Montag, 13. Juli 2015

Beschluss Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 28.04.2015, Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER

über den Wert der sozialen Arbeit:
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Die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren ist aus Sicht des Gerichts wegen der hohen fachlichen Anforderungen nicht für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse geeignet.
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Quelle: Pressemitteilung 9/2015 des Landessozialgerichts vom 01.06.2015

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