Montag, 30. Januar 2017

Rettungsdienste in Bayern: Arbeitszeit kritisch bewerten

Die Fachtagung Rettungsdienst am 26. Januar 2017 stand unter dem Leitmotiv „Arbeitszeit kritisch bewerten“. Das Thema bewegt: Es fanden 60 Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen des BRK, des ASB und der Johanniter sowie gewerkschaftlich aktive Rettungsdienstler aus ganz Bayern zusammen.

Die Arbeitsverdichtung im Rettungsdienst ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Ein belegbarer Sachverhalt der auch von niemandem bestritten und doch von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert wird. Der Zeit- und Leistungsdruck und die damit einhergehenden psychischen und physischen Belastungen im Rettungsdienst nehmen Jahr für Jahr zu.
Angesichts dieser Problemlage beschlossen die Teilnehmer auf Anregung der ver.di-Fachkommission Rettungsdienst im Anschluss an die Fachtagung eine gemeinsame Erklärung. Diese stand unter der Überschrift:

„ Arbeit ohne Ende - Grenzen setzen. Erklärung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst“.

Sonntag, 29. Januar 2017

Sonntagsnotizen: Entlastung

...war großes Thema im Saarland und wird es republikweit werden, überall dort, wo sich Kolleginnen und Kollegen aus den Kliniken und anderen Bereichen mit prekär gewordenen Pflegesituationen für das Thema einsetzen.
Für die Beteiligung der Caritas ist hier noch viel Luft nach oben!


Einstweilen: ausführliche Berichte gab es diese Woche aus der Region Saar-Trier zur Streikdelegiertenkonferenz in Dudweiler am 23. Januar:

http://saar-trier.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen/krankenhaeuser/++co++fdd2a944-e212-11e6-90ce-52540066e5a9

Zur Veranstaltung gibt es inzwischen auch ein schönes Video auf Youtube:


https://www.youtube.com/watch?v=p26LY7yQw7o&feature=youtu.be

Samstag, 28. Januar 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas nicht überrascht ist, dass auch die Beteiligung der Gewerkschaften in den Kommissionen das Wesensmerkmal des 3. Weges der Caritas nichts ändert, nämlich regelmäßig durch entsprechende Verzögerungen hinter den Ergebnissen der Tarifverträge, an denen man sich orientiert, zurückzubleiben und dadurch wirtschaftlicher zu sein. Damit zeige auch der 3. Weg seine Stärke.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 27. Januar 2017

RK Nord: Verzögerte Übernahme der Vergütung für Ärzte in Niedersachsen und Bremen

Der Marburger Bund meldete gestern abend:

Einigung Caritas
Mehr Geld für Ärzte an katholischen Kliniken in Niedersachsen und Bremen
Verzögerte Übernahme

Hannover/Osnabrück, 26.01.2017 – Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich am Abend des 26. Januars geeinigt. Die Ärzte an den katholischen Kliniken in Bremen und Niedersachsen erhalten mehr Geld, müssen anders als ihre Kollegen an den kommunalen Häusern im ersten Schritt jedoch eine verzögerte Erhöhung in Kauf nehmen. In einer ersten Stufe erhöhen sich die Gehälter ab 01.01.2017 um 2,3 Prozent, ab 1. August 2017 um 2,0 und ab 1. April 2018 um 0,7 Prozent.
Mit einer Marburger Bund-Unterschriftenaktion hatten über 600 Caritas-Ärztinnen und -Ärzte in Bremen und Niedersachsen zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht länger bereit sind, auf die Übernahme der Gehaltsanpassung aus dem TV-Ärzte/VKA zu warten. Die Betroffenen forderten die Übernahme rückwirkend zum 1. September 2016, um mit der Vergütung ihrer  Kolleginnen und Kollegen an den kommunalen Kliniken gleichgestellt zu sein. Die Dienstgeber hatten dagegen den 1. Mai 2017 für die Übernahme vorgesehen.

Mittwoch, 25. Januar 2017

Gib der Rentenkampagne (d)eine Stimme!

ver.di und die anderen Einzelgewerkschaften im DGB haben gemeinsam eine Rentenkampagne
gestartet. Denn das Rentenniveau sinkt politisch gewollt seit Jahren, die Altersarmut steigt. Beschäftigte müssen immer länger arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen. Ein Kurswechsel in der Rentenpolitik ist dringend nötig: Wir brauchen jetzt eine Stabilisierung und anschließend die Wiederanhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und gezielte Schritte, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen Die Rente muss für ein gutes Leben reichen. Auch morgen.

