Donnerstag, 7. November 2013

Sonderweg der Kirchen ist ethisch und theologisch nicht zu rechtfertigen

Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen

Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt.

Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Link zur Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung

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