Montag, 17. Juli 2017

Seminare Entgeltordnung und Überleitung - für die MAV

die neue Entgeltordnung im öffentlichen Dienst ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. In der Caritas und in der katholischen Kirchen gibt es zwar nicht den Tarifvertrag TVöD, aber über die AVR Caritas und das ABD gelten ähnliche oder die gleichen Regelungen insbesondere auch für Verwaltungskräfte (Achtung - der Sozial- und Erziehungsdienst sowie die kirchenspezifischen Berufe wie Pastoral- und Gemeindeferenten sind hiervon nicht (!) betroffen).

Aber was hat es eigentlich mit der Entgeltordnung auf sich und wie geht die Überleitung von statten, was muss die Mitarbeitervertretung in einer Kirchenstiftung dazu beachten?

Wer kann darüber besser informieren als diejenigen, die "das Original" vereinbart haben?

Genau dazu bietet ver.di wir am 14. und 15. September 2017 ein Seminar in Brannenburg mit Josef Fehlandt zur neuen Entgeltordnung im öffentlichen Dienst für Caritas und katholische Kirche an.
Die neue Entgeltordnung im öffentlichen Dienst für Caritas und katholische Kirche


Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen


Termin: Donnerstag, 14. September 2017, 9:00 Uhr bis Freitag, 15. September 2017, 17:00 Uhr
Seminarnummer: 836-323-2017/2TC
Referent: Josef Fehlandt Gewerkschaftssekretär ver.di München & Region
Ort: ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstr. 32 83098 Brannenburg

Teilnehmerbeitrag: Seminargebühr 315,00 € Unterkunft/Verpflegung 183,00 € Gesamt 498,00 €


Seminarinhalt:

In diesem Seminar werden die Grundlagen zum Eingruppierungsrecht vermittelt. In Stichworten:
• Erläuterung der neuen Rechtsnormen zur Eingruppierung §§ 12, 13 TVöD / AVR Caritas
• Eingruppierungsgrundsätze (Tarifautomatik, unbestimmte Rechtsbegriffe zur Eingruppierung)
• Systematik und Methode der Eingruppierung
• Rechtliche Definition, Bildung und Bewertungen von Arbeitsvorgängen
• Die allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale
• Struktur und Grundsätze der Entgelttabellen und der Stufenzuordnung
• Mitbestimmungsrechte nach MAVO


Am 20. und 21. September 2017 werden wir uns dann mit der Überleitung in die neue Entgeltordnung ebenfalls in Brannenburg mit Kathrin Weidenfelder beschäftigten.
Überleitung in die neue Entgeltordnung

Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen


Termin: Mittwoch, 20. September 2017, 9:00 Uhr bis Donnerstag, 21. September 2017, 17:00 Uhr
Seminarnummer: 836-324-2017/2TC
Referentin: Kathrin Weidenfelder Gewerkschaftssekretärin ver.di Bayern Landesfachbereich 3
Ort: ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg Schrofenstr. 32 83098 Brannenburg
Teilnehmerbeitrag: Seminargebühr 315,00 € Unterkunft/Verpflegung 183,00 € Gesamt 498,00 €


Seminarinhalt:

In diesem Seminar werden die Grundlagen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung vermittelt. Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht werden vorausgesetzt. In Stichworten:
• Erläuterung der neuen Rechtsnormen zur Eingruppierung §§ 12, 13 TVöD / AVR Caritas Bayern /ABD
• Struktur der Entgeltordnung (Allgemeiner Teil und spezielle Tätigkeitsmerkmale)
• Tätigkeitsmerkmale insbesondere in den Teilen Gesundheitsberufe, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst und Verwaltung
• Regelung zur Überleitung in die neue EGO
• Voraussetzung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung
• Mitbestimmungsrechte nach MAVO


Die Anerkennung wurde beantragt. Eine Anmeldung kann daher auch "vorbehaltlich der Anerkennung des Seminars" abgegeben werden.

Anmeldungen erfolgen über das DGB Bildungwerk in Bayern landesstelle@bildungswerk-bayern.de bzw. 089/55 93 36-60.

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