Donnerstag, 20. November 2014

Bundesverfassungsgericht: auch in Zukunft gibt es katholische und andere Menschen

Stefan Sell hat in seinem Beitrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 zur Frage des Umfangs der arbeitsvertraglichen Festlegung glaubensbezogener Loyalitätserwartungen durch einen kirchlichen Arbeitgeber die Problematik ausführlich dargestellt und einer eingehenden Würdigung unterzogen:

Katholische und andere Menschen.Das Bundesverfassungsgericht steht (weiter) fest an der Seite der Kirche. Es wird Zeit für eine grundlegende Änderung.

Wir müssen der eingehenden Darstellung und Kritik nichts hinzufügen.

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Eine Kleinigkeit aber doch:
Interessant ist freilich die Frage, wie die Deutsche Bischofskonferenz mit der Sache umgeht. Vor 6 Wochen war im Spiegel zu lesen:
"Mehr Rechte für Geschiedene: Katholische Kirche plant moderneres Arbeitsrecht Geschieden, neu verheiratet - und prompt gefeuert: So erging es Angestellten von katholischen Arbeitgebern bisher. Doch offenbar zeichnet sich in der Kirche jetzt ein Umdenken ab."
In diesem Artikel ist die Rede davon, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich mit einem Papier befassen will, dessen "finale Fassung" nächsten Montag vorliegen soll und das eine liberalere Regelung vorsieht.

Franziskanischer Humor wäre es, wenn die Deutsche Bischofskonferenz sich als liberaler erweisen würde als das BVerfG.

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