Montag, 2. Mai 2016

Das aktuelle Flugblatt zur Tarifeinigung vom 29. April 2016

Die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes gilt unmittelbar (die Annahme durch die Beschäftigten vorausgesetzt) für den Bereich der Kommunalen Arbeitgeber und des Bundes.
Sie gilt nicht (auch wenn dies viele Caritasbeschäftigte immer noch glauben) nicht für den Bereich der Caritas. Denn dort gilt der 3. Weg, der dem 2. Weg in der Regel immer nur  und allenfalls folgt.

Die Tarifeinigung ist für die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas leitendes Zielniveau für die Vergütungen nach den AVR Caritas.

Die akmas erklärt hierzu:
Der 16. Juni dürfte zur Nagelprobe für die Tarifsetzung auf dem so genannten Dritten Weg der Kirche werden. Dann trifft sich die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Magdeburg, um über Lohnverbesserungen für die rund 500.000 Beschäftigten in den Einrichtungen, die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Verbandes anwenden, zu entscheiden.Mit Spannung hat die Mitarbeiterseite (ak.mas) die Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst verfolgt. Eine Bewertung und Einordnung des am letzten April-Freitag erzielten Ergebnisses steht noch aus; aber:Für die Caritas-Beschäftigten will man mindestens dasselbe Niveau erreichen.Durch verspätete Übernahme von Ergebnissen des Öffentlichen Dienstes hatten sich die Arbeitgeber in den letzten Jahren immer wieder Wettbewerbsvorteile verschafft und ihre Beschäftigten zu Arbeitskräften zweiter Klasse degradiert. Damit muss Schluss sein.
Quelle: www.akmas.de


Flugblatt zur Tarifeinigung als pdf







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