Samstag, 27. Februar 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholische Kirche und ihre Caritas verhalten auf die Forderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reagieren, den Gebrauch des Instruments der sachgrundlosen Befristung einzuschränken. Dazu gäbe es unendlich viel zu sagen:
  • wenn die Kirche und ihre Caritas vom weltlichen Arbeitsrecht (§ 14 Abs. 2) und seinen Gestaltungsformen Gebrauch macht, sei es seltsamerweise den Beschäftigten auch wieder nicht recht
  • vom Instrument der sachgrundlosen Befristung sei ohnehin nur eingeschränkter Gebrauch gemacht worden. In den oberen Vergütungsgruppen habe das Instrument nur sehr selten Anwendung gefunden.
  • die sachgrundlose Befristung sei auch eine Einübung in die Tugend der Demut und wer diese nicht mitbringe, müsse sich ohnehin fragen lassen, ob die sachgrundlos befristete Dienstgemeinschaft das richtige für ihn ist
  • mit der sachgrundlosen Befristung könne auch der Begriffs "Gnade" den Beschäftigten nähergebracht werden (als solche werde häufig die Entfristung empfunden, die manchmal erklärt werde)
  • dort wo es keine Bewerbungen auf Stellenausschreibungen gegeben habe, habe man auch keine sachgrundlosen befristeten Arbeitsverträge vereinbart
  • man überlege, die sachgrundlose Befristung vollständig durch Befristung auf Probe zu ersetzen
  • Einschränkungen der sachgrundlosen Befristung seien im 3. Weg aufgrund der Bestimmung in Satz 3 des Absatzes 2 des § 14 des Teilzeitbefristungsgesetzes gar nicht zulässig
  • die sachgrundlose Befristung sei  auch theologisch gut begründbar:  als Symbol der Begrenztheit des irdischen Lebens 

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