Dienstag, 31. Mai 2016

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Mitgliederbefragung ergibt 78 Prozent Zustimmung – Bundestarifkommission nimmt Tarifergebnis an


(ver.di) hat am heutigen Dienstag (31. Mai) das Tarifergebnis für die rund 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen angenommen. Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen zu ihrer Meinung über das Verhandlungsergebnis vom 29. April 2016 befragt worden und hatten diesem Ergebnis im Rahmen der Mitgliederbefragung mit deutlichen 78 Prozent zugestimmt. Die Bundestarifkommission folgte diesem Votum und nahm das Tarifergebnis mit großer Mehrheit an. Damit sind die Tarifverhandlungen endgültig abgeschlossen.

Wenn Pflegekräfte Hilfe brauchen

ver.di fordert seit Jahren mehr Pflegepersonal – auch in der Altenpflege. Die Reduzierung des Personals auf ein Minimum führt bei den zu Pflegenden und Beschäftigten zu immer größeren Problemen. Viele Beschäftigte in der Altenpflege werden krank. Besonders psychische Erkrankungen machen den Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, Depressionen sind weit verbreitet. Der Fehler liegt im System: Es braucht eine gesetzliche Personalbemessung in der gesamten Pflege.

Ver.di-Video zum Thema: Wenn Pflegekräfte Hilfe brauchen - ver.di-tv

Montag, 30. Mai 2016

Aufstehn für die Pflege - ohne die Kirchen?

Ohne dich wird das nichts - Aufruf an die Kolleginnen und Kollegen in den
kirchlichen Krankenhäusern des Saarlandes.

Im Saarland kämpfen Beschäftigte aus Krankenhäusern und Kliniken seit langen Jahren für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen Tarifvertrag Entlastung.

Verschiedene Stationen dieses Kampfes (Aktive Mittagspausen, Mahnwache 2013 in Saarbrücken, Krankenhausdemo Oktober 2013, "Homburger Auf.Stand" 2014, Aktion 162000 für 162000, Kundgebung "Alle 21 dabei" vor dem Landtag 2015, Symposium Oktober 2015, Warnstreik April 2016) sind dokumentiert im Bericht "Auf dem Weg - Bericht an den Zweiten großen Ratschlag der Tarifberaterinnen" von Michael Quetting.

Samstag, 28. Mai 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Arbeitsrechtsausschuss (ARA) der Zentralkoda sich stellvertretend um die Beantwortung der kleinen Anfrage der Grünen kümmern wolle, welche die Bundesregierung mit der Auskunft beantwortet hat, dass ihr keine mitbestimmungsrelevanten Daten in Bezug auf kirchliche Unternehmen vorlägen.

Der ARA stelle hier gerne seine eigenen Informationen zur Verfügung:
1. bezüglich der mitbestimmungsrechtlichen Daten wisse er auch nicht mehr als die Bundesregierung,
2. aber  die Artikel 140 GG und 136, 137, 138, 139 und 141 WRV könne er ihr gerne zur Verfügung stellen.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 27. Mai 2016

Fronleichnam und Katholikentag

bestimmen die letzten Meldungen aus der katholischen Welt. Die FAZ und de Tagesschau (am 26.05.2016 um 13:41 Uhr) berichteten rechtzeitig zur aktuellen Tragödie im Mittelmeer (sowie hier und hier) aus Köln:

Fronleichnamsmesse mit Flüchtlingsboot


"Ihr Schrei ist Gottes Schrei"

und die Tagesschau führt weiter aus:
"Wer Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt, lässt Gott ertrinken." Mit diesen Worten hat der Erzbischof Woelki vor dem Kölner Dom die Fronleichnamsmesse gefeiert - mit einem Flüchtlingsboot als Altar. Flüchtlinge waren auch ein Thema beim Katholikentag in Leipzig.
Es ist schön, dass sich die Kirche hier der gemeinsamen Werte mit den Gewerkschaften besinnt.
Im Vordergrund steht der Mensch, jeder einzelne Mensch - denn der Mensch ist das Ebenbild Gottes (edit: oder, wie es Kardinal Marx zum Katholikentag ausdrückte: "Es gelte ..., die Menschen in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen und nach Lösungen im Sinne der Menschen zu suchen).
Menschenrechte wie die Koalitions- und Religionsfreiheit gehören zu Deutschland und Europa. Für die Religionsfreiheit gilt das spätestens seit dem "Augsburger Religionsfrieden" von 1555.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Streikrecht ist Grundrecht

...thematisiert ausführlich die Bemühungen den 3. Weg zur Abwertung der Altenpflege zu benutzen.

