Donnerstag, 29. März 2018

Tarifbindung - eine Frage der Gerechtigkeit

Die WSI-Mitteilungen veröffentlichen sukzessive ältere Beiträge als Volltext. In den WSI-Mitteilungen Ausgabe 02/2016 gibt es einen Beitrag von Jörg Hofmann unter dem Titel
TARIFBINDUNG – EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT, der nun als
Volltext (pdf) veröffentlicht wurde.
In tarifgebundenen Betrieben geht es gerechter zu. Solidarische Lohnpolitik, Umverteilung, Teilhabe und aktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen gelingen mit Tarifbindung besser als ohne. Auch unter den neuen Vorzeichen von Digitalisierung, neuen Erwerbsverläufen und älteren Belegschaften leisten tarifgebundene Betrieben einen besseren Beitrag zur fairen Bewältigung dieser Herausforderungen. Nach einem ersten Trendwechsel in den vergangen Jahren hat sich die IG Metall die weitere Steigerung der Tarifbindung zum operativen Ziel gesetzt. Wie sich Gewerkschaften, Arbeitgeber und Gesetzgeber für eine Erhöhung der Tarifbindung einsetzen können, skizziert der Artikel.
Für die Diskussion im tariflichen Bereich Soziales/Gesundheit/Pflege/Erziehung, also in dem Bereich, der inzwischen unter der Bezeichnung "Care-Arbeit" im öffentlichen Fokus steht, wären der Thematik eine deutlich breitere Diskussion zu wünschen.


Dienstag, 27. März 2018

Seminarangebote für katholische Mitarbeitervertretungen

ver.di b+b bietet eine Reihe von Schulungen für katholische Mitarbeitervertretungen an.

Von verschiedenen Diözesen liegen für die Seminar entsprechende Anerkennungen nach § 16 MAVO vor: Aachen, Essen, Fulda, Köln, Münster und Paderborn

Die Seminarangebote im einzelnen:

16.4.-18.4.2018 Berlin-Wannsee: "Allgemeine Aufgaben von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen"

21.6.-22.6.2018 Düsseldorf:
"Grundzüge des Individualarbeitsrechts in sozialen Einrichtungen und Krankenhäuser der katholischen Kirche (kompakt)"

26.9. bis 27.9.2018 Bad Hersfeld:
"Dienstplanung für Mitarbeitervertretungen (Teil 1)"

11.02.2018 bis 12.02.2019 Bad Hersfeld:
"Dienstplanung für Mitarbeitervertretungen (Teil 2)"

7.11.2018 bis 9.11.2018 Köln:
"Mobbing - das kommt bei uns nicht vor! (Teil 1 Mobbing erkennen und verstehen)"

Für Fragen steht die Kollegin Gabriele Hetkamp beim veranstaltenden Bildungsträger ver.di Bildung+Beratung zur Verfügung unter hetkamp@hs.verdi-bub.de oder 069 25782426.


Veranstaltungsflyer
Anmeldeformular






Montag, 26. März 2018

AVR Caritas 2018

Die Neuausgabe der AVR Caritas "Stand 1. Januar 2018" ist im März erschienen.

Ab 1. Januar 2018 liegt der Pflegemindestlohn in den alten Bundesländern + Berlin bei 10,55 €, in den neuen Bundesländern bei 10,05 €.

In der Anlage 22, welche die Beschäftigten in der Tätigkeit von sogenannten Alltagsbegleitern in der ambulante Pflege regelt, ist festgelegt, dass für diese Tätigkeit Vergütungsgruppe 11 Stufe 1 zu zahlen ist.
Was fehlt ist ein Hinweis (wie er sich etwa in Anlage 23 findet): "Wird der gesetzliche Mindestlohn dadurch unterschritten, ist mindestens dieser zu zahlen."
Für die Tätigkeit als Alltagsbegleiter in der ambulanten Pflege gilt der gesetzliche Mindestlohn.

In den Regionalkommissionen Nord/BW/Bayern/NRW/Mitte ergibt sich aktuell ein Stundenlohn von 10,86 € (1841,59 € geteilt durch 39 Stunden geteilt durch 4,348 Wochen), der also 31 Cent knapp über dem Pflegemindestlohn liegt.

In der Region Ost/Tarifgebiet West (Schleswig-Holstein, Hamburg, Land Berlin - soweit das Grundgesetz bereits vor dem 2. Oktober 1990 galt) ergibt sich ein Stundenlohn von 10,40 € (1740,30 € geteilt durch 38,5 Wochenstunden geteilt durch 4,348 Wochen), der also 15 Cent unter dem gesetzlichen Pflegemindestlohn liegt.

In der Region Ost/Tarifgebiet Ost (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, soweit sie zu den [Erz-]Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg gehören) ergibt sich ein Stundenlohn von 9,48 € (1666,64 € geteilt durch 40 Stunden geteilt durch 4,348 Wochen), der 57 Cent unter dem gesetzlichen Pflegemindestlohn liegt.

Und wer weiß das?

Die AK Caritas hat an der Bestimmung des Pflegemindestlohns mitgewirkt.

Mit Lohnausfällen und entgangenen Sozialbeiträgen durch Mindestlohnumgehungen beschäftigt sich auch der WSI Policy Brief, Nr. 23. Düsseldorf 2018

Samstag, 24. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der AK sowie der Zentral-KODA darüber nachdenkt, im Zusammenhang mit dem von der Dienstgeberseite annoncierten Seminar für Dienstgeber „Streik in kirchlichen Einrichtungen – Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstgeber" auf Grundlage der der Parität ein eigenes Seminar anzubieten: "Streik in kirchlichen Einrichtungen - Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstnehmer". Man könne sich dort  praktischen Tipps zur Vorbereitung auf mögliche Dienstkämpfe widmen und den rechtlichen Abwehrmöglichkeiten von Dienstgebern.
Überlegt werde auch, den "konsensorientierten Streik" als Modell für den 3. Weg zu etablieren. Erste Entwürfe zu einer "Ordnung für Dienstkämpfe in Einrichtungen der katholischen Kirche und ihrer Caritas" lägen bereits vor; mit zahlreichen juristischen Fachtagungen zum Thema könnte das Projekt vorangebracht werden. Wenn es schon möglich sei, Streiks in kirchlichen Einrichtungen durch kirchenrechtliche Vorschriften zu verbieten, müsse es auch möglich sein, die Durchführung von geduldeten Arbeitskämpfen so zu regeln, dass die Interessen der kirchlichen Dienstgeber nicht beeinträchtigt würden.
Für die Anerkennung von geduldeten Arbeitskämpfen sei - analog zur Anerkennung von MAV-Schulungen - ein Antragsverfahren beim Ortsordinarius, vertreten durch den jeweiligen Generalvikar, erforderlich, mit dem einerseits der Inhalt der Streikziele (z.B. Mehrarbeit gegen Verdienstminderung) und andererseits die Durchführung (z.B. ausschließlich in der Freizeit) genehmigt werden müssten. Selbstverständlich müssten alle Teilnehmer vorher unterschriftlich bestätigten, dass sie die kirchliche Alleinbestimmung im Arbeitsrecht und den 3. Weg als Inhalt des Glaubensbekenntnisses akzeptieren und anerkennen würden. Das sei das Mindeste, was als Gegenzug für die Anerkennung eines geduldeten Arbeitskampfes geleistet werden müsse.

Vorletztes Gerücht


Freitag, 23. März 2018

Modernisiertes Arbeitsrecht in der Katholischen Kirche?

Der bayerische Rundfunk befasste sich in der vergangenen Woche mit den vor drei Jahren neu geregelten Loyalitätsobliegenheiten von Beschäftigten der Katholischen Kirche. Nach zahlreichen Tagungen, Pressemeldungen, Verlautbarungen und Diskussionen, kann man inzwischen ein Fazit ziehen: geändert hat sich eigentlich nichts.

Welche Loyalitätsverstöße wie geahndet werden, weiß weiterhin kein Mensch. Für die einheitliche Rechtsanwendung (die normalerweise rechtsstaatliche Grundlage einer willkürfreien Rechtsanwendung ist) hat man in Artikel 5 der Grundordnung eine zentrale Stelle vorgesehen, die 5 Jahre nach Inkrafttretung der Neufassung der Grundordnung dem Verband der Diözesen Deutschlands Bericht erstattet, woraufhin eine Beratung stattfindet. 

Ansonsten stellt man beim Wiederlesen der neuen Formulierungen in Artikel 5 der Grundordnung fest, dass es relativ gut gelungen ist, alles an unbestimmten Rechtsbegriffen unterzubringen, was man finden konnte.

Der Bericht des Bayerischen Rundfunks findet sich hier:

Bayerischer Rundfunks: Katholisches Arbeitsrecht/Wer zweimal heiratet, verliert seinen Job


Ergänzen möchten wir mit einem Bericht aus dem "Schwabacher Tagblatt" vom 10. Februar (zur Diözese Eichstätt):

Katholische Kirche will keine lesbische Erzieherin

Mittwoch, 21. März 2018

Warnstreiks im öffentlichen Dienst - Warten auf die nächste Verhandlungsrunde bei der Caritas

Während Ver.di in der aktuellen Tarifrunde nach der ergebnislosen 2. Verhandlungsrunde am 12. und 13. März in Potsdam mit Warnstreiks in mehreren Bundesländern den Druck auf die Arbeitgeber verstärkt:
...haben inzwischen auch beiden Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas über das Ergebnis ihrer Verhandlungen am 15. März in Bad Hersfeld berichtet. Über das Info der Mitarbeiterseite hatten wir bereits am vergangenen Freitag informiert. Gestern hat nun die Dienstgeberseite mit ihrem Dienstgeberbrief nachgezogen.

Erwartungsgemäß "bewerten die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission die Forderungen der Mitarbeiterseite für die Tarifrunde 2018/2019 jedoch als wenig zukunftsorientiert...."

Noch vor der "2. Verhandlungsrunde" am 14. Juni 2018 wird für den 8. Mai 2018 ein Seminar für Dienstgeber mit dem Titel „Streik in kirchlichen Einrichtungen – Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstgeber“ annonciert. (vgl. Dienstgeberbrief 1/2018, Seite 9)

Montag, 19. März 2018

ver.di kritisiert unzureichende Lösung bei Pflegeuntergrenzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Planungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur Entwicklung von Untergrenzen beim Pflegepersonal in Kliniken scharf. Auf einer von ver.di organisierten öffentlichen Anhörung am Donnerstagabend (15. März 2018) hatte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum ausgeführt, dass für lediglich sechs Bereiche Personaluntergrenzen festgelegt werden sollen.

Sonntag, 18. März 2018

Sonntagsnotizen - zum Equal Pay Day, dem Tag der Entgeltgleichheit

Mit einem Frauenanteil bei den Beschäftigten von 82,4 % (der letzten Zentralstatistik zufolge), gehören die Caritas-Einrichtungen zu den Arbeitgebern mit einem überproportional hohen Quote.

Kann es sein, dass wir noch Unterschiede von Männern und Frauen in der Bezahlung haben?

Ja, diesen Unterschied gibt es immer noch; er beträgt in diesem Jahr 21%, so dass Frauen erst ab
18. März gegenüber Männer Gleiches verdienen.
Gibt es diese Entgeltlücke auch bei der Caritas? Die AVR Caritas doch Regelungen für alle Beschäftigten unabhängig ihres Geschlechts vor?

Große Bedeutung gerade am Entgeltgleichheitstag hat der Blick Eingruppierungsregelungen von Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Sind sie auch im Verhältnis vergleichbar eingruppiert?
Für den Sozial- und Erziehungsdienst hat es in den beiden entsprechenden bundesweiten Tarifrunden des öffentlichen Dienstes, an dem sich die Caritas orientiert, Schritte in die richtige Richtung gegeben, ganz sichergestellt ist die Aufwertung noch nicht. Das bedeutet, dass hieran noch weiter Impulse gesetzt werden müssen.

Samstag, 17. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände im Wege der Modernisierung ihrer Organisationen darüber nachdenken, den Begriff "Dienstgemeinschaft" durch den Begriff "Dienstleistungsträgergemeinschaft" zu ersetzen. Dieser neue Begriff verdeutliche den Beschäftigten stärker als der traditionelle, was von ihnen erwartet werde und wem sich die Dienstgebergemeinschaft verpflichtet sehe.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 16. März 2018

Tarifrunde 2018/2019 bei der AK Caritas

Gestern tagte die Bundeskommission der AK Caritas in Bad Hersfeld.
Am 14. Juni 2018 tagt die Bundeskommission der AK Caritas in Fulda.

Nachmittäglicher Nachtrag:

Flugblatt der Mitarbeiterseite der AK:


Donnerstag, 15. März 2018

2. Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst vorgestern gescheitert - heute verhandelt die AK Caritas

Am 12./13. März 2018 fand in Potsdam die zweite Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern statt.
Die ver.di-Forderung nach 6 Prozent mehr Geld, mindestens aber 200 Euro, stieß auf den entschiedenen Widerstand der Arbeitgeber.

Die Arbeitgeber haben wieder kein Angebot vorgelegt, sondern die ver.di-Forderung als „viel zu hoch und in der Struktur schädlich“ abgelehnt.

Über die Verhandlung und die Stimmung bei den Beschäftigten informiert das aktuelle Flugblatt.







Flugblatt als pdf







In Bad Hersfeld tagt heute die AK Caritas. Auf die Forderung der AK Mitarbeiterseite, die sich im

Mittwoch, 14. März 2018

Kircheninfo 31/März 2018 - Entlastung ist auf dem Dritten Weg nicht zu haben

Aus dem Inhalt des Kircheninfo Nr. 31, März 2018:



Dienstag, 13. März 2018

Breaking news - Warnstreiks vor Ostern

Nach der 2. Verhandlungrunde: Zeichen stehen auf Warnstreik !

Wie die Medien melden, haben die Gewerkschaften massive Warnstreiks im öffentlichen Dienst vor Ostern angekündigt.

Quellen (Auszug):
heute.de Stand 13.03.2018 17:30 Uhr
Zeit - online 13. März 2018, 17:52 Uhr
Tagesschau Stand: 13.03.2018 18:18 Uhr

Der öffentliche Dienst ist (soweit nicht ohnehin eine Vergütungsautomatik besteht) der Geleitzugführer für die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Je besser die Abschlüsse im öffentlichen Dienst sind, desto besser stehen auch die Chancen für den kirchlichen Dienst.
Daher ist es im ureigenen, wohlverstandenen Eigeninteresse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen, gute Abschlüsse im öffentlichen Dienst zu unterstützen.
Wie wäre es zum Beispiel mit einem Besuch bei Freunden - etwa in den örtlichen Streiklokalen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benachbarten kommunalen Einrichtungen, die sich im Arbeitskampf befinden?

Solidarität ist nicht nur eine kirchliche Tugend!

Montag, 12. März 2018

ver.di für ein Bundes-Kitagesetz: Versprechen halten - Kitas brauchen Qualität!

In der frühkindlichen Bildung muss sich etwas tun

Kinder brauchen gut ausgestattete Tagesstätten – mit einer ausreichenden Zahl qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher, die auf individuelle Bedürfnisse eingehen können. Die Fachkräfte brauchen genug Zeit für Vor- und Nachbereitung, für Kommunikation mit Eltern  und die eigene Fortbildung. Die neue Bundesregierung muss handeln. Der Entwurf für einen Koalitionsvertrag von Union und SPD bleibt bei dem Thema noch sehr vage. Mehr steckte schon in der Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland und im Aktionsprogramm zur Auf- wertung sozialer Berufe, die Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) im August 2017 vorgestellt hat.

Daran anknüpfend fordert ver.di ein Bundesgesetz zur Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung.

Zentrale Vorhaben der Initiative der Bundesministerin sind:
  • Schaffung notwendiger Fachkraft-Kind-Schlüssel

Sonntag, 11. März 2018

Sonntagsnotizen: "mehr Geld in das System" und Private Equity

Thema der Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht war Anfang dieser Woche
mit dem ein Teil der Thematik, die in den DGB-Gewerkschaften seit langen Jahren unter dem Begriff  "Gute Arbeit" bearbeitet wird, auf Arbeitsverhältnisse bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden fokussiert.
Wenig verwunderlich sind die Erkenntnisse, dass sich in der Dienstgemeinschaft der Leistungsdruck auch nicht anders gestaltet, als in der übrigen Welt und dass man sich wünscht, es möge anders sein.

Im Donaukurier wird Diakonie-Präsident Lilie mit der Forderung zitiert:
"Es muss letztlich mehr Geld in das System." 
Diese Forderung dürften auch die Finanzinvestoren unterstützen, die in den vergangenen Jahren verstärkt in Gesundheitseinrichtungen investiert haben:

Auf der Internetseite Ver.di/Gesundheit-Soziales wird das Thema aufgegriffen:

Private Equity - Ziel: Profitmaximierung

Samstag, 10. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche sich mit dem Gedanken trage, für den Fall einer Tarifeinigung der AK Caritas in der kommenden Woche, diese Tarifeinigung als Wunder anzuerkennen, weil dadurch die gewohnte natürliche Beziehung zwischen Ursache (Tarifabschluss TVöD) und Wirkung (Übernahme der Ergebnisse durch die AK Caritas) umgekehrt geworden wäre.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 9. März 2018

Ver.di-Infodienst Krankenhäuser/März 2018

Der aktuelle Infodienst Krankenhäuser ist erschienen:




Aus dem Inhalt

Mehr von uns ist besser für alle!

Rückblicke
  • Vor den Koalitionsverhandlungen: »Versprechen halten !«
  • WDR-Reportage: »Kranke Pflege - Alexander Jorde kämpft für einen Neustart «
  • Kasseler Appell für Entlastung
  • Niedersachsen:Was vor der Landtagswahl versprochen wurde, muss nach der Wahl auch umgesetzt werden ! 
  • Bayern: Klinikdirektoren und ver.di schlagen Alarm: »Öffentliche Daseins­ vorsorge sichern und Personalmangel begegnen« 
  • Unterfränkische KIiniken brauchen mehr Personal
Ausblick

Donnerstag, 8. März 2018

8. März: Aktionstag für die Gleichstellung der Frau

Frauen kämpfen seit Jahrhunderten für ihre Rechte: bessere Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung der Frau!

Immer mehr Frauen sind berufstätig, leider oft unter prekären Bedingungen: für niedrigste Löhne, in unfreiwilliger Teilzeit, befristet oder in Minijobs. Ein Job allein reicht oft zum Leben nicht mehr aus! Das ist ein Skandal!

Noch ist die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise nicht ausgestanden. Trotzdem muss gerade jetzt auch die Gleichstellung der Geschlechter in Wirtschaft und Verwaltung, in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf der Agenda bleiben. Wir brauchen dringend gute und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer!

Deswegen bezieht ver.di jedes Jahr zum Internationalen Frauentag klar Position – am 08. März 2018 ganz im Zeichen von 100 Jahren Frauenwahlrecht!


Die erstrittenen Erfolge machen uns Mut für aktuelle Herausforderungen:

  • 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das deutsche Parlament so männlich wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Nur ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen.
  • Und Rechtspopulisten, mit ihrem rückständigen Frauenbild und ihren Familienvorstellungen von gestern, wollen Frauen wieder in enge Schranken weisen.
  • Frauendominierte Berufe werden immer noch schlechter bezahlt,
  • Frauen stehen vor ungelösten Arbeitszeitproblemen,
  • Frauen haben geringere Karrierechancen
  • und zum Schluss eine kleinere Rente als Männer.
  • Lasst uns gemeinsam weiterkämpfen – für eine bessere Zukunft!
Über Aktionen vor Ort informiert 

Mittwoch, 7. März 2018

Wo die Dienstgeber der AK Caritas die Probleme sehen

Die Dienstgeberseite der AK Caritas hat sich in einer Pressemitteilung zu den Tarifforderungen der Mitarbeiterseite der AK geäußert, die sich bekanntlich an den Forderungen von Ver.di in der aktuellen Tarifrunde im öffentlich Dienst orientieren.

 „Besonders der Betrag von 200 Euro, um den sich die Gehälter aller Berufsgruppen mindestens erhöhen sollen, ist aus unserer Sicht kontraproduktiv, weil er die Herausforderungen ausblendet, vor denen unsere Einrichtungen und Dienste aktuell und in Zukunft stehen“, sagt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite. Der Mindestbetrag führe bei den unteren Lohngruppen, die bei der Caritas sowieso schon überdurchschnittlich gut verdienten, zu überproportionalen Gehaltssteigerungen von bis zu 11 Prozent, was die Einrichtungen und Dienste im Wettbewerb weiter benachteilige. „Das ist weder sinnvoll noch sozial“, so Norbert Altmann. 

heißt es in der Pressemitteilung.

Dass die unteren Lohngruppen bei der Caritas "sowieso schon überdurchschnittlich verdienen" ist eine bemerkenswerte Formulierung. Wenn man sich die Tabellen des öffentlichen Dienstes oder auch der Kirchen, die sich am öffentlich Dienst orientieren anschaut, an denen sich auch die Caritas orientiert, dann kann von einem überdurchschnittlichen Dienst natürlich keine Rede sein. Vielmehr ist es so, dass bei einem eigentlich einigermaßen vergleichbaren Niveau (insbesondere auch in den "besseren" Vergütungsgruppen) die Caritas ihre Abweichungen nach unten durchaus systematisch fährt: so werden die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes inzwischen regelmäßig nur zeitverzögert auch für die Caritas übernommen; so liegen in den neuen Bundesländern die Vergütungen flächendeckend unterhalb des normalen TVöD/AK Caritas-Niveaus; und so hat man in der Pflege den unteren Lohngruppen eine vom TVöD-Niveau nach unten abweichende Sonderstufe "P4" beschert.

Darüber, dass die Caritas in Sonntagsreden die zunehmende Spaltung der Gesellschaft beklagt, die sie mit ihrem Kampf gegen einen Mindestbetrag selbst betreibt, ist... ja was?

Fazit jedenfalls: auch die Dienstgeber der Caritas gönnen den unteren Lohngruppen keine "überproportionalen Gehaltssteigerungen". Denn das wäre "weder sinnvoll noch sozial".



Dienstag, 6. März 2018

Montag, 5. März 2018

Arbeitswelt 4.0 und die Möglichkeiten die Veränderungen der Arbeitsorganisation mitzugestalten

Unter dem Titel "Forderungen der Betriebsräte für die Arbeitswelt 4.0" befaßt sich der WSI-Policy-Brief Nr. 2  - 2/2018 (Download hier)  mit Chancen und Risiken, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt verbunden sind.

Grundlage der Untersuchung ist eine unter 2000 Betriebsräten durch das WSI durchgeführten Befragung im Jahr 2016.

Situation, Probleme und Erkenntnisse sind sicher auch übertragbar auf Einrichtungen, in denen es statt Betriebsräten Mitarbeitervertretungen gibt.

Aus dem Fazit der Untersuchung:
...Die Digitalisierung der Arbeit kann für die Betriebe sinnvoll genutzt werden. Die Betriebsräte zeigen sich aufgeschlossen und sie beobachten Vorteile für die Beschäftigten. 

Sonntag, 4. März 2018

Sonntagsnotizen - allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Pflege, aber wie?

In der Süddeutschen Zeitung vom 23. Februar 2018 gab es unter dem Titel "Große Pflegekoalition" eine ganze Seite nebst Kommentar zur Thematik "allgemeinverbindliche Tarifverträge" (Onlinefassung des Artikels: Union und SPD wollen guten Tariflohn für alle Pfleger durchsetzen).
Als hinderliches Problem wird dabei benannt, dass die Pflegekräfte insbesondere in der Altenpflege extrem schlecht gewerkschaftliche organisiert seien und dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände mit ihrer Ablehnung von Tarifverträgen ihr Scherflein zur Problematik beitragen.

Stefan Sell hat in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik"
Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn?
das Thema aufgegriffen und weiter vertieft.

(Kirchliche Wohlfahrtsverbände und niedriger Organisationsgrad? Man sollte nicht den Rolle unterschätzen, den die Tradition der kirchlichen Wohlfahrtsverbände für den niedrigen Organisationsgrad der Beschäftigten hat: das Stellvertretersystem des 3. Weges, in dem die Verantwortung für Tarife einer kleinen Gruppen von gewählten Vertretern übertragen wird und damit die Beschäftigten aus ihrer Mitverantwortung genommen werden, lässt gewerkschaftliche Selbstorganisation als überflüssig erscheinen...)

Am 1. März war dann im Kölner Stadtanzeiger zu lesen:
Arbeitsbedingungen Die Pflegebranche ringt um Tarifverträge/Nur ein Bruchteil der Beschäftigten ist gewerkschaftlich organisiert
Die Zeitung spricht von "vorsichtigen Bewegungen in der Branche" und "von der Öffentlichkeit unbemerkten" Fortschritten:

Samstag, 3. März 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Politik, Pflegekonzerne und Wohlfahrtsverbände einmütig bereit seien, die Wertschätzung von Pflegekräften deutlich zu erhöhen, man könne auch gerne über eine 20 bis 30 %ige Erhöhung der Wertschätzung reden, wenn im Gegenzug auf Tariferhöhungen verzichtet werde bzw. im Vergütungsbereich sich die Erhöhungen an der mit dem Pflegeberufen berufsethisch verbundenen Bescheidenheit orientieren (gerne im oberen einstelligen Promillebereich!).
Die im Koalitionsvertrag geforderten (allgemeinverbindlichen) Tarifverträge finde man als öffentliches Bekenntnis gut, aber diese seien nicht für die Realität geeignet. Im kirchlichen Bereich würden sie nämlich gegen die Religionsfreiheit verstoßen und in privaten Betrieben die Rendite gefährden.

Vorletztes Gerücht


Freitag, 2. März 2018

ver.di begrüßt Bereitschaft des privaten Arbeitgeberverbandes bpa zu Tarifverhandlungen in der Altenpflege

Erfreulicher Sinneswandel

ver.di begrüßt Bereitschaft des privaten Arbeitgeberverbandes bpa zu Tarifverhandlungen in der Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Ankündigung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), mit ver.di Verhandlungen über einen Flächentarifvertrag in der Altenpflege führen zu wollen. Das hatte bpa-Präsident Meurer gegenüber Journalisten erklärt.

"Der Weg, über die Presse mit diesem Ansinnen an uns heranzutreten, ist etwas ungewöhnlich. Aber der Sinneswandel des bpa ist erfreulich. bpa-Präsident Brüderle hatte Verhandlungen bisher abgelehnt. Unsere offizielle Aufforderung zu Tarifverhandlungen habe ich soeben unterschrieben, sie ist unterwegs. Wir freuen uns, mit dem bpa über die Angleichung der Arbeitsbedingungen an das Niveau des öffentlichen Dienstes zu verhandeln", erklärt Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für das Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei gehe es nicht nur um eine bessere Bezahlung, sondern auch um höhere Urlaubsansprüche und attraktivere Arbeitszeitregelungen.

Handlungsdruck gäbe es allemal, so Bühler: "Das Lohnniveau gerade in privaten Einrichtungen und Diensten der Altenpflege ist beschämend niedrig." Einige zahlten selbst den Fachkräften nicht viel mehr als den Pflegemindestlohn, der eine untere Haltelinie für Pflegehilfskräfte darstellt. "Wir hatten einen deutlich höheren Pflegemindestlohn gefordert, der bpa hatte das aber in der Pflegemindestlohnkommission abgelehnt."

Die Altenpflege sei deutlich unterbezahlt. Beschäftigte mit Tarifbindung verdienen im Schnitt 24 Prozent mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Betrieben ohne Tarifvertrag. Im öffentlichen Dienst liegt das Einstiegsgehalt einer Pflegefachkraft - gleich ob Alten- oder Krankenpflege - bei 2.635 Euro, nach sechs Jahren im Beruf bei über 3.000 Euro. Der bpa hatte kürzlich sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien beschlossen. Darin schlägt der Verband ein Gehalt für Pflegefachkräfte vor, das 20 Prozent unter dem des öffentlichen Dienstes liegt, bei Pflegehilfskräften sogar mehr als 30 Prozent darunter. Zeitzu-schläge zum Beispiel für Überstunden und Jahressonderzahlungen sind nicht vorgesehen, die Arbeitszeit ist nicht geregelt. "Unverbindliche Richtlinien helfen nicht, mehr Menschen für die Arbeit in der Altenpflege zu begeistern. Nur sichere und gute Tarifverträge schaffen attraktive Arbeitsbedingungen. Schön, dass der bpa das jetzt eingesehen hat", so Bühler.

Die Altenpflege ist in keinem Verband so stark vertreten wie in ver.di.

Quelle: ver.di-Pressemitteilung 28.02.2018

Donnerstag, 1. März 2018

Informations- und Diskussionsveranstaltung "AQUA-Arbeitsplatz und Qualität in Kitas"

Der ver.di Landesfachbereich 7 Gemeinden und die Landesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (LFG SKJ) laden recht herzlich ein zu dieser

Informations- und Diskussionsveranstaltung
„AQUA - Arbeitsplatz und Qualität in Kitas - Ergebnisse einer bundesweiten Befragung“