Freitag, 3. Oktober 2014

RK-Termine

Nach Anfragen an die Blogredaktion haben haben wir unsere kleine Übersicht über die nächsten Termine etwas angepasst. Die Termine, deren Kenntnis wir aus öffentlichen Quellen beziehen (z.B. Infos der AK, dem arbeitsrechtlichen Fachverlag des DCV, Lambertus bzw. der Internetseite des Verlags usw.) sind derzeit etwas verwirrend.
Aus der angekündigten und stattgefundenen (?) Sitzung der RK NRW ist nichts bekannt. Nirgends angekündigt war eine Sitzung der RK Mitte, von der es Gerüchte gibt, sie habe sowohl stattgefunden als auch ein Ergebnis. Gerüchte wohlgemerkt!

Eine bisschen ein Ärgernis für uns betroffene Mitarbeiter ist eine derartige Informationspolitik schon, zumal von uns erwartet wird, dass wir "ohne Krawall und Streik" mit öffentlichen Aktivititäen die Forderungen der akmas unterstützen.
o.

2 Kommentare:

  1. Ich verstehe die Verzögerung - also das Abwarten der Regionalkommissionen auf eine Einigung in der Bundeskommission nicht.
    So, wie ich das verstanden habe, können die Regionalkommissionen allemal 20 % von der Richtlinie der Bundeskommission abweichen. Und der Tarifabschluss im TVöD bewegt sich innerhalb dieser Bandbreite.
    Die Regionalkommissionen hätten also schon bisher "im Rahmen der Bandbreite" den TVöD Abschluss 1:1 übernehmen können, ohne auf das Gezerre der Bundesebene warten zu müssen. Die Bundesebene wäre dann später nachgezogen und hätte den Richtwert angehoben - also eine neue Bandbreite für künftige Übernahmen gesetzt.
    Was soll also das "Warten auf Godot" - oder das "Starren auf Göttingen"?
    Die TVöD-Übernahme wäre im Rahmen der Bandbreiten in jeder Region möglich gewesen.
    Wer, konkret, verarscht hier wen?

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  2. Liebe Kollegin Anonyma, lieber Kollege Anonym ,
    vor dem Beschluss der Bundeskommission am 27. September 2014 bestand keine Möglichkeit, für die Regionalkommissionen, eigene Beschlüsse zu fassen. Die mittleren Werte aus dem BK-Beschluss vom Juni 2012 waren bis 31.12.2013 befristet und § 10 Abs. 1 der AK-Ordnung bestimmt, dass nach Ablauf des Geltungszeitraums keine Möglichkeit für die Regionalkommissionen besteht, eigene Beschlüsse zu fassen. Zwischen 1.1.2014 und 27.9.2014 gab es für Beschlüsse über Vergütungen in den Regionalkommissionen keine Rechtsgrundlage (abgesehen von § 11-Anträgen).
    Die Bestimmungen sind tatsächlich ziemlich kompliziert und ich vermute, dass der Kreis derjenigen, die auch diese Einzelheiten einigermassen kennt, weltweit deutlich unter 150 Personen liegt. Ich wäre mir nicht mal 100 %ig bei den AK-Mitgliedern sicher.
    c.

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