Donnerstag, 30. November 2017

Krank gesparte Pflege

Zeit online und Report Mainz befassen sich in einer gemeinsamen Recherche derzeit mit der Situation in der Pflege.
  • Die Sendung Report Mainz am 28. November 2017  (Mediathek-Beitrag hier: https://www.swr.de/report/pflege-im-ausnahmezustand) berichtet über:
    REPORT MAINZ Recherche in Stuttgart - Klinikpersonal prangert "fahrlässige Pflege" an --# Mitarbeiter der Intensivstation des Diakonie Klinikums in Stuttgart haben über hundert Überlastungsanzeigen verfasst. Die Papiere zeigen Mängel auf, die die Pflegekräfte auf zu wenig Personal zurückführen.
Mit der Umfrage Sind Sie überlastet? haben betroffene Pflegekräfte die Möglichkeit, sich an Recherche aktiv mit eigenen Erfahrungen zu beteiligen!

Zum Thema darüber hinaus die gestrige Pressemeldung von Ver.di:

Ultimatum für mehr Personal: Klinikbeschäftigte fordern bundesweit Entlastung

Mittwoch, 29. November 2017

Unterschriftenaktion der ver.di-Betriebsgruppen in der Diakonie Baden



Das Netzwerk der ver.di Betriebsgruppen in der Diakonie Baden 'ver.diakonie' fordert:

Tarifverträge in allen diakonischen Einrichtungen in Baden und Entlastung durch ausreichend Personal.

An: Landessynode der Evangelischen Landeskirche, Synodalpräsident Axel Wermke

Tarifverträge in allen diakonischen Einrichtungen in Baden

Unterschriftenaktion – jetzt auch online mitzeichnen

Hier habt ihr jetzt zusätzlich die Möglichkeit online an unserer Unterschriftenaktion für Tarifverträge in der Diakonie Baden teilzunehmen:
Auch die Kolleginnen und Kollegen der verfassten Kirche sind herzlich eingeladen ihre Solidarität mit ihrer Stimme zu bekunden. Ebenso freuen wir uns über die Unterstützung von Angehörigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Klienten von Einrichtungen der Diakonie Baden und von engagierten Bürgern. Tarifverträge nützen uns allen.

Dienstag, 28. November 2017

Sozial- und Erziehungsdienst: Aufwertung bleibt auf der Agenda - Kasseler Erklärung der 10. Konferenz für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die Aufwertung geht weiter. Das war die zentrale Botschaft der Kasseler Konferenz von Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes am 24./25. November 2017. Gemeinsam wollen sich die ver.di-Fachbereiche 7 (Gemeinden) und 3 (Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) für eine bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen einsetzen.

»Es reicht«, sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg, Wolfgang Hammer, zum Auftakt der Konferenz. Und er meinte das in einem doppelten Sinne: »Zum einen ist in einem reichen Land wie Deutschland genug Geld da, um die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen – auch eine leistungsgerechte Bezahlung für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.« Zum anderen reiche es »mit den demokratiefeindlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre«. Damit spielte Hammer auf das von der Großen Koalition geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) an, das dann doch nicht im Bundesrat behandelt wurde. ver.di hatte sich gemeinsam mit vielen anderen gegen den Gesetzentwurf gestemmt, um eine weitere Bürokratisierung und Kontrollorientierung zu verhindern. »Die Soziale Arbeit hätte durch das Gesetz schweren Schaden genommen«, ist Hammer überzeugt. Der Widerstand der Gewerkschaften – insbesondere von ver.di – habe entscheidend dazu beigetragen, das Vorhaben zu stoppen.

Der Soziologe berichtete, dass in den vergangenen zehn Jahren 3.240 offene Kinder- und Jugendeinrichtungen aus Kostengründen geschlossen wurden. Zugleich stieg die Zahl der Eingriffe ins Sorgerecht stark an. Und 400.000 Jugendliche hingen nach Abschluss der regulären Schulzeit oft ohne jede Perspektive im »Übergangssystem« fest. Der Schulerfolg selbst hänge weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab. Um all das anzugehen, bräuchten die Kommunen mehr Geld, forderte Hammer, der in diesem Zusammenhang das Festhalten an der sogenannten Schuldenbremse kritisierte.

