Donnerstag, 11. Februar 2016

RK Nord: der Dienstgeberseite genügt die "eingebaute Verschlechterung"* des BK-Beschlusses nicht ...

... sie möchte der Spreizung nach unten auch im Westen eine Bresche schlagen

So interpretieren wir jedenfalls der Tenor der Dienstgeberinfos im Dienstgeberbrief von gestern und die gestrige Pressemeldung.
Eine Chance, diese Entwicklung abzuwenden, besteht noch in der neu für den 30. März 2016 anberaumten Sitzung; angedacht ist wohl auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses.


* Anmerkung "eingebaute Verschlechterung":
der BK-Beschluss sieht für die tarifliche Neuregelung des Bereichs SuE vor, dass diese nicht, wie im öffentlichen Dienst (und den Kirchen, soweit sie sich unmittelbar am Ergebnis des öD orientieren), bereits zum 1. Juli 2015 gelten, sondern erst ab 1. Januar 2016. In den 4 Westregionen der AK Caritas, die bislang die regionale Übernahme geregelt haben, erfolgt die tarifliche Neuregelung (in BaWü mit einer speziellen Variante) dementsprechend zum 1. Januar 2016.
Das "Einsparvolumen von 3,5 %" summiert sich in den 6 Monaten zwischen Juli und Dezember auf  mindestens 21 %  einer Monatsvergütung!

Die Verschiebung nach hinten ist inzwischen eine eingeübte Praxis in verschiedenen Regionen.
Die von der Arbeitgeberseite offensichtlich geforderte Arbeitszeiterhöhung würde zum so genannten Leittarif eine substanielle Differenz schaffen, die nicht mehr weiter geheilt wird.

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