Dienstag, 3. Januar 2017

KNA zum Jahreswechsel: Raum für Überraschungen !

unter diesem Titel verlinkt die KNA auf das Konradsblatt und das führt u.a. aus:
Raum für Überraschungen

- 30.12.2016 -

Verdächtig ruhig steuert das Schiff der katholischen Kirche ins neue Jahr. Keine Großereignisse, keine großen Reisepläne. Aber dieser Papst kann spontan sein.


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Jugend und Migration bleiben auf der päpstlichen Agenda

Beide Themen – Jugend und Migration – bleiben unterdessen auf der päpstlichen Agenda. Mit dem neuen Jahr kommt eine neue Vatikanbehörde „für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen“. Hinter dem etwas esoterisch klingenden Titel steckt der Anspruch, eine zeitgemäße katholische Vision der Sozialordnung zu entwerfen. Einen Schwerpunkt bilden Flüchtlinge und Migranten; Franziskus kündigte an, die betreffende Abteilung innerhalb der Behörde vorerst selbst zu führen.

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Zu einer zeitgemäßen Vision der Sozialordnung gehört m.E. nach auch der Kontext mit den bisherigen Enzykliken zur Soziallehre - und damit zur durchgehenden ausdrücklichen Betonung des Gewerkschaftsprinzips und der Tarifverträge (Mater et Magistra).

Wie im Juni letzten Jahres am Rande einer Fachtagung auf Schloß Hirschberg bekannt wurde (wir berichteten) gibt es inzwischen eine neue Arbeitsgruppe, deren Auftrag darin besteht, "ergebnisoffen" zu prüfen, wie das Arbeitsrecht künftig "institutionenorientiert" gedacht werden kann. Das soll also nichts anderes sein als die Umsetzung einer zeitgemäßen katholischen Vision der Sozialordnung (?).

Wenn die katholische Kirche ihre eigene Soziallehre und das päpstliche Lehramt wirklich ernst nimmt, dann müssen in diesen Gremien auch gewerkschaftliche Vertreter uneingeschränkt beteiligt werden.
Nun liegt es uns fern, dem Papst und dem Vatikan auf diesem Weg eine Beteiligung deutscher Gewerkschaften zu raten. Das wäre in der Tat eine Sache der Internationalen Arbeitnehmer Organisation (IAO), die von Papst Paul VI. bereits am 10.06.1969 ausführlich gewürdigt wurde. Aber einer in Deutschland tätigen Arbeitsgruppe mit diesem Thema wäre eine Beteiligung von Vertretern deutscher Gewerkschaften angemessen (vgl. unser Beitrag vom 7. März 2015).
Ich bin mir sicher: das würde der Kirche, der Glaubwürdigkeit der Kirche und auch dem eigenen Arbeitsrecht gut tun.

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