die nächste Sitzung findet am 30. März statt.


RK Nordrhein-Westfalen:

RK-Beschluss am 14. Januar 2016: Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2014 "eins zu eins". Redaktionelle TVöD-Nachbesserungen müssen für den Fall der entsprechenden Beschlussfassung der Bundeskommission im März 2016 eigens beschlossen werden.

RK Ost:

Die RK Ost hat am 28. Januar 2016 einen Beschluss gefasst: Die Tariferhöhungen gibt es erst ab 1. August. Die Tabellenwerte im Osten werden mit den bisherigen Prozentabständen zum Westen entsprechend angepasst. [Beschlusstext

Bislang bestätigt sich auch in der SuE-Tarifrunde 2015 der Trend der Tarifrunden 2012-2015: bis auf wenige Ausnahmen erfolgen die Übernahmen der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes mit systematischen zeitlichen Verzögerungen, die für die Caritas-Beschäftigten in aller Regel reale Lohnverluste gegenüber dem TVöD-System bedeuten.In der aktuellen SuE-Tarifrunde gibt es hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung gegenüber dem TVöD keine Ausnahme: die obere Grenze wird inzwischen von der Bundeskommission definiert. Über die Kraft, besser als die Bundeskommission abzuschliessen verfügt keine Regionalkommission. Die obere Bandbreite hat offensichtlich nur kosmetischen Charakter.

Der Überblick über die Tarifrunden 2012-2015 findet sich hier: caritas-verdi.blogspot: Der Stand der Dinge - Dezember 2015


p.s.:
Dass es in der katholischen Kirche mit der "Vergütungsautomatik im ABD" schneller geht, erweist sich zusehends als Illusion.


Wie im KODA-KOMPASS Nr. 60 (Seite 6) berichtet wird, will die Bayerische Regional-KODA in der Vollversammlung am 10. März 2016 darüber beschließen, ob Vergütungsregelungen (aus dem Tarifvertragsabschluss SuE) auch der (seit rund 20 Jahren geltenden) "Vergütungsautomatik" unterliegen (vgl. schon Grundlagenbeschluss der Freisinger Bischofskonferenz von 1995).

Während z.B. bei den Kommunen im Land Brandenburg die Umsetzung dieses Abschlusses bereits im Dezember auf den Gehaltsabrechnungen war, wird die katholische Kirche in Bayern mit ihrer "Vergütungsautomatik" somit keinesfalls vor April 2016 die Auszahlungen vornehmen. Ein nicht zu verachtender Zinsgewinn für die Kirche, dem ggf. entsprechende Kontoüberziehungen der Beschäftigten gegenüber stehen - denn diese müssen natürlich Miete, Strom und andere Kosten trotz der Verzögerungen der Auszahlung pünktlich bezahlen.
Die arbeitsvertraglich vereinbarte "Vergütungsautomatik" ist also nichts, auf das man sich wirklich verlassen könnte. Alleine durch die Terminplanung einer unnötigen Beschlussfassung, ob Vergütungsregelungen auch der Vergütungsautomatik unterliegen, lässt sich die Auszahlung um Monate verzögern.
Und ob sich die Nachberechnung dann nachträglich auch richtig auf andere Zahlungen wie die Jahressonderzahlung (zum Jahresende 2015) auswirkt, muss dann wohl individuell geprüft werden. Jedenfalls wäre eine komplette Neuberechnung ab Juli 2015 einschließlich Sonderzahlungen, Abführungen an die Zusatzversorgungskasse (damit keine Rentenverluste entstehen) ... und einer Verzinsung des verspätet ausbezahlten Lohnes korrekt - und zwar auch für Beschäftigte, die zwischenzeitlich ausgeschieden sind.

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