Mittwoch, 6. September 2017

Überwachung am Arbeitsplatz

Wie gestern die größeren Medien berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger Recht gegeben, dem wegen privater Kommunikation gekündigt worden war. Die Art und Weise, wie der Mitarbeiter überwacht worden sei, habe sein Recht auf Privatleben verletzt.
Die Entscheidung der 17 Richtern der Großen Kammer des Gerichts ist rechtskräftig und dürfte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.
(Fall Bogdan Barbulescu)

Quellen:
FAZ - Bericht vom 05.09.2017, 10:41 Uhr
Tagesschau, Bericht vom 05.09.2017, 12:24 Uhr
Süddeutsche Zeitung, Bericht vom 05.09.2017, 12:47 Uhr


Das deutsche Bundesarbeitsgerichts, Az: 2 AZR 681/16 (Pressemitteilung), hielt ebenso eine heimliche Überwachung nur im Ausnahmefall für erlaubt, also nur, wenn es konkreten Anlass für die Vermutung einer schweren Pflichtverletzung gibt (Entscheidung von Ende Juli d.J.).

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