Antworten auf den Fachkräftemangel... [Quelle und mehr: http://gesundheit-soziales.verdi.de]

Kasseler Erklärung  Kasseler Erklärung als pdf

Montag, 27. November 2017

Bundesarbeitsgericht zum Thema "dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht nach Betriebsübergang"

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der vergangenen Woche mit der Frage befasst, inwieweit der dynamische Verweis auf kirchliches Arbeitsvertragsrecht auch für einen den Betrieb übernehmenden weltlichen Erwerber gilt. 
Das Urteil ist nicht überraschend, es entspricht der bisherigen Rechtssprechung: die AVR bleiben, anders als Tarifverträge, für die die Bestimmungen des § 613a BGB gelten,  auch für den neuen Arbeitgeber, ob kirchlich oder weltlich, wirksam. 

Die Erfahrung in Einrichtungen, bei denen durch Verkauf die Dienstgemeinschaft begraben wird, ist allerdings auch: wenn Beschäftigte mit AVR-Verträgen Änderungen ihres Arbeitsverhältnisses (andere Stelle im Betrieb, Änderung des Beschäftigungsumfangs u.ä.) beim neuen Arbeitgeber begehren, wird dies sehr häufig nur akzeptiert, wenn dies mit dem Verzicht auf die bisherigen Besitzstände verbunden wird.




Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter

Sonntag, 26. November 2017

Sonntagsnotizen - Wenig Transparenz, fehlende Aufsicht: Die Sonderrechte der kirchlichen Unternehmen

"Wenig Transparenz, fehlende Aufsicht: Die Sonderrechte der kirchlichen Unternehmen" ist der Titel eines Recherche-Beitrags von correctiv.org. Wenngleich der Schwerpunkt auf diakonischen Einrichtungen liegt, ist der Blick auf die Verhältnisse dennoch sehr lesenswert.



Auf detector.fm gibt es einen kurzen Beitrag mit einem Interview mit dem Verfasser des correctiv-Berichts:

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Blick auf die Verhältnisse bei der Caritas in Luxemburg, der sich im aktuellen Heft der Neuen Caritas findet: 

  • Auf die gelebten Werte kommt es an

    (Der Artikel ist derzeit online für Nichtabonnenten - noch? - nicht vollständig zugänglich)
    In Luxemburg muss diese bei uns sogenannte institutionelle Loyalität nicht erst von Juristen entwickelt werden, sondern sie findet bereits als gelebte statt:

"Die Christlichkeit der Caritas zeigt sich darin, wie wir mit unseren Klient(inn)en, Obdachlosen, Flüchtlingen, in Schwierigkei­ten geratenen Menschen, schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen umgehen. [...] Es geht für die Caritas darum, Menschen zu befähigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, ins Gesellschaftspolitische hineinzuwirken, unsere Welt gerechter zu machen. [...]

Samstag, 25. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die bewährte große Koalition zwischen  den Parteien der christlichen Dienstgemeinschaft, AcU und VdDD, zuversichtlich sei, allen Versuchen widerstehen zu können, sachgrundlose Befristungen in Einrichtungen von Caritas und Diakonie für dienstgemeinschaftswidrig zu erklären. Gestärkt sähe man sich durch ein entsprechendes Urteil des KHG.EKD vom 5.12.2016. Es sei auch "nicht zu erwarten, dass es in der kommenden Legislaturperiode zu einer Abschaffung von § 14 Abs. 2 TzBfG kommen" werde und man rechne insofern "mit einem Abflauen der diesbezüglichen Diskussion auch in den beiden Kirchen". Die Sache werde ohnehin regelmäßig überdramatisiert. In Dienstgeberkreisen sei das Phänomen der sachgrundlosen Befristung nahezu unbekannt; kaum ein Dienstgeber habe einen befristeten Arbeitsvertrag!

Vorletztes Gerücht

Freitag, 24. November 2017

Reiche first!

„Jamaika“ ist Geschichte. Lange wurde um die einzelnen Themen gerungen. Bei der Finanzpolitik zeigte sich, für wessen Interessen die Liberalen bis aufs Blut kämpft. Von wegen „neue“ FDP. Sie ist weiter die wirtschaftsliberale Steuersenkungspartei der Reichen und Unternehmer. Nach dem Motto „Sozialstaat? Was geht uns das an?“ 

Insbesondere die Kompromisse beim Solidaritätszuschlag führten dazu, dass die FDP aus dem Verhandlungspoker ausstieg. Das Abschmelzen des „Soli“ bei den unteren 75 Prozent reichte der FDP nicht aus. Der „Soli“ ist nämlich besser als sein Ruf, er ist eine sehr gerechte Steuer. Die „untere“ Hälfte der Bevölkerung zahlt fast gar nichts.