Ein sehr ausführlicher Beitrag Kniefall vor dem Markt: Diakonie will Altenpflege abwerten vom 21. April 2016 dokumentiert die Absichten der Diakonie-Arbeitgeber, die Löhne um bis zu 20 % abzusenken.

Nach einem Brief der Buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich) an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Staatssekretär Laumann hat dieser nun sein Unverständnis für die diakonischen Pläne zum Ausdruck gebracht.

Infos zu den aktuellen Auseinandersetzungen gibt es hier:
Hände weg vom Lohn in der Pflege und anderswo

Bei der Caritas hält sich das Interesse an den Entwicklungen bei unseren Schwestern und Brüdern im 3. Weg erkennbar sehr in Grenzen.

Montag, 23. Mai 2016

Bayerisches Ausgrenzungsgesetz - Verweigerung von Schulbildung

Kinder in Asylunterkünften sind aus der Schulpflicht und damit faktisch aus der Schule ausgeschlossen.
(Art. 17a / Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Schulwesen, Art. 35 Abs. 2)

Zur Erinnerung:
...
Im Detail formuliert die Caritas vor allem in ihrer Kritik in den Bereichen Bildung, Bürgerschaftliches Engagement und Kosten. So fordert sie für den Bereich Bildung, dass der Zugang zu Sprachkursen vereinfacht werde und unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein müsse. Grundsätzlich müsse in Kindergärten und Horten mehr Personal zur Förderung und Bildung der Kinder zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Die Erzieher müssten in ihrer interkulturellen und integrativen Kompetenz geschult werden. Die Übergangsklassen sollten nach Ansicht der Caritas im Integrationsgesetz verankert werden, denn nur so könne eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Sie müssten auch flächendeckend und ausreichend angeboten werden.
...
Quelle: Caritas Internet


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Wir möchten bei diesem Thema vermeiden, sarkastische Untertöne zu verwenden. Wir zitieren einfach:
Artikel 22

Öffentliche Erziehung
1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren.
2. Für über die Volksschule hinausgehenden Unterricht, insbesondere die Zulassung zum Studium, die Anerkennung von ausländischen Studienzeugnissen, Diplomen und akademischen Titeln, den Erlass von Gebühren und Abgaben und die Zuerkennung von Stipendien, werden die vertragschließenden Staaten eine möglichst günstige und in keinem Falle weniger günstige Behandlung gewähren, als sie Ausländern im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen gewährt wird
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (In Kraft getreten am 22. April 1954) – Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 (In Kraft getreten am 4. Oktober 1967).

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
...
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
...
§ 82 Aufgaben der Länder
(1) Die oberste Landesjugendbehörde hat die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
(2) Die Länder haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
(vom Ausschluss von Kindern in Unterkünften von Asylbewerbern lesen wir da nichts)

Art. 128
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch darauf, eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung zu erhalten.
(2) Begabten ist der Besuch von Schulen und Hochschulen, nötigenfalls aus öffentlichen Mitteln zu ermöglichen.

Art. 129
(1) Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet.
(2) Der Unterricht an diesen Schulen ist unentgeltlich.
Bayerische Verfassung
"Bewohner Bayerns" - das sind, mit Verlaub, auch die Kinder in bayerischen Asylunterkünften

Wir möchten die Reihe mit zwei Zitat von Papst Franziskus‏@Pontifex_de beenden:
· 20. Mai:
Das entschlossene Eintreten für die Menschenrechte erwächst aus dem Bewusstsein um den einzigartigen und unwiederholbaren Wert der Person.

· 21. Mai
Jeder kann eine Brücke der Begegnung der Kulturen und Religionen sein, ein Weg, unser gemeinsames Menschsein zu entdecken.



