Samstag, 28. April 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch der 3.Weg eine - natürlich bessere - Entsprechung zu Erklärungsfrist und Mitgliederbefragung bei Tarifeinigungen im 2. Weg habe. Wie im 2. Weg innerhalb der Erklärungsfrist beide Tarifparteien die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis anzunehmen oder abzulehnen, haben auch im 3. Weg beide Seiten die Möglichkeiten einen Beschluss der Bundeskommission oder der Regionalkommission abzulehnen, nämlich sowohl die Diözesanbischöfe der Dienstgeberseite als auch die Diözesanbischöfe der Mitarbeiterseite.
Die Beschäftigten direkt zu fragen, ob sie einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission annehmen oder ablehnen, verbietet sich aus dem einfachen Grund, dass sie schließlich auch nicht bei der Tarifforderung beteiligt wurden.

Vorletztes Gerücht

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