Mehr erfahren...

Dienstag, 24. Januar 2017

Erster Warnstreik im Saarland am 23. Januar 2017

Einstimmig und ohne Enthaltungen wurde im Rahmen des Warnstreiks im Saarland die unten dokumentierte Resolution verabschiedet. Die Kolleginnen und Kollegen fordern darin „umgehend Entlastung“ und mehr Personal für die Krankenhäuser und zeigen sich kämpferisch: „Wir sind auf einen Arbeitskampf vorbereitet und wir bereiten uns weiter vor.“ Eine Urabstimmung wird aber zunächst nicht durchgeführt, da Gespräche mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft abgewartet werden sollen. In der Resolution wird zu einem landesweiten Aktionstag am Internationalen Frauentag am 8. März aufgerufen. „Ausdrücklich freuen wir uns über Solidaritätsteilnahme aus anderen Bundesländern“, sagen die saarländischen Kolleginnen und Kollegen in ihrer Resolution.

An der Streikkonferenz nahmen am Warnstreiktag von den Stationen und Bereichen aus den 21 saarländischen Krankenhäusern 184 Delegierte teil. Diese vertreten die Interessen von 3.749 Beschäftigten.

Montag, 23. Januar 2017

Ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht: "Tarifeinheitsgesetz"

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 24. und 25. Januar über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Das im Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz bedeutete die Rückkehr zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag". Das Gesetz zur Tarifeinheit fügt eine neue Kollisionsregel in das Tarifvertragsrecht ein. Sie greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Nach dem Gesetz soll nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft im Betrieb Anwendung finden, die in diesem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt nun im Kollisionsfall das Mehrheitsprinzip betriebsweit, nicht für das Unternehmen als Ganzes. Bei Kollisionen sollen die Arbeitsgerichte entscheiden.
Das bedeute - so betroffene Gewerkschaften - ggf. eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit. Kollisionen zwischen unterschiedlichen Gewerkschaften seien unter den Tarifvertragsparteien selbst zu klären und dürften nicht durch staatliches Reglement entschieden werden.
In dem Pilotverfahren verhandeln die Richter über Beschwerden von Verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo und Vereinigung Cockpit sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (Aktenzeichen Aktenzeichen: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16).
Quellen und mehr:
Pressemitteilung Nr. 94/2016 vom 14. Dezember 2016
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 100/2016 vom 28. Dezember 2016


Bei wechselnden Mitgliederzahlen an Mitgliedern annähernd gleich starker Gewerkschaften würde also jeweils abwechselnd der Tarifvertrag A oder der Tarifvertrag B (oder auch C) zur Anwendung kommen. Ein für die Praxis unhaltbares Ergebnis.
Das Verfahren erscheint auch aus einem anderen Grund selbst für eine starke Gewerkschaft von Bedeutung. Wenn ein Arbeitgeber für einen Betrieb mit einer schwachen Gewerkschaft einen "schnellen Tarifabschluss" erzielt - weil ja auch die Mobilisierung einer größeren Mitgliederzahl etwas länger dauern kann -, dann könnte unter Bezug auf das Tarifeinheitsgesetz (nur ein Tarifvertrag im Betrieb) der Gedanke aufkommen, dass weitere Tarifverträge nicht mehr möglich sind. Damit wären auch einer stärken Gewerkschaft "die Hände gebunden".
Nun könnte der Verweis auf die jeweils an Mitgliedern stärkste Gewerkschaft entgegengehalten werden. Ganz abgesehen davon, dass kaum eine Gewerkschaft bereit sein dürfte, dem Arbeitgeber konkrete Angaben über die Zahl der Mitglieder in einem Betrieb zu geben. *)
Eine an Mitgliedern starke, aber in der Auseinandersetzung eher zurückhaltend und inaktiv auftretende Gewerkschaft würde also die kleinere, effektiv tätige Gewerkschaft übertreffen. Damit ist aber eine Beeinträchtigung der kleineren Gewerkschaft und ihrer Mitglieder verbunden, die sogar zur Auszehrung dieser so "übertrumpften" Gewerkschaft führen könnte. Denn wer engagiert sich in einer Gewerkschaft, die sich im jeweiligen Betrieb nicht mehr betätigen kann? Eine verfassungswidrige Behinderung der Koalitionsfreiheit.

