Mittwoch, 22. Mai 2013

Ein deutscher Kardinal zum Tarifvertrag

Der Kommentar von "Aachener" zu unserem Posting vom Dienstag hat uns veranlasst, die Veröffentlichungen eines namhaften deutschen Kardinals nachzulesen. :

Dieser schreibt auf den Seiten 78/79 seines Buches:
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Erst die staatliche Arbeitsschutzgesetzgebung, die Entstehung der Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Höhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
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Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden.
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und fährt auf Seite 123 fort:
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Die Tarifautonomie hat sich bewährt. Und ich appelliere an die Tarifparteien, dieses bewährte Instrument durch eine beiderseitige Bereitschaft zum Kompromiss am Leben zu erhalten. Wer versucht, eine vorübergehende Schwäche des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutzen, mag einem kurzfristigen Kalkül entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass in einzelnen Tarifbezirken Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln, die zehn Jahre oder älter sind.
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(Reinhard Kardinal Marx, "DAS KAPITAL - EIN PLÄDOYER FÜR DEN MENSCHEN")

Ergänzend:
am 22. Mai 1966 erklärte Papst Paul VI. bei seiner Ansprache zur 75-Jahrfeier von "Rerum novarum":
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Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwunden.
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