Nahezu zwei Drittel des Aufkommens werden durch die reichsten zehn Prozent bezahlt. Das sind diejenigen, die die FDP pudern möchte. Der Ausstieg der Lindners und Kubickis aus den Sondierungsgesprächen geschieht also nicht zufällig, sondern ist Ausdruck der Interessen ihrer Klientel.
Der Solidaritätszuschlag bringt jährlich fast 20 Milliarden Euro. Würde er gestrichen, bliebe in den kommenden Jahren keinerlei finanzieller Spielraum mehr für dringend benötigte Verbesserungen. Investitionen in die Pflege, Bildung, Wohnungsbau, Verkehr, schnelles Internet im ländlichen Raum und vieles mehr würden allen in der Gesellschaft zu Gute kommen – eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor allem den Reichen.

Donnerstag, 23. November 2017

Aktionstag Altenpflege - Pflege macht sich stark

Zum den gestrigen Aktionstag Altenpflege - Altenpflege macht sich stark gibt es einen ausführlichen auf der http://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege

Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet beteiligten sich am Buß- und Bettag (22.11.2017) an ver.di-Aktionen. Ihre Forderung: mehr Personal.
Ihre Strategie: Solidarität.
In Hamburg war die Parole des ver.di-Aktionstags am Buß- und Bettag, dem 22. November 2017, weithin sichtbar: »Jeder dritte fehlt! Personalmangel in der Altenpflege« stand auf einem Transparent, das Aktivist/innen an einer Fußgängerbrücke über der großen Verkehrsader Hamburger Straße aufgehängt hatten. Zugleich machten Beschäftigte in verschiedenen Pflegeeinrichtungen der Hansestadt – wie im gesamten Bundesgebiet – auf die Personalnot aufmerksam.
mehr...
Aktuelle Medienberichte:


Mittwoch, 22. November 2017

Aktionstag Altenpflege

Aktionstag Altenpflege

Gemeinsam stark in der Altenpflege

Heute, am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.


Handlungsdruck in der Altenpflege: Bundesweite ver.di-Aktionen für mehr Personal am Buß- und Bettag


Am heutigen Buß- und Bettag macht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit bundesweiten Aktionen auf die Personalnot in der ambulanten und stationären Pflege aufmerksam. Mitte der 1990er Jahre wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer in Sachsen als Feiertag abgeschafft, um den Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung auszuglei-chen. Das nehmen die Pflegekräfte zum Anlass, mit kreativen Aktionen auf ihre Arbeitssituation hinzuweisen und mehr Personal einzufordern. „Befristete Arbeitsverträge, unfreiwillige Teilzeit, Einspringen außerhalb des Dienstplans, und obendrein noch eine schlechte Bezahlung mit der Folge von Altersarmut – das ist für den Großteil der Pflegekräfte die Realität“, kritisiert Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für Gesundheit und Soziales zuständig ist. „Die Situation der Pflege hat im Bundestagswahlkampf eine große Rolle gespielt. Das ist gut. Unabhängig davon, wer die neue Regierung stellt, müssen schnelle Lösungen her.“

Parteiübergreifend bestehe zwar große Einigkeit, die Bedingungen für die Pfle-ge zügig zu verbessern, so Bühler. Allerdings solle das noch von der amtierenden Bundesregierung geplante Instrument zur Personalbemessung in der Altenpflege frühestens 2020 zur Verfügung stehen. „So lang können weder die Beschäftigten noch die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen warten“, betont Bühler. Als Sofortmaßnahme fordert sie in stationären Einrichtungen einen Personalschlüssel von eins zu zwei: Rechnerisch müsse auf zwei Bewohner/innen mindestens eine Altenpflegekraft kommen. Nachts dürfe in keinem Wohnbereich mehr allein gearbeitet werden.