Es ist primär Sache der Gewerkschaften, sich untereinander zu verständigen, welche Gewerkschaft für welchen Betrieb oder welche Gewerkschaft ggf. für welche Berufsgruppe in der Einrichtung zuständig ist. Innerhalb des DGB gibt es solche Absprachen schon längst. Und auch zwischen anderen Gewerkschaften gibt es entsprechende Abstimmungen. Einzelfälle, die vorübergehend zu Verirrungen führen, benötigen keine gesetzliche und umfassende Regelung.


*)
Es ist im Übrigen völliger Unsinn, dass Gewerkschaften auf diesem Weg gezwungen werden, ihre Mitgliederzahlen zu offenbaren. Die Unsicherheit über die Schwäche oder Stärke einer Koalition trägt vielfach zum Gelingen von Tarifverhandlungen bei.

Sonntag, 22. Januar 2017

Mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern: morgen "Streiken, um sich zu beraten" in den Krankenhäusern im Saarland


TV Entlastung Krankenhäuser im Saarland

ver.di ruft die Beschäftigten  21 Akutkrankenhäuser am 23. Januar 2017 für die Früh und Mittagschicht zu einem Warnstreik auf. Von jeder Station und jedem Bereich treffen sich Streikdelegierte um 9:00 Uhr im Bürgerhaus Dudweiler. Die Streikkonferenz dort wird die Situation beraten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen beraten. Wie geht die Auseinandersetzung um mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern weiter? 
Aufgerufen zum Warnstreik sind die Beschäftigten und Auszubildenden der Universitätsklinik in Homburg, des Klinikums Saarbrücken, des Kreiskrankenhauses St. Ingbert, der SHG Kliniken in Merzig, Völklingen und auf dem Sonnenberg, der Knappschaftskliniken in Püttlingen und Sulzbach, der DRK-Kliniken in Saarlouis und Mettlach. Erstmalig ruft ver.di auch die Beschäftigten der konfessionellen Krankenhäuser auf, so von der katholischen Seite die Caritasklinik in Saarbrücken, die CTT in Lebach, die Marienkrankenhäuser in Saarlouis-Dillingen, Kohlhof, Ottweiler, St. Wendel und Wadern/Losheim, das St. Nikolaus Hospital in Wallerfangen und von der evangelischen Kreuznacher Diakonie das Diakonie Klinikum Neunkirchen, das Fliedner Krankenhaus und das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken.

Samstag, 21. Januar 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Befürchtung der privaten Arbeitgeber im Pflegebereich, mit der von Ver.di geforderten Erhöhung des Pflegemindestlohns würden in der Pflege Vergütungen auf "Cockpit-Niveau"* etabliert, weniger in den wirtschaftlichen Marktinteressen der privaten Arbeitgeber begründet, als vielmehr von der Sorge um eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften getragen sei.
Wenn der Pflegemindestlohn auf 12,50 € stiege, könnten die dort Beschäftigten möglicherweise bereits nach 50 Jahren ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung ein Rentenniveau erreichen, mit dem sie die Grundsicherung überschreiten, dies zum Anlaß nehmen, aus dem Beruf auszusteigen und damit nicht mehr dem Arbeitsmarkt als Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

  

Freitag, 20. Januar 2017

Im Saarland kommt Bewegung auf: Tarifvertrag Entlastung - am 23. Januar Warnstreik um sich zu beraten

Im Saarland machen die Aktionsbereitschaft der Beschäftigten, die vielen Tarifberater/innen und die Bündnisarbeit im Saarland Eindruck. Noch bevor ver.di den ersten Tag gestreikt hat, gibt es viel Bewegung auf Seiten der Politik und der Träger (Krankenhausgesellschaft).

Die Saarbrücker Zeitung berichtete hierzu gestern über "Neue Töne im Streit um mehr Klinikpersonal".  Sowohl die Ministerin für Gesundheit als auch die Saarländische Krankenhaus-Gesellschaft (SKG) senden Signale, dass sie nach einer Lösung suchen.

Kolleginnen und Kollegen im Saarland unterstreichen unterdessen ihre Entschlossenheit, für Entlastung zu kämpfen. Kommenden Montag, 23. Januar 2017, ist ein erster Warnstreik geplant, auch um sich weiter zu beraten.

Auch Beschäftigte aus konfessionellen Krankenhäusern werden aufgerufen sich zu beteiligen. Selbstverständlich gilt nach derzeitiger Rechtslage das Streikrecht auch für Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.


