Freitag, 4. März 2016

Zwischenruf - Entgeltordnung (1)

Als 2004 / 2005 der BAT durch den TVöD und den TV-L abgelöst wurde, sollte auch eine neue Entgeltordnung geschaffen werden. Bis heute liegt diese Entgeltordnung im TVöD nicht vor.
Beschäftigte werden bei einer Eingruppierung nach den alten "BAT-Regularien" einer Lohn- oder Vergütungsgruppe nach dem BAT zugeordnet, und dann nach einer "logischen Sekunde" in die entsprechende Entgeltgruppe des TVöD übergeleitet. Da im "alten BAT" ein zweijähriger "Bewährungsaufstieg" in den Vergütungsregelungen enthalten war, führt dies bereits mittel- und langfristig zu Verschlechterungen gegenüber dem alten BAT. Ursächlich für den Verzicht auf diese "Altersstufen" war das Diskriminierungsverbot - denn jüngere Beschäftigte waren durch diese Altersstaffelung gegenüber älteren Beschäftigten benachteiligt. Insofern ist es müßig, eine fehlende Rückfallklausel als Fehlentscheidung zu bezeichnen. Ein Fehler war allenfalls, den Tarifwechsel ohne diese Entgeltordnung vorzunehmen. Allerdings bestand seinerzeit großes Interesse, die Ablösung des diskriminierenden BAT ohne Belastung durch die Bundestagswahlen vom Oktober 2005