„Nur eine verbindliche, bundesweit einheitliche gesetzliche Personalbemessung garantiert eine gute Versorgung und gesunde Arbeitsbedingungen“, so Bühler. Bislang gebe es in den Bundesländern einen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regelungen, die noch dazu oft nicht eingehalten würden. „Ob man im Alter anständig versorgt wird und ob Pflegekräfte unter fairen Bedingungen arbeiten können, darf nicht vom Wohnort abhängen“, so die Gewerkschafterin. ver.di fordert, den bestehenden Pflegevorsorgefonds in einen „Pflegepersonalfonds“ umzuwidmen. Mit den jährlich mehr als 1,2 Milliarden Euro könnten zusätzlich 40.000 tarifvertraglich vergütete Vollzeitstellen mit Pflegefachkräften besetzt werden.

Die Forderung privater Pflegeunternehmen, die Fachkraftquote in der Altenpflege abzusenken, gleiche einer Bankrotterklärung. „Gute Tarifverträge helfen, den Fachkräftebedarf zu decken“, ist Bühler überzeugt. „Wir sind jederzeit zu Verhandlungen bereit.“


Quelle: Pressemitteilung Ver.di 22.11.2017

siehe auch:
https://gesundheit-soziales.verdi.de


Dienstag, 21. November 2017

Arbeitsstress stört das Familienleben

Das kennt man durchaus auch bei der Caritas!
Die Arbeitsbedingungen der meisten Beschäftigten in Deutschland sind verbesserungswürdig. Viele sind nach Feierabend so geschlaucht, dass die Familie zu kurz kommt.
Eine „Gute Arbeit“ haben nur 13 Prozent.
42 Fragen mit insgesamt 480 verschiedenen Antwortmöglichkeiten und 4800 Befragte: In den jährlich neu berechneten DGB-Index Gute Arbeit fließen Tausende detaillierte Informationen zu Anforderungen und Gestaltung der Arbeit ein. Nach den neusten Zahlen hat sich die Arbeitsqualität im laufenden Jahr gegenüber 2016 minimal verbessert. Im Schnitt könne man für Deutschland von einer „Arbeitsqualität im unteren Mittelfeld“ sprechen, sagen die Forscher, die den Index im Auftrag des DGB erstellen.
Unter „schlechter Arbeit“ leiden der Auswertung zufolge 19 Prozent der Beschäftigten, 31 Prozent liegen im unteren Mittelfeld, 37 Prozent im oberen Mittelfeld. „Gute Arbeit“ haben 13 Prozent.

Quelle und mehr: Boeckler-Impuls 18/2017

Die Broschüre selbst gibt es hier:   DGB-Index Gute Arbeit – Der Report 2017, November 2017

Montag, 20. November 2017

Klinikpersonal entlasten: Krankenhaustagung "Klinikwut steckt an" - nächste Protestwelle rollt


»Die Klinikwut ist ansteckend.« Auf diesen Titel einer Hannoveraner Boulevardzeitung vom Vortag verwies Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand bei der Krankenhaustagung am 16./17. November 2017 in Berlin. »Wir dringen mit unserer Botschaft durch: Wir brauchen Entlastung und mehr Personal in den Kliniken.« Die vielen Protestaktionen und Streiks in Krankenhäusern überall in der Republik haben eine große öffentliche Wirkung, ist die Gewerkschafterin überzeugt. »Wir haben einiges erreicht, aber zur Wahrheit gehört auch: Am Bett, auf den Stationen und in den Bereichen ist die Entlastung noch nicht angekommen.«
ver.dimehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaus/

Klinikpersonal entlasten

Mehr Personal: Nächste Protestwelle rollt

Klinikbeschäftigte senden Signal an künftige Regierung: Pflege braucht schnell bessere Bedingungen. Streiks in Düsseldorf und Hannover für Tarifverträge zur Entlastung.
  • Gesprächsbereitschaft in Essen
  • Sture Uniklinik Düsseldorf: »Die Leute sind stinksauer«
  • Streik in Hannover

mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/entlastung

Sonntag, 19. November 2017

Sonntagsnotizen: Franzikus, Benedikt, Lehramt, Gewerkschaft und Entweltlichung

Ratzinger-Preis verliehen.