Nachzulesen in "Auf ein Wort" an die Kolleginnen in christlichen Häusern. ("Auf ein Wort" als pdf)

Hier der Aufruf und Informationen zur Situation im Saarland:

ver.di-Bezirk Saar Trier: Pflegestreik Saar

Donnerstag, 19. Januar 2017

Reichtum Umverteilen!


Bündnis "Reichtum Umverteilen" gegründet

(Ergänzend zu unserem gestrigen Posting):

Auch kirchliche Organisationen wie die Katholische Arbeitnehmerbewegung und der evangelische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt beteiligen sich an dem Bündnis. Die beiden großen christlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas sind über die „Nationale Armutskonferenz“ dabei.

Weiterlesen:
http://www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/

Und hier gibt es die Möglichkeit, persönlich den Aufruf des Bündnisses zu unterstützen:

Aufruf unterzeichnen

Mittwoch, 18. Januar 2017

Ver.di und Oxfam zur Spaltung zwischen arm und reich


Unter dem Titel "Abzocker in Nadelstreifen" befasst sich "Wirtschaftspolitik aktuell" 1/2017 mit der wachsenden gesellschaftlichen Spaltung zwischen arm und reich und deren Relevanz für die Rentendiskussion.

“Klotzen statt kleckern“ ist das Motto der Bosse. Aber nur, wenn es um den eigenen Geldbeutel geht.
Jüngstes Beispiel:  Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Er bekommt eine Betriebsrente in Höhe von 1,2 Millionen Euro jährlich. Das sind 3.100 Euro pro Tag – lebenslang!

Anders als Millionen Beschäftigte braucht Winterkorn sich also keine Sorgen um seine Absicherung im Alter zu machen. Immerhin beträgt seine Betriebsrente das 117-fache der durchschnittlichen gesetzlichen Rente und sogar mehr als das 188-fache der durchschnittlichen Betriebsrente in Deutschland. Mit steigender Tendenz: Denn bei den Renten der Beschäftigten wird gekleckert, nicht geklotzt. So wollen es die Bosse, und so will es die Politik. Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, dass sie gegen das weitere Absinken des Rentenniveaus nichts unternehmen wird. Von dessen Erhöhung mit dem Ziel, den Lebensstandard zu sichern, möchte sie erst recht nichts wissen.

Montag, 16. Januar 2017

AK Caritas: Mitarbeiterseite konstitutiert sich für die neue Amtsperiode 2017-2020

In dieser Woche konstituiert sich die Mitarbeiterseite der AK Caritas in Fulda.

Neu in der "akmas" sind ab 2017 mehrere Vertreter des Marburger Bundes und ein Vertreter des DBSH. (Einzelne Vertreter des MB waren in den vergangenen Amtsperioden auch Mitglied der akmas als gewählte Beschäftigte der Caritas.)

Die Dienstgeberseite der AK Caritas darf die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Kommissionen (BK und RKen) durch eine entsprechend hohe Anzahl zusätzlicher Mitglieder eigener Wahl "auffüllen".

Ver.di und der Marburger Bund lehnen den 3. Weg ausdrücklich ab. Die Positionen sind in der Neuen Caritas vom 23. Mai 2016 dokumentiert; wir geben sie hier noch einmal wieder:

Sylvia Bühlers Statement in dieser Frage:
Keine Verhandlung auf Augenhöhe

Sonntag, 15. Januar 2017

Sonntagsnotizen - Prof. Stefan Sell zu den Tarifauseinandersetzungen im Dienstleistungsbereich

Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen seines Blogs "Aktuelle Sozialpolitik"
Jetzt die Dienstleistungen als - ambivalente - Speerspitze der Arbeiterbewegung? Von der Tertiarisierung der Streiks, Häuserkämpfen und "Organizing" als Hoffnungsträger vom 13. Januar 2017
und
Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus? vom 1. Januar 2017
materialreich und wie von ihm gewohnt kenntnisreich mit der aktuellen Situation der Branchen befaßt, die auch von der Caritas bedient werden.

