Montag, 19. November 2012

Morgen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

die Auguren rätseln über das Ergebnis.
Während der Evangelische Pressedienst (EPD) meint:
...
Kirchenrechtsexperten erwarten, dass das BAG kirchlich Beschäftigten ein Streikrecht gewähren, zugleich aber auch das nach Artikel 140 Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bewahren wird. Ziel der obersten Arbeitsrichter werde es sein, einen Ausgleich herzustellen zwischen Artikel 140 Grundgesetz und dem Grundrecht auf Streik nach Artikel 9 Grundgesetz.
...
sagt der vom EPD zitierte Prof. Hammer nach einer Meldung der "Legal Tribune":
Ver.di hat gute Chancen im Kampf um Tarifverträge

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