Anlässlich der Verleihung des "Nobelpreis der Theologie", wie der Preis der vatikanischen Joseph Ratzinger-Benedikt XVI.-Stiftung auch genannt wird, in der Sala Clementina des Apostolischen Palasts an zwei deutsche Theologen *) und einen estnischen Musiker **) wurde von Papst Franziskus in dieser Woche auch das Werk seines Vorgängers, Papst Benedikt, gewürdigt:
"Sein Werk und sein Lehramt sind weiterhin ein lebhaftes und wertvolles Erbe für die Kirche und unseren Dienst."
Der 90-jährige Joseph Ratzinger sei nach wie vor ein Lehrmeister für alle,
"die das Geschenk der Vernunft nutzen, um auf den Ruf der Menschen zur Suche nach der Wahrheit zu antworten",
sagte Franziskus am Samstag im Vatikan.
Quellen: Domradio, katholisch.de, jeweils unter Bezug auf KNA.

Ratzinger - der zurück getretene Papst Benedikt - hat nicht nur durch seinen Rücktritt "Geschichte geschrieben". Er ist einer der Größten der theologischen Wissenschaft weltweit. Sein Werk ist für die Katholiken überall auf der Welt wegweisend. Dennoch stellt sich die Frage, ob mit dieser Würdigung nicht auch eine Botschaft an Deutschlands Katholiken verbunden sein könnte. Welche Lehren kann Franziskus gemeint haben, wenn er anlässlich der Verleihung eines nach dem deutschen Papstes benannten Preise (an zwei deutsche Theologen) auf dessen Lehramt verweist? Kann es sein, dass das auch etwas mit der katholischer Kirche in Deutschland zu tun haben sollte?

Samstag, 18. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Umstand, dass in aller Regel akademische Juristen und nicht akademische Theologen mit der Aufgabe betraut werden, "Dienstgemeinschaft" und "3. Weg" theologisch zu legitimieren und zu begründen, seinen Grund darin hat, dass Theologen üblicherweise weder bereit noch in der Lage sind, diese Aufgaben wahrzunehmen. Man befürchtet, dass entsprechende Versuche enden würden wie diejenigen, die man vor Jahrzehnten gemacht hat: die renommierten Fachtheologen äußern sich entweder kritisch oder sehr kritisch.



Vorletztes Gerücht

Freitag, 17. November 2017

Für mehr soziale Rechte in Europa - Resolution des DGB-Bundesvorstands

Heute wird in Göteborg die „Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR) proklamiert. Sie soll der erste Schritt sein, um die Forderung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von 2014 umzusetzen, Europa müsse bei den sozialen Grundrechten ein ebenso hohes Vertrauen aufbauen wie Finanzen und Wirtschaft.

Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat zur Proklamation der ESSR heute eine Resolution beschlossen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die ESSR zu unterzeichnen und sich für mehr verbindliche soziale Rechte in der EU einzusetzen.

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann:
„Wir müssen dringend die Arbeitnehmerrechte in Europa wieder stärken. Es kann nicht sein, dass das Wettbewerbsrecht Vorrang vor den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa hat. Der kommende Sozialgipfel in Göteborg ist ein erster Schritt – aber dafür muss der Inhalt rechtsverbindlich werden. Wir brauchen verbindliche europäische Arbeitnehmerrechte, damit die soziale Dimension im Binnenmarkt deutlich gestärkt wird. Ein europäischer Arbeitsmarkt braucht europäische Spielregeln, nicht nur für den Dienstleistungs- und Güteraustausch, sondern insbesondere zur Bekämpfung von Lohndumping und Sozialabbau.“


Die Resolution im Wortlaut:

Donnerstag, 16. November 2017

Kirchliche Wohlfahrt unter Stress

Diakonie und Caritas zwischen eigenen Ansprüchen und dem Druck des Marktes – Die 16. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht diskutiert Herausforderungen und Alternativen zum kircheninternen »Dritten Weg«.

Einen Bericht zur Kasseler Fachtagung am 13./14. November 2017 gibt es hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/

Mittwoch, 15. November 2017

Gemeinsam stark in der Altenpflege: Am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.

Heute in einer Woche: 

Gemeinsam stark in der Altenpflege

Am Buß- und Bettag (22. November 2017) findet der große Altenpflege-Aktionstag statt.

Warum ein Aktionstag am Buß- und Bettag?
Um die Arbeitgeber finanziell zu entlasten, wurde vor mehr als 20 Jahren der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen. Damit sollte der Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung ausgeglichen werden. Jede/r der am Buß- und Bettag arbeitet, tut dies, um die Pflege zu finanzieren. Wir wollen auch dieses Jahr den Tag nutzen um gemeinsam Zeichen zu setzen für bessere Arbeits- und Pflegebedingungen in der Altenpflege. Die Zustände sind alarmierend. Es ist höchste Zeit aktiv zu werden! Der Buß- und Bettag ist der ver.di-Aktionstag für die Altenpflege. Sei auch du dabei!

Altenpflege braucht mehr Personal, mehr Zeit, mehr Ausbildung, mehr Anerkennung!


mehr: 

Dienstag, 14. November 2017

Mahnruf von Caritas und ver.di an Politiker: Pflegenotstand endlich beheben

Gemeinsame Pressemitteilung des Diözesan-Caritasverbandes Trier und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Mahnruf von Caritas und ver.di an Politiker: Pflegenotstand endlich beheben

Der Diözesan-Caritasverband Trier und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich am Montag, den 13. November, mit einem „Mahnruf für eine bessere Personalausstattung in den Krankenhäusern an die Bundestagsabgeordneten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland gewandt. Caritas und ver.di fordern die Politiker auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine fachlich kompetente und menschliche Pflege ermöglichen: Wir appellieren eindringlich an Sie persönlich, machen Sie Ihren Einfluss geltend und ergreifen Sie Maßnahmen, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken. Setzen Sie sich für eine Entlastung der Pflege und eine nachhaltige, zweckgebundene Finanzierung neuer Pflegestellen ein und helfen Sie uns, damit das Thema endlich den notwendigen Stellenwert im Bundestag erhält“, so das von Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel und dem Landesbezirksfachbereichsleiter des ver.di-Landesbezirks Rheinland-Pfalz-Saarland, Frank Hutmacher, unterzeichnete Schreiben.
Die Dringlichkeit der Problemlösung begründeten Caritas und ver.di mit einer Zunahme der Patienten in den Krankenhäusern. Im Jahr 2016 waren es 19,5 Millionen Patienten, 3 Millionen mehr als 10 Jahre zuvor. Die Verweildauer ist im gleichen Zeitraum drastisch gesunken, was neben neuen Behandlungsmethoden vor allem auch auf die Einführung des Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich (DRGs) zurückzuführen  ist. Die Arbeitsbelastung in der Pflege ist heute an einem Punkt angekommen, der sowohl für die Pflegenden selbst als auch für die Patienten nicht mehr hinnehmbar ist“, so Kugel und Hutmacher. Der Gesetzgeber sei gefordert, den finanziellen Spielraum für eine bessere Personalausstattung zu schaffen, damit eine nachhaltige Entlastung der Pflege zeitnah in Gang gesetzt werden kann. Das bedeutet konkret, dass den Krankenhäusern ausreichend Finanzierungsmittel zweckgebunden für die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte zur Verfügung gestellt werden“, fordern Caritas und ver.di.


Montag, 13. November 2017

Aus dem Teufelskreis ausbrechen - Interessenvertretung in der Altenpflege


»Aus den Teufelskreisen ausbrechen«

Studie zur Altenpflege: Harte Arbeitsbedingungen, wenige Gewerkschaftsmitglieder. Wie kann sich das ändern? Interview mit dem Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder

Wolfgang Schroeder ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Kassel und Research Fellow am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung hat er eine Studie zur Interessenvertretung in der Altenpflege erstellt.
Interview mit Wolfgang Schröder auf auf verdi.de:
Aus dem Teufelskreis ausbrechen


Einen Vorschau auf die Studie gab es bereits in den WSI-Mitteilungen 3/2017


Sonntag, 12. November 2017

Sonntagsnotizen: freier Sonntag, freie Tage

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Gerichtssache C-306/16 eine Entscheidung hinsichtlich der wöchentlichen Ruhezeit getroffen, die auch für den Caritasbereich nicht uninteressant ist. In der Pressemitteilung 115/17 ist zu lesen:

Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden.


Man kann das Urteil auch so lesen, dass bis zu 12 Tagen möglich sind, man muss es allerdings auch so lesen, dass mehr als 12 Tage absolut unzulässig sind.

Die Bestimmungen, die dies sicherstellen (sollen) finden sich bekanntlich im Arbeitszeitgesetz § 11 Abs. 3 und in den AVR Caritas in den sich hierauf beziehenden Varianten in Anlage 5, § 2 Abs. (3) und in den Anlagen 30 (§ 4 Abs. (3) sowie 31 bis 33 (jeweils § 3 Abs. 3).

Verständige Arbeitgeber haben die Regelung schon immer so interpretiert, dass die 12 Tage Maximum immer realisiert wurden. Geläufig ist uns aber auch die Interpretation, der freie Tage könne auch 6 Tage vor  dem das Maximum sicherstellenden Sonntag liegen:

Man beginnt etwa seinen Dienstplan ab 6. November 2017 mit einem Montag, der als "sonntagsfrei" für den 12. November deklariert wird und arbeitet dann bis zum 24. November 2017 durch. Der 25. November ist dann "sonntagsfrei" für den 19. Dezember und der Bestimmung, den Ersatzruhetag "innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren" (§ 11 Abs. (3)) ist damit Genüge getan. 
Dieser Interpretation des Arbeitszeitgesetzes, die auch von den AVR-Regelungen nicht eingeschränkt wird, wurde nun durch den Gerichtshof der Europäischen Union ein Riegel vorgeschoben: der 13. Tag ist einer zuviel!

Die vorläufige Fassung des Urteils findet sich hier:
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 9. November 2017


Schönen Sonntag!
c.

Samstag, 11. November 2017

Samstag Abend - kein jüngstes Gerücht, sondern Fakt:

Wie das Bistum Trier gestern gemeldet hat, setzt sich inzwischen auch Bischof Ackermann (Tier) für die Pflege ein.
Freitag, 10. November 2017
Mehr Zeit für die Zuwendung zum Menschen

Bischof Ackermann fordert Politik auf, qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen

Trier – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hofft, dass es bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zu konkreten und verbindlichen Vereinbarungen kommt, die der Bedeutung des Themas Pflege gerecht werden.
...

Es sei eine sehr wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft, eine „qualitativ hochwertige Pflege“ zu gewährleisten: in der Altenhilfe, im Krankenhaus sowie in der palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung pflegebedürftiger Menschen, deren letzter Lebensort eine stationäre Einrichtung ist. Dazu brauche es ausreichend Personal. „Die Politik ist gefordert, in diesen Bereichen ausdrücklich eine auskömmliche Personalbemessung sicherzustellen, die auch verlässlich refinanziert wird“, betonte Bischof Ackermann. Statt der Minutenpflege müssten Pflegekräfte sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus wieder mehr Zeit für die Zuwendung zum Menschen erhalten: „Das ist nicht nur eine wichtige Bedingung für die Pflegebedürftigen in ihrer Würde, sondern auch für die Attraktivität des Pflegeberufs.“
Quelle: Pressedienst des Bistums Trier "klick"

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich diesem Wunsch anschließen. Wenn Gewerkschaft und Kirche gemeinsam und koordiniert die gleichen Ziele verfolgen, können sich die Verantwortlichen in Politik und Anderswo diesem Druck kaum entziehen. Es wird an der Zeit, die Sprachlosigkeit zwischen Bischöfen und Gewerkschaft zu überwinden und tragfähige Brücken für gemeinsame Ziele zu bauen.

Freitag, 10. November 2017

Diskussionen im Deutschen Caritasverband

Im aktuellen Heft 19/2017 der Neuen Caritas gibt es einen kleinen Bericht ("Luther blinzelte über die Schultern") der sich mit den Themen und Diskussionen der Delgiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober in Magdeburg befasst.

Auf das angekündigte Impulspapier "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" sind wir schon mal sehr gespannt. Verfolgt es doch die Intention, eine dreijährige Initiative der Caritas zum gesellschaftlichen Zusammenhalt grundzulegen.



Ver.di-Bundesfachbereichsvorstand FB 3 zum Thema

Nicht verwunderlich ist, dass unmittelbar im Zusammenhang mit den Hinweisen zum Papier die Diskussionen zum 3. Weg Erwähnung finden. Die klassische katholische Soziallehre hat hinsichtlich der Frage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes immer wieder auch die (positive) Rolle der Gewerkschaften betont.

Der Warnstreik der Ottenweiler Marienhausklinik im Oktober löste dem Bericht nach auch eine Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht aus.

"Der kurz vor der Delegiertenversammlung durchgeführte Warnstreik an einer Klinik in Ottweiler im Bistum Trier löste eine Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht aus.

Donnerstag, 9. November 2017

Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in Sachen "kirchliche Loyalitätspflichten"

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-414/16
Vera Egenberger / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
zitiert aus der Pressemitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Auszug):
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die von religiösen Organisationen gestellt werden, der gerichtlichen Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf einer rechtswidrigen Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erhoben wird

AVR Caritas Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst in den Regionen

Die neue Anlage 2e  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst/Krankentransporte, die von der Bundeskommission der AK am 12. Oktober beschlossen wurde,  wurde vorgestern für die Region NRW und gestern für die Region Baden-Württemberg beschlossen.
Bei der heute tagenden Regionalkommission Bayern dürfte auch die Anlage 2e zur regionalen Umsetzung auf der Tagesordnung stehen.

Nicht gelungen war im ersten Anlauf die regionale Umsetzung der Anlage 2e in den Regionen Ost und Nord. Die Region Mitte tagt erst im Dezember und im Dezember haben auch die Regionen Ost und Nord noch einmal Gelegenheit, die Anlage 2e zu übernehmen.

(Einzelheiten zum Thema hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 30. Oktober) thematisiert.

Nachtrag am 11.11.: über mögliche Ergebnisse der RK-Sitzung vom 9.11. gibt es bislang keinerlei Informationen, weder in den sozialen Medien noch in den einschlägigen Verbreitungsmedien von Mitabeitern und Dienstgebern. Zu vermuten ist, dass entweder ein oder kein Beschluss gefasst wurde.

Mittwoch, 8. November 2017

Marburger Bund übt heftige Kritik am "Dritten Weg" der Kirchen

Auf der 132. Hauptversammlung am 03./04.11.2017 in Berlin hat der Marburger Bund in den Beschlüssen Nr. 30 ff heftige Kritik am "Dritten Weg" geübt. Im Internet sind die Beschlüsse wie folgt dokumentiert:

Montag, 6. November 2017

Marburger Bund und ver.di wollen kooperieren

ver.di und Marburger Bund wollen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz treffen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) beabsichtigen, eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes zu schließen. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können.

Sonntag, 5. November 2017

Sonntagsnotizen: Wir würden ja gerne - bloss dürfen tun wir nicht mögen ....

... so oder ähnlich könnte man das Leiden der Verantwortlichen in den Krankenhäusern beschreiben. Und Stefan Sell weist - zurecht - in seinen Twitter-Botschaften vom 30. Oktober auf zwei Meldungen aus dem Ärzteblatt hin:
1.
Führungskräfte in Kliniken kommen mit ökonomischem Druck schlecht klar
Montag, 30. Oktober 2017
und
2.
„Wir sind hin- und hergerissen zwischen Patientenversorgung und Krankenhaus­interessen“
Donnerstag, 21. September 2017


Es ist richtig:

Samstag, 4. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch nach Jahrzehnten der Systemkonkurrenz zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Mitarbeitervertretungsordnung hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile kein klarer Trend erkennbar ist. Zwischen Ordnungs- und Dienstgebern sowie Ordnungs- und Dienstnehmern besteht aber ein hoher Konsens darüber, dass es Vor- und Nachteile gäbe. Dieser Konsens sei ein grundlegendes Element der kirchlichen Betriebsverfassung, dem gegenüber die Frage, für wen die jeweiligen Vor- und Nachteile denn bedeutungsvoller wären, ohne Bedeutung ist. Denn entscheiden sei doch, dass die unterschiedlichen Systeme als Mittel gegen eine unangebrachte Verschwisterlichung kirchlicher Dienst- und weltlicher Arbeitnehmerinnen vorzüglich funktioniere und darin ihre unveränderte Bedeutung bewahre.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 3. November 2017

Kirche und Solidarität

Aus dem katholischen Katechismus:
...
1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als „Freundschaft" oder „soziale Liebe" bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38-40; CA 10].

Donnerstag, 2. November 2017

"Von Arbeit muss man leben können"

Unter diesem Titel fordert die Mitarbeiterseite der AK die Verhandlungsgruppen der künftigen Jamaika-Koalition in einer Presseerklärung vom 26.10.2017 dazu auf, sich für eine spürbare Verbesserung der Situation von Menschen mit geringem Einkommen und prekären Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen.
Insbesondere wird die neue Bundesregierung dazu aufgefordert, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung abzuschaffen.

Bekanntlich ist die Zentral-Koda bereits seit längerm mit dem Thema befaßt, in einer Nachricht vom 7. Juli 2017 ist zu lesen:
Abschaffung der sachgrundlosen Befristung: Ausschuss bereitet Beschluss vor