Donnerstag, 8. November 2012

In 12 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Der humanistische Pressedienst widmet dem Thema einen ausführlichen Artikel und berichtet am 06.11.2012 · Nr. 14277 unter dem Titel "Fachgespräch - Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert" von der Fachtagung der Partei "DIE GRÜNEN" in Berlin.

"Kann denn streiken Sünde sein?
Wer die Begriffe Tarifvertrag, Betriebsrat oder Mitbestimmung kennt, wird derlei Errungenschaften bei kirchlichen Arbeitgebern vergeblich suchen, vom Grundrecht auf Streik (Artikel 9 Grundgesetz) ganz zu schweigen."
und
"Daniel Wenk aus der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev. Kirche Baden und Mitglied des Gesamtausschusses der MitarbeiterInnen, machte deutlich, dass die AVRs in den oberen Entgeltgruppen zwar nahe am Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) seien, in den unteren Gruppen jedoch bis zu 600 Euro unter den tarifrechtlichen Abschlüssen zurück blieben. Entgeltverhandlungen auf Augenhöhe fänden nicht statt. Öffnungsklauseln in den Satzungen der Diakonischen Werke eröffneten die Möglichkeit, mitarbeiterfreundliche Verhandlungsergebnisse auszuschalten, indem die z.B. die Bundes-AVR angewendet wird. Ferner könne es durch Ausgründungen und der kaum durchschaubaren Verflechtungen der Diakonischen Werke sogar vorkommen, dass innerhalb ein und derselben Stadt einzelne Einrichtungen einen Konkurrenzvorteil haben. Allein in Baden kämen acht verschiedene AVRs zur Anwendung, für reguläre Tätigkeiten würden Hilfskräfte beschäftigt und entsprechend gering vergütet."
Was bleibt als Alternative? Ein allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag ....

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