Montag, 22. September 2014

Durchbruch in Niedersachsen: Tarifvertrag zwischen ver.di und Diakonie

berichtet ver.di
Der Durchbruch für einen ersten Flächen-Tarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Diakonischen Dienstgeberverband (DDN) ist in Niedersachsen nach langen, zum Teil schwierigen, aber konsensorientierten Verhandlungen gelungen. Beide Seiten haben diesen bundesweit einmaligen Tarifvertrag am heutigen Freitag (19. September) in Hannover unterzeichnet. Er gilt zukünftig einheitlich für rund 37.000 Beschäftigte der diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen. Ziel der Tarifpartner ist es nun, auch in anderen Wohlfahrtsverbänden einen Tarifvertrag für die 120.000 Mitarbeiter in der Altenpflege in Niedersachsen zuverhandeln.
Der Tarifvertrag bedeutet eine Wende vom bisherigen kirchlichen Arbeitsvertragssystem hin zu einer tarifvertraglichen Basis zweier gleichberechtigter Sozialpartner. Für den Konfliktfall haben sich die Tarifpartner auf eine Schlichtungsvereinbarung verständigt.
Der umfangreiche Tarifvertrag selbst regelt wie andere Tarifverträge auch alle wesentlichen Bestandteile heutiger Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt, Schichtzulagen oder Sozialleistungen. Über die Frage der Lohnerhöhung auf Basis der Entgelttabelle verhandeln die Tarifpartner ab Oktober.
(siehe: https://nds-bremen.verdi.de bzw. Newsletter als pdf)

und die AG MAV in den Diakonischen Werken in Niedersachsen:

Am heutigen Freitag war es soweit: der Tarifvertrag zwischen ver.di und der Diakonie wurde unterzeichnet. Damit ist zumindest der Konflikt über den Weg der Arbeitsrechtssetzung beigelegt. Der 3. Weg ist in der niedersächsischen Diakonie Geschichte "Der lange Weg bis dahin hat uns einige Ausdauer abverlangt" so Annette Klausing, ver.di Verhandlungsführerin.
Doch nun fallen die rund 37 000 Arbeitnehmer/innen der Diakonie unter diesen Vertrag. Der Tarifvertrag hat im Wesentlichen die Regelungen der vorher gültigen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR-K) übernommen. Neu hinzugekommen sind Übergangsregelungen für diakonische Einrichtungen, die bisher nicht die Diakonie AVR angewandt haben. Gestrichen worden ist z.B. die Möglichkeit, auf der betrieblichen Ebene die Jahressonderzahlung abzusenken

Nach der Unterzeichnung des Manteltarifvertrages fangen im Oktober die Verhandlungen über eine Entgeltsteigerung statt.
(zit. nach:  http://www.ag-mav.de)

Pressemeldungen hierzu:



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