Die Problematik, die die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in die Situation der Dienstleistungsbranchen Soziales/Pflege/Gesundheit/Erziehung werden deutlich benannt; etwa zur Situation des Kampfes für Entlastung in der Pflege, wo die Beteiligung der Akteure im kirchlichen Bereich sehr ausbaufähig ist:
Hinzu kommt mit Blick auf das Druckmittel Arbeitskampf, dass dieses dann noch nicht einmal dem Grunde nach in allen Krankenhäusern angedroht, geschweige denn auch eingesetzt werden kann, denn die konfessionell gebundenen Kliniken laufen im Korsett des "dritten Weges", der Streikaktionen schlichtweg nicht zulässig werden lässt. Die vielen Pflegekräften in den Krankenhäusern in konfessioneller Trägerschaft könnten den Konflikt nur als Zaungäste beobachten bzw. - mit viel Phantasie vorstellbar - über "kreative" Formen des Arbeitskampfes "im Kleinen" zu begleiten versuchen. (1.1.2017)
Und noch einmal am Freitag den 13.:

Samstag, 14. Januar 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass das Festhalten der Caritas-Dienstgeber an der Leistungs- und Sozialkomponente in den entsprechenden AVR-Anlagen gute Gründe hat. Zwar würden nur eine winzige Minderheit von Caritaseinrichtungen die Leistungs- und Sozialkomponente realisieren, aber alle anderen, lethargischen, Einrichtungen würden einmal im Jahr, wenn die Gesamtausschüttung aus dem Vorjahr vorgenommen wird, an dieses Vergütungskonzept erinnert, mit dem eine zwanglose Verknüpfung von Theologie und moderner Wissenschaft erfolge. Das Konzept der Leistungs- und Sozialkomponente führe sowohl die Entdeckung von Darwin als auch die Nächstenliebe schon im Titel und sei mit dem erklärten Ziel der optimierten Nächstenliebe definitiv der Weisheit letzter Schluß.
Völliger Unsinn sei es, der nur Mitarbeitern ohne Verantwortung einfallen könne, als Alternative zur Sozialkomponente die Anhebung der unteren Lohngruppen einzufordern.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 13. Januar 2017

Neue Arbeitsstättenverordnung endlich in Kraft

Das war eine schwere Geburt. Die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist am 2.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag darauf in Kraft getreten. Zur Erinnerung: Der nach jahrelanger Fachdiskussion gemeinsam mit den Sozialpartnern abgestimmte Entwurf hatte bereits Ende 2014 den Bundesrat passiert, als er plötzlich auf Druck der Arbeitgeber gestoppt wurde. Die Arbeitgeberverbände, obwohl selber beteiligt, sprachen damals von einem bürokratischen „Absurdistan“, um die überfälligen Verbesserungen des Arbeitsschutzes zu blockieren.

Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 253 mit weiteren Verweisen


ver.di B und B bietet dazu in Bayern etwas an:

29.03. in München
https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarfinder/seminardetail/1800-1703291/
11.10. in Nürnberg
https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarfinder/seminardetail/1806-1710112/





Die Arbeitsstättenverordnung dient dem Wohl der Beschäftigten im Betrieb - und ist damit auch im Interesse der Arbeitgeber, die Wert auf gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.

Papst Franziskus ‏@Pontifex_de "twitterte" am 9. Jan.:
Es kann keinen wahren Frieden geben, wenn jeder immer und nur sein eigenes gutes Recht einfordert und auf das Wohl der anderen nicht achtet.

Mittwoch, 11. Januar 2017

Tarifrunde 2016 im öD

Ergänzend zu unserer Übersicht vom Montag hier das aktuelle Flugblatt zu dem Tarifergebnis, das die Vorlage zum Caritas-Abschluss im Juni 2016 und im Dezember 2016 geliefert hat.

Bei der Caritas gibt es den 2. Schritt (auf Bundesebene und den dieser folgenden Regionen) einen Monat früher; im Gegenzug gab es den 1. Erhöhungsschritt 3 Monate später.

Das nebenstehende Flugblatt gilt ausserdem bundesweit; die AVR-Regelungen der Caritas dagegen gliedern sich in sechs Regionen.





Flugblatt als pdf

Montag, 9. Januar 2017

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 9. Januar 2017

Die für den Caritasbereich einschlägigen öD-Tarifrunden 2015/2016 (insbesondere TVöD-VKA und MB-TV) wurden im letzten Jahr abgeschlossen und sind in Tarifverträgen niedergelegt. Die Übertragung dieser Ergebnisse auf den Caritasbereich, folgt Mustern, die sich inzwischen etabliert haben.

Nach dem letzten Update vom 1. Dezember ist nichts Nennenswertes passiert hat es im Dezember noch eine kleine Jahresend-Rallye der Kommissionssitzunen gegeben.

Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom 19.10.2016


- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat sich am 8. Dezember 2016 mit diesem Tarifabschluss befasst und ist zu keinem Ergebnis gekommen. Davor hat allerdings schon die Regionalkommission NRW die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen und damit demonstriert, was die Bandbreiten auch bedeuten können: während für die meisten Berufsgruppen die Bandbreiten regional bevorzugt nach unten weisen, gehen die Bandbreiten für manche Gruppen dann nach oben.

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016:

Hier ist die Situation nicht ganz einfach darzustellen: 
Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.

Ergebnisse zu diesem Beschluss gab es mit Ausnahme der Region Ost wie folgt:

- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte

Die Regionen haben jeweils die Erhöhung, wie vom BK-Beschluss vorgegeben, um 2,4 % zum 1.7.2016 (statt wie im öD zum 1.3.2016) vorgenommen.

Weitere Beschlüsse sollten von einer Verständigung über eine neue Entgeltordnung auf Ebene der Bundeskommission abhängig gemacht werden. 

Die Sitzung der Bundeskommission hat am 8. Dezember 2016 entsprechende Beschlüsse gefasst.
Für die Beschäftigten der Anlagen 31 und 32 wurde eine neue am TVöD orientierte Entgeltordnung beschlossen. Beschäftigte werden zum 1. Januar 2017 aus der bisherigen Kr-Zuordnungstabelle in eine neue P-Tabelle („P“ für „Pflege“) übergeleitet.
Weiter wurde beschlossen, die Werte der Bundesmittelwerttabellen zum 1.1.2017 um 2,35 % anzuheben.

Dienstag, 3. Januar 2017

KNA zum Jahreswechsel: Raum für Überraschungen !

unter diesem Titel verlinkt die KNA auf das Konradsblatt und das führt u.a. aus:
Raum für Überraschungen

- 30.12.2016 -

Verdächtig ruhig steuert das Schiff der katholischen Kirche ins neue Jahr. Keine Großereignisse, keine großen Reisepläne. Aber dieser Papst kann spontan sein.


...
Jugend und Migration bleiben auf der päpstlichen Agenda

Beide Themen – Jugend und Migration – bleiben unterdessen auf der päpstlichen Agenda. Mit dem neuen Jahr kommt eine neue Vatikanbehörde „für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen“. Hinter dem etwas esoterisch klingenden Titel steckt der Anspruch, eine zeitgemäße katholische Vision der Sozialordnung zu entwerfen. Einen Schwerpunkt bilden Flüchtlinge und Migranten; Franziskus kündigte an, die betreffende Abteilung innerhalb der Behörde vorerst selbst zu führen.

...
Zu einer zeitgemäßen Vision der Sozialordnung gehört m.E. nach auch der Kontext mit den bisherigen Enzykliken zur Soziallehre - und damit zur durchgehenden ausdrücklichen Betonung des Gewerkschaftsprinzips und der Tarifverträge (Mater et Magistra).

Wie im Juni letzten Jahres am Rande einer Fachtagung auf Schloß Hirschberg bekannt wurde (wir berichteten) gibt es inzwischen eine neue Arbeitsgruppe, deren Auftrag darin besteht, "ergebnisoffen" zu prüfen, wie das Arbeitsrecht künftig "institutionenorientiert" gedacht werden kann. Das soll also nichts anderes sein als die Umsetzung einer zeitgemäßen katholischen Vision der Sozialordnung (?).

Wenn die katholische Kirche ihre eigene Soziallehre und das päpstliche Lehramt wirklich ernst nimmt, dann müssen in diesen Gremien auch gewerkschaftliche Vertreter uneingeschränkt beteiligt werden.
Nun liegt es uns fern, dem Papst und dem Vatikan auf diesem Weg eine Beteiligung deutscher Gewerkschaften zu raten. Das wäre in der Tat eine Sache der Internationalen Arbeitnehmer Organisation (IAO), die von Papst Paul VI. bereits am 10.06.1969 ausführlich gewürdigt wurde. Aber einer in Deutschland tätigen Arbeitsgruppe mit diesem Thema wäre eine Beteiligung von Vertretern deutscher Gewerkschaften angemessen (vgl. unser Beitrag vom 7. März 2015).
Ich bin mir sicher: das würde der Kirche, der Glaubwürdigkeit der Kirche und auch dem eigenen Arbeitsrecht gut tun.