Donnerstag, 6. März 2014

Kommunale Beschäftigungskriterien für kirchl. Erziehungs-, Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen?

die Beschäftigungskriterien (Loyalitätsanforderungen) für kirchliche Wohlfahrtseinrichtungen sind eigentlich nicht unser bevorzugtes Thema. Dennoch kommen wir nicht umhin, die Entwicklung im Blick zu halten. Sie gehören schließlich zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die Anforderungen stehen auch immer wieder in der Kritik. Einerseits sollen z.B. in KiTAs freigemeinnützige Träger auch unterschiedlicher Weltanschauungen ein "Erziehungsmonopol" vermeiden, sondern eine werteorientierte Erziehung nach dem Wunsch der Eltern ermöglichen. Andererseits wird gefordert, "dass die Kirchen dort, wo sie finanzielle Unterstützung von der Stadt erhalten, ihre Einstellungskriterien dem städtischen Niveau anpassen."


Unter Hinweis auf unseren Beitrag vom letzten Sonntag setzen wir die Reihe fort:
Hier ein Hinweis auf einen hpd-Beitrag zum Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats.
Die Stadt möchte demnach das Verhältnis der freien Träger zu den kommunal üblichen Einstellungs- und Beschäftigungskriterien und Tarifzahlungen klären.
Kirchliches Arbeitsrecht
27.02.2014 · Nr. 17958

Städtische Beschäftigungskriterien für Kirchen?
ergänzend ein Bericht der Stuttgarter Zeitung:
In diesem Zusammenhang ließ ein Antrag aller Ratsfraktionen aufhorchen. Darin würdigen sie zwar die Arbeit der Freien Träger als Partner der Jugendhilfe und Sozialpolitik. Und sie fordern von der Verwaltung, ein transparentes Fördersystem zu erarbeiten sowie automatisch eine Anpassung der Förderung für freie Träger vorzuschlagen, wenn es eine tarifliche Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt gibt. Die Hilfe sei aber abhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Gleichzeitig werden die kirchlichen Träger ultimativ aufgefordert, künftig „die bei der Stadt üblichen Einstellungs- und Beschäftigungskriterien“ zu erfüllen.

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