Bisherige Berichte zum Thema:
Aus gegebenem Anlass: Fakten - Fakten - Fakten (1) (18.04.2016)
Flüchtlinge - Fakten - Fakten - Fakten (2) (18.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - und bayerische Leitkultur (25.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - wer gilt eigentlich als Einwanderer? (03.05.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - Angriff auf die Württemberger? (09.05.2016)
Bayerisches "Integrationsgesetz" - Verweigerung der Freizügigkeit (16.05.2016)

Sonntag, 22. Mai 2016

Medienrückblick: Tag der Pflegenden am 12. Mai 2016

Am Tag der Pflegenden am 12. Mai gab es bundesweit zahlreiche Aktionen von Beschäftigten aus den Bereich Altenpflege und dem Klinikbereich. Die Überstundenbelastung war das Thema, auf das sich ver.di besonders konzentriert hatte - an ihm werden die Aspekte belastender Arbeitsbedingungen und unzureichender Personalausstattung besonders deutlich.

Nachtragen möchten wir noch ein paar Medienbeiträge, die sich auf Aktionen in der Region Bayern bezogen haben:

Die Würzburger Mainpost berichtete unter dem Titel "Psychopillen statt Pflege und Zuwendung" über die Aktionen im Würzburger Raum, an denen sich öffentliche Kliniken, Diakonie- und Caritas-Einrichtungen betieligt haben.

Der KDA Bayern informiert über Veranstaltungen im Nürnberger Raum, die von den Wohlfahrtsverbänden organisiert wurden:  Protest am Tag der Pflege: Reformen bringen keine Verbesserungen

In Berlin wurden am selben Tag bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Samstag, 21. Mai 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholischen, kirchlichen Dienstgeber in Deutschland sich von der Kritik des Papstes an befristeten Arbeitsverträgen nicht unmittelbar betroffen fühlen. So biete man nicht ausschließlich befristete, sondern gelegentlich auch unbefristete Arbeitsverträge an. Und selbst wenn befristete Verträge Sünde seien, kenne die katholische Kirche hierfür das Instrument der Beichte, mit der die Sache aus der Welt geschaffen werden könne. Eine rechtliche Unterbindung von befristeten Verträgen sei schließlich die Sache paritätisch besetzter Kommissionen: wenn die dort bestehende Dienstgemeinschaft aus Dienstgebern und Dienstnehmern die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge hätte einschränken wollen, hätte sie es doch längst getan!

Man glaube auch, dass der Papst die befristeten Arbeitsverträge nicht kritisiert hätte, wenn am Donnerstagmorgen nicht zufällig (!) ausgerechnet der Jakobusbrief als Lesetext Verwendung gefunden hätte.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 20. Mai 2016

Unternehmensmitbestimmung - bei der Kirche und anderswo (Anfrage Bündnis 90/Grüne)

Im März hatte der DGB 40 Jahre Unternehmensmitbestimmung gefeiert. Festredner Kardinal Marx hat sich in deutlichen Worten geäußert:
'"Im Mittelpunkt steht nicht das Kapital, sondern der Mensch"Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, hat die Gewerkschaften zu einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung ermutigt. Die Mitbestimmung ergebe sich aus der Würde des Menschen... Marx äußerte sich zur Eröffnung der Ausstellung "Vom Wert der Mitbestimmung" der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in der Berliner Akademie der Künste. Dabei bezeichnete er die Mitbestimmung als Kernelement der sozialen Marktwirtschaft...'   (Domradio 8.3.2016: Kardinal Marx: Mitbestimmung weiterentwickeln)
In Kreisen der katholischen Kirche ist allerdings die Unternehmensmitbestimmung, wie man hört, vorläufig weiterhin auf die lange Bank geschoben worden.

Bündnis 90/Grüne haben das Mitbestimmungsjubiläum zu einer interessanten kleinen Anfrage genutzt, in der auch der kirchliche Bereich thematisiert wird. (Drucksache 18/8354 vom 6.5.2016).

Erstaunlich ist die Antwort der Bundesregierung: zur Beantwortung der Fragen verfügt sie über wenig nennenswerte belastbare Daten, es gäbe keine Mitteilungspflichten und keine offiziellen Datenbanken, man kenne keine Motive für die Flucht aus der Mitbestimmung; schließlich plant sie auch keine Maßnahmen.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Damit dürfte es dann bei den befristeten Verträgen in Caritas und Kirche (auch in Deutschland) ein Ende haben?

In der heutigen Frühmesse hat sich Papst Franziskus ausführlich mit befristeten Arbeitsverträgen befasst; bei Radio Vatikan heisst es hierzu:
Seinen eigenen Reichtum auf der Ausbeutung anderer aufzubauen, ist „Blutsaugertum” und Todsünde. Das sagte Papst Franziskus an diesem Donnerstag in der Morgenmesse in der vatikanischen Casa Santa Marta.
Er nahm vor allem die in Italien, aber auch anderen Ländern weit verbreitete Unsitte aufs Korn, befristete Verträge anzubieten, die keinerlei Pensionsansprüche und soziale Sicherheit bieten. Dieses sogenannte Lohndumping sei modernes Sklaventum, das aufs Schärfste zu verurteilen sei. „Denken wir nur im Hier und Heute: Auf der ganzen Welt passiert das gleiche. ,Ich will arbeiten’ – gut; sie bieten dir einen Vertrag an. Von September bis Juni. Ohne die Möglichkeit einer Rente, ohne Krankenversicherung… Im Juni setzen sie den Vertrag aus,, im Juli und August muss der Arbeitnehmer Luft essen. Und im September bekommt er den Vertrag wieder. Die, die das machen, sind wahre Blutsauger und leben von den Blutspenden der Menschen, die sie zu Arbeitssklaven machen!“
Die Unsitte der befristeten Verträge sei bereits in der Bibel, und zwar im Jakobusbrief scharf verurteilt worden.


Mehr dazu: Papst Franziskus: Lohndumping ist Totsünde


Mittwoch, 18. Mai 2016

Veranstaltungshinweis: Religionspolitisches Gespräch der Grünen am 6. Juni 2016 in München

Die bayerische Grünenfraktion veranstaltet am 6. Juni 2016 in München ein religionspolitisches Gespräch:
www.gruene-fraktion-bayern.de
u. a. mit Vertretern des Katholischen Büros, der Liberalen jüdischen Gemeinde, der evangelisch-lutherischen Kirche und ver.di.

Frische Impulse für eine alte Beziehung - Grüne Ideen für ein zeitgemäßes Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauungsgemeinschaften

  • Termin Mo. 6.06.2016, 18.00 Uhr–21.00 Uhr
  • Ort Bayerischer Landtag

Die religiöse und weltanschauliche Zusammensetzung der bayerischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Menschen sind konfessionslos, gleichzeitig ist die religiöse Landschaft durch die Zuwanderung aus muslimischen Ländern und durch das Wiederaufleben der jüdischen Gemeinden vielfältiger geworden. Diese Entwicklungen spiegeln sich jedoch – gerade in Bayern – in den rechtlichen Rahmensetzungen kaum wider.

Montag, 16. Mai 2016

Bayerisches "Integrationsgesetz" - Verweigerung der Freizügigkeit

Selbst anerkannten Asylberechtigten soll der Wohnort vorgeschrieben werden können.
(Art. 11 / Begründung S. 24) um
dafür Sorge zu tragen, dass möglichst nur Wohnungssuchende benannt werden, deren Zuzug einseitige Bewohnerstrukturen weder schafft noch verfestigt
(Art. 17a Abs. 7; Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz Art. 5 S. 2)

Das bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Einwanderer, sondern auch auf "unterschiedliche Bildungs-, Einkommensschichten oder Milieus" (Begründung zu Art. 17a, Abs. 7 Änderungen Bayer. Wohnungsbindungsgesetz, Art. 5). Damit können über dieses Gesetz dann auch die Zuzüge von Deutschen und EU-Mitbürgern gesteuert werden. Es ist ja auch schwer vermittelbar, wenn bestimmte Wohngebiete etwa in Grünwald plötzlich überfremdet werden.

Sonntag, 15. Mai 2016

Pfingsten 2016 - 125 Jahre Rerum Novarum,

Wir feiern heute den "Geburtstag der Kirche". Der "Heilige Geist" soll der Überlieferung zufolge (Apostelgeschichte) auf die Apostel und Jünger herab gekommen sein, als sie zum jüdischen Fest Schawuot (τὴν ἡμέραν τῆς πεντηκοστῆς "zum 50. Tag") in Jerusalem versammelt waren (Apg 2,1-41). Als „Pfingstwunder“ bezeichnet man die in der Apostelgeschichte beschriebene wunderbare Fähigkeit der Jünger, in anderen Sprachen zu sprechen und andere Sprachen zu verstehen - also die christliche Botschaft in die Welt zu tragen und sich der Welt zu öffnen.
...
Allein an diesem Tag sollen 3000 Menschen gewonnen worden sein, die "eine Gemeinschaft bildeten und alles gemeinsam hatten. Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte."
...
Die Jünger verkünden keine Leitkultur, sondern reden jeden "in seiner Muttersprache" an. Und für viele klingt das, was diese Gutmenschen reden, wie das Gelalle von Besoffenen. Daraus wird, kaum 300 Jahre später, eine Weltkirche.

"DIE WELT", 15.05.2016


Am 15. Mai 1891, also heute vor 125 Jahren wurde die Sozialenzyklika "Rerum Novarum", die „Mutter aller Sozialenzykliken“ veröffentlicht. Nach dem Verlust des Kirchenstaates (1870 an das vereinigte Italien) wurde durch Leo XIII. 1891 die Auseinandersetzung mit den Folgen der "industriellen Revolution" aufgenommen.

Samstag, 14. Mai 2016

Samstag abend: Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass Kirche und Caritas im Zusammenhang mit der dieser Tage erscheinenden Boeckler-Studie zur Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung für ihren Bereich feststellen können, dass etwa bei der Caritas diese Flucht nicht stattfindet. Eine Unternehmensmitbestimmung gäbe es bei der Kirche und ihrer Caritas nicht, das sei ein wirksames Mittel gegen entsprechende Fluchttendenzen. Den Mitarbeitenden sei mit der fehlenden Unternehmensmitbestimmung breite Möglichkeiten eröffnet, diese zu fordern. Kollektives Betteln müsse schließlich auch eingeübt werden und im Gegensatz zum weltlichen Bereich, wo offenbar mehr Vertrauen in die Kompetenz der Beschäftigten bei der Mitbestimmung besteht, wisse man bei der Kirche besser über die Sündhaftigkeit und Fehlbarkeit der Beschäftigten Bescheid und habe dementsprechend auch die Beteiligungsrechte gestaltet.
Gleichwohl sei und bleibe man der Auffassung, dass die positive Entwicklung der Sozialpartnerschaft in Deutschland, die in der Tarifautonomie sowie in der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung ihre institutionellen Grundlagen findet*, eine maßgebliche Grundlage positiver gesellschaftlicher Entwicklungen sei. Man habe allerdings bewusst von der Sozialpartnerschaft in Deutschland und nicht von der Sozialpartnerschaft in der Kirche geredet. Die Kirche sei bekanntlich eine Gemeinschaft von Sündern und Heiligen, die Sünder nenne man dabei in der Dienstgemeinschaft Dienstnehmer, während die Heiligen den Titel Dienstgeber trügen.

Vorletztes Gerücht

*EKD-Texte

Freitag, 13. Mai 2016

Aktionstag Pflege in kirchlichen Einrichtungen

Auch MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Diakonie und Caritas haben sich am Aktionstag der Pflege mit dem diesjährigen Schwerpunktthema "Überstundenberg" beteiligt. 
In bewährter ökumenischer Tradition haben sich etwa im Würzburger Raum das Evangelische Wohnstift St. Paul der Diakonie und die Caritas-Einrichtung St. Josefs-Stift Eisingen mit betrieblichen Aktionen beteiligt.




Donnerstag, 12. Mai 2016

Pflegekräfte und Ärzte wehren sich: fast 36 Millionen Überstunden in Krankenhäusern – bundesweite ver.di-Aktion

35,7 Millionen Überstunden schieben die Beschäftigten in den Krankenhäusern vor sich her, 32,5 Überstunden pro Person. Das ist das Ergebnis einer aktuellen bundesweiten Befragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in 295 Krankenhäusern, die heute im Rahmen einer Protestaktion vor dem Bundesgesundheitsministerium der Öffentlichkeit vorgestellt wird. 

Internationaler Tag der Pflegenden 2016

Heute, am internationalen Tag der Pflegenden beteiligen sich zahlreiche Beschäftigte aus Krankenhäusern
und Altenpflegeeinrichtungen um bundesweit die personellen Probleme ins öffentliche Bewusstsein zu heben.
Unter den Stichworten "Aufstehn für die Pflege - Aktion Überstundenberg - Überstunden sichtbar machen" werden heute um 13:00 Uhr die Beschäftigten in und vor ihren Einrichtungen dieses Thema in den Mittelpunkt von Aktionen rücken.

Überstunden sind bei schwankendem Arbeitsaufkommen nicht zu vermeiden. Bei Personalmangel werden Überstunen und Mehrarbeit aber zum chronischen Problem. Das Gesundheitswesen funktioniert vielerorts nur noch, weil die Beschäftigten viel mehr arbeiten, als sie müssten.
Die Beschäftigten sollen das fehlende Pesonal ersetzen. Sie arbeiten über ihre Belastungsgrenze hinweg. Das geht auf Kosten ihrer Gesundheit und Erholung. Familie, Freunde, Freizeit - alles muss hinten anstehen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird immer schwieriger.

Ver.di fordert für alle Berufsgruppen:

  • Genug Personal und weniger Überstunden!
  • Gesetzliche Personalbemessung in Krankenhäusern und Altenpflege jetzt!

(Das Thema berührt natürlich nicht nur die "weltlichen" Einrichtungen! Personalnot, Überstundenberge und unzureichende Personalbemessungen sind selbstverständlich auch Alltag bei Caritas und Diakonie!

Mittwoch, 11. Mai 2016

Noch ein Tag bis zum Aktionstag Pflege am 12.05.2016!

Unser Aktionstag zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai nähert sich! Wir bereiten uns auf den Schlussspurt vor! Dieses Jahr gilt es die Überstundenberge in den Krankenhäusern und Einrichtungen der Altenpflege in die öffentliche Aufmerksamkeit zu rücken.

Damit wollen wir den Druck auf die Politik erhöhen und unserer Forderung nach einer gesetzlichen Personalbemessung für die Beschäftigten der Krankenhäuser bekräftigen. In der Altenpflege soll es nach dem Gesetzgeber bis 2020 eine Personalbemessung geben. Das „soll“ ist nicht nur noch weit weg, dessen konkrete Ausgestaltung ist offen und die Handlungsbereitschaft von Politik und Einrichtungsträgern bleibt bislang vage.

Beschäftigte haben einen Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen - Patienten und Bewohner auf eine gute Versorgung. Wir brauchen mehr Personal – und zwar jetzt!

Dienstag, 10. Mai 2016

DGB Rechtsschutz in Bayern - die Erfolgsstory geht weiter

am 21. März 2016 haben wir bundesweit berichtet:
DGB Rechtsschutz erstreitet 261 Millionen Euro
Dieser Bericht kann um die aktuellen Zahlen aus Bayern ergänzt werden:
DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder
Jena: „Gewerkschaft hilft Beschäftigten, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.“

Montag, 9. Mai 2016

Bayerisches Integrationsgesetz - Angriff auf die Württemberger?

In besonderer Weise integrationsbedürftig ist insbesondere, wer die deutsche Sprache nicht mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht
(Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Begriffsbestimmungen)

(1) Nur wer deutsch spricht, kann sich vollumfänglich in das öffentliche Leben und Arbeiten einfügen.
...
(Art. 4)

Die Beherrschung der deutschen Sprache wird zur Sollvorschrift (Art. 4 Abs. 2) - "wer gegen diese Obliegenheit verstößt, kann nicht damit rechnen, dass die daraus entstehenden Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden" (Begründung, S. 21).

Wie war das mit unseren westlichen Nachbarn?
"Mir kennât älles, bloß koe Hochdeitsch"
Liebe Württemberger aus dem Westen: wir können Euch nur warnen! Denn - wer bei Behörden einen Dolmetscher braucht, muss diesen in Zukunft gegebenenfalls selbst bezahlen (Art. 4 Abs. 4).

Wie wir bereits letzte Woche festgestellt haben, dürfte die Integrationspflicht in die bayerische Leitkultur auch die Migranten aus anderen Bundesländern einschließen. Auch diesen ist ein entsprechender Sprachkurs zuzumuten. Und für den honoratiorenschwäbischen Satz
„Mir kennad au Hochdeitsch, mir welled bloß ned“
hat die bayerische Landesregierung in weiser Voraussicht auch vorgesorgt. Wer den Sprachkurs nicht "erwartbar" bewältigt, wird nachträglich zur Erstattung der Kosten verpflichtet (Art. 4 Abs. 3 des Gesetzes).



Bisherige Berichte zum Thema:
Aus gegebenem Anlass: Fakten - Fakten - Fakten (1) (18.04.2016)
Flüchtlinge - Fakten - Fakten - Fakten (2) (18.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - und bayerische Leitkultur (25.04.2016)
Bayerisches Integrationsgesetz - wer gilt eigentlich als Einwanderer? (03.05.2016)

Petition an den Bundestag: Arbeitslohn - Festlegung der Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem TVöD im Rahmen der Auftragsvergabe vom 29.02.2016

Arbeitslohn - Festlegung der Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem TVöD im Rahmen der Auftragsvergabe vom 29.02.2016

Mit dieser Petition wird gefordert, dass für die Auftragsvergabe, insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter, eine Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD – Grundlage ist.
Für die Bezahlung von arbeitnehmerähnlichen Personen soll eine entsprechende Regelung getroffen werden. Bitte bis zum 12. Mai online unterschreiben! Die Petition braucht 50.000 Unterschriften, damit die Petition öffentlich im Petitionsausschuss behandelt wird.
Diese Petition wird getragen vom „Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger“. Sie ist eine der vielen Initiativen von Beschäftigten und Gewerkschaften für eine gerechte Bezahlung – mindestens auf TVöD-Niveau - der Beschäftigten bei privaten Trägern.
 


Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, für die Auftragsvergabe insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter eine Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD - zu beschließen. Für die Bezahlung von arbeitnehmerähnlichen Personen soll eine entsprechende Regelung getroffen werden...[zur Petition]

Sonntag, 8. Mai 2016

Medienrückblick: "Was ist mit dir los, Europa?"

So betitelt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG in der Wochenendausgaben den Bericht über die Verleihung des Karlspreises an Papst Franziskus und führt weiter aus:
Misstrauisch und nationalistisch - in einer schonungslosen Rede hält Papst Franziskus dem Kontint den Spiegel vor. ...

Samstag, 7. Mai 2016

TVöD Abschluss und Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

Rechtzeitig zum Beginn der Mitgliederbefragung hat das Tarifsekretariat von ver.di vier Beispielen für Einkommensverbesserungen durch die Tabellenerhöhungen der Tarifrunde und das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) zum 1. Januar 2017 veröffentlicht:
Beispiele für Zusammenwirken der Entgelterhöhungen 2016 und 2017 mit Einkommensverbesserungen durch das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) am 1. Januar 2017

Donnerstag, 5. Mai 2016

Heute ist der 23. europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Den europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nehmen wir zum Anlass auf das geplante Bundesteilhabegesetz aufmerksam zu machen.

Die Ver.di-Bundesfachkommission Behindertenhilfe hat zum geplanten Gesetz eine Stellungnahme abgegeben:

Mai  2016
Stellungnahme  zum geplanten Bundesteilhabegesetz

Die Bundesfachkommission Behindertenhilfe in ver.di begrüßt jede Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, welche die Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft festigt und erweitert. Das Selbstbestimmungsrecht  der betroffenen Menschen muss im Vordergrund stehen, deshalb braucht es auch künftig den Mix aus stationären, teilstationären und individuellen Teilhabeangeboten.

Mittwoch, 4. Mai 2016

Charité schreibt Tarifgeschichte

Am vergangenen Donnerstag war es soweit:  Nach vier Jahren kräftezehrender Auseinandersetzung und großem Engagement der Kolleginnen und Kollegen an der Charité und dem Landesfachbereich Berlin-Brandenburg steht nun dem Tarifvertrag nichts mehr im Wege. Es ist nicht irgendein Tarifvertrag, sondern erstmals einer, der die Personal-Mindestbesetzung auf den Stationen festschreibt. Dafür werden neue Pflegekräfte eingestellt. Am Ende gab es noch einen Konflikt darum, in welchem Umfang der Stellenzuwachs auch durch Pflegehilfskräfte erfolgen kann. Auch in dieser Frage gab es am Ende eine tragfähige Vereinbarung.

Dienstag, 3. Mai 2016

Bayerisches Integrationsgesetz - wer gilt eigentlich als Einwanderer?

bisher hatten wir den Eindruck nicht entkräftet, das "bayerische Integrationsgesetz" sei speziell für die Integration von Flüchtlingen insbesondere aus musliischen Ländern gedacht. Das ist ein falscher Eindruck. Wie wir bereits vor zwei Wochen erläutert haben, ist es nur eine verschwindend geringe Zahl von Personen, die - auch dank der Aktivitäten der Türkei an der syrischen Grenze - noch den Weg nach Bayern finden. Diese wenigen Personen können wohl keine Gefährdung einer hier heimischen "bayrischen Leitkultur" auslösen. Und darum geht es wohl auch gar nicht.

Montag, 2. Mai 2016

Das aktuelle Flugblatt zur Tarifeinigung vom 29. April 2016

Die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes gilt unmittelbar (die Annahme durch die Beschäftigten vorausgesetzt) für den Bereich der Kommunalen Arbeitgeber und des Bundes.
Sie gilt nicht (auch wenn dies viele Caritasbeschäftigte immer noch glauben) nicht für den Bereich der Caritas. Denn dort gilt der 3. Weg, der dem 2. Weg in der Regel immer nur  und allenfalls folgt.

Die Tarifeinigung ist für die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas leitendes Zielniveau für die Vergütungen nach den AVR Caritas.

Die akmas erklärt hierzu:
Der 16. Juni dürfte zur Nagelprobe für die Tarifsetzung auf dem so genannten Dritten Weg der Kirche werden. Dann trifft sich die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Magdeburg, um über Lohnverbesserungen für die rund 500.000 Beschäftigten in den Einrichtungen, die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Verbandes anwenden, zu entscheiden.Mit Spannung hat die Mitarbeiterseite (ak.mas) die Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst verfolgt. Eine Bewertung und Einordnung des am letzten April-Freitag erzielten Ergebnisses steht noch aus; aber:Für die Caritas-Beschäftigten will man mindestens dasselbe Niveau erreichen.Durch verspätete Übernahme von Ergebnissen des Öffentlichen Dienstes hatten sich die Arbeitgeber in den letzten Jahren immer wieder Wettbewerbsvorteile verschafft und ihre Beschäftigten zu Arbeitskräften zweiter Klasse degradiert. Damit muss Schluss sein.
Quelle: www.akmas.de


Flugblatt zur Tarifeinigung als pdf

Tarifrunde öffentlicher Dienst - wie weiter bei der Caritas?

Inzwischen haben sich auch die größeren Medien mit dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auseinander gesetzt.

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 2.Mai 2016

Tarifrunde TVöD 2016

  • 29. April 2016 - Einigung:
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.03.2016 bis 28.02.2018 (2 Jahre)
  • lineare Gehaltserhöhung in 2 Stufen:01.03.2016: +2,4% - 01.02.2017: +2,35%
  • Auszubildende:01.03.2016: +35 € - 01.02.2017: +30 €
  • Neue Entgeltordnung zum 1.1.2017 (wird mit 1,7 % beziffert, die hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten durch weitere Regelungen kompensiert werden)
  • zahlreiche weitere Vereinbarungen...

Sonntag, 1. Mai 2016

Tag der Arbeit: "Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient.“

Tag der Arbeit: Jena fordert ein verlässliches Recht auf freie Zeit

Matthias Jena: „Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient.“

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, forderte am Tag der Arbeit ein Recht auf freie Zeit. Bei seiner Rede in Ingolstadt betonte Jena: „Wir wollen gute Arbeit, aber auch Freizeit, die diesen Namen verdient. Familie, Freundschaften und soziales Engagement brauchen diese verlässliche freie Zeit. Wir wehren uns deshalb gegen noch längere Arbeits- und Öffnungszeiten auch an Sonntagen.“