Dienstag, 24. November 2015

Wegmarke für die Caritaszukunft: Konflikt im Arbeitsrecht?

Die Mitarbeiterseite der AK Caritas, die ab heute bis übermorgen tagt, wird sich sicher auch mit der Neufassung der AK-Ordnung im Oktober 2015 und den Umständen ihrer Entstehung befassen.
Der Konflikt, den wir bereits mehrfach thematisiert hatten, ist bislang von der Mitarbeiterseite der AK noch nicht öffentlich gewürdigt worden.

Die Neue Caritas hatte berichtet, dass die Frage, wer bei den Änderungen der Ordnung der AK mitbestimmen darf, ein "heiß umstrittenes Thema" in der Delegiertenversammlung gewesen sei und die Diskussion dazu führte, "dass die drei geladenen Vertreter der Mitarbeiterseite in der AK sichtlich missgestimmt vorzeitig die Runde verließen".
Außerordentlich bemerkenswert ist tatsächlich der letzte Absatz in dem Artikel in Heft 19/2015 der Neuen Caritas, der die Folgen eines erfolgreichen Antrags mehrerer Ostdirektoren beschreibt:
"Hier werde Tarifpolitik gemacht, war die Kritik der Dienstnehmervertreter. Diese gehöre im Dritten Weg aber in paritätisch besetzte Gremien, sprich in die AK und nicht in die Delegiertenversammlung. Auch die Dienstgebervertreter in der AK sowie Vizepräsident und AK-Vorsitzender Heinz-Josef Kessmann waren mit dem Antrag nicht glücklich und hatten dagegen gestimmt. Er beschneide in der AK-Bundeskommission den Verhandlungsspielraum. 'Die derzeitige Architektur ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtwerkes', hatte Kessmann noch an die Delegierten appelliert und seine Befürchtung geäußert, dass ein Eingriff in die Struktur der AK-O einen nicht absehbaren Prozess anstoßen werde. Er könnte mit seiner Prognose recht bekommen. Dies deutet der vorzeitige Abgang der Dienstnehmervertreter aus der DV an - noch bevor alle Änderungspunkte beraten worden waren und die Delegierten  mit großer Mehrheit dem neuen Gesamttext der AK-O zustimmten." (Neue Caritas 19/2015, S. 23)
Man darf gespannt sein, wie sich die Mitarbeiterseite hier positioniert. Im Dienstgeberbrief 4/2015 ist angekündigt, im November werde "sich die ak.mas nochmals intensiv mit dem Thema befassen."

Die AK Caritas ist mit ihren Problemen mit dem 3. Weg hier nicht alleine. Auch die Evangelische Kirche Hessen & Nassau befaßt sich morgen auf ihrer Synode in Frankfurt ebenfalls mit dem Arbeitsrechtsregelungsverfahren, hier dann im evangelischen 3. Weg.
Ver.di Hessen und die ver.di-Vertrauensleute in der Diakonie Hessen rufen für morgen zu eine Kundgebung anläßlich der Synode in Frankfurt auf.

In einem offenen Brief fordern Beschäftigte der Diakonie die Synodalen, den Vorstand der Diakonie Hessen sowie die AG Dienstgeber.DH auf, die Möglichkeit zu nutzen, den Weg hin zu ordentlichen Tarifverträgen zu beschreiten.

Aufruf Kundgebung in Frankfurt am 25. November 2015 als pdf
Offener Brief an Synodale, Diakonievorstand und AG Dienstgeber als pdf

Man kann es in Eichstätt und Kassel regelmäßig erleben: die Pflege der vielen 3. Wege bei den Kirchen und bei Caritas und Diakonie trennt nicht nur die Beschäftigten der christlichen Kirchen voneinander, sondern diese auch noch von den Beschäftigten in anderen sozialen Feldern, die in der Regel mit denselben Motiven ihrer Tätigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge nachgehen. Die Spaltung beeinträchtigt vernünftige Tarife und ordentliche Arbeitsbedingungen. Ein vielfältiges Angebot im Bereich von Gesundheit, Pflege, Erziehung, Soziales setzt keine zersplitterte Tariflandschaft voraus. Im Gegenteil!


PS. Ganz so wie in der Überschrift war der Artikel in der Neuen Caritas nicht betitelt: dort lautete die Überschrift über den Bericht über die Delegiertenversammlung "Wegmarken für die Caritaszukunft und Konflikt im Arbeitsrecht". (Neue Caritas 19/2015, S.22)

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Bisherige Beiträge im Blog zur neuen AK-Ordnung:

11 Nov. 2015
Die neue AK-Ordnung: Nachtrag. Am Mittwoch letzter Woche habe ich unter dem Titel: Die neue AK-Ordnung: "Wegmarke für die Zukunft" oder ein "Schuß in den Ofen"? einige Ausführungen gemacht, um die Erfordernis einer ...
04 Nov. 2015
Schon ein erster Blick in die "Entsendeordnung", die Teil der neuen AK-Ordnung ist, bestätigt, dass den Gewerkschaften und ihren Vertretern einseitig Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt werden. Ob dies zulässig ...
31 Okt. 2015
Die nicht paritätisch besetzte Delegiertenversammlung, die vom 13.-15. Oktober 2015 in Regensburg getagt hat, hat die AK-Ordnung auf der Grundlage von Vorschlägen einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe mit Wirkung ...
27 Okt. 2015
Die Zahl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten in der Bundeskommission und in sechs Regionalkommissionen bleibt in § 2 AK-Ordnung unverändert. Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Mitglieder der ...
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