Samstag, 16. November 2013

Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig"

mit diesem Ausspruch, wiedergegeben im Leitartikel auf der ersten Seite, berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG heute unter dem Titel "Richter als Altenpfleger" von einer Disseration der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz am Regensburger Lehrstuhl für Öffentliches Recht.
... Hier greift nun die Wissenschaftlerin wie ein juristischer Schutzengel ein. Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei. 'Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben' hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.

Der Clou dabei: Die Verfassungsbeschwerden, so analysiert Moritz, können nicht nur die aktuell betroffenen Heimbewohner erheben; beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen - also jeder: 'Eine solche Verfassungsbeschwerde wäre zulässig und hätte aufgrund der evidenten Schutzpflichtverletzung Aussicht auf Erfolg'. Jeder kann in Karlsruhe gegen das Pflegedesaster klagen - diese Idee zieht derzeit Kreise in der Fachwelt. Wenn die Idee diese Kreise verlässt, könnte daraus eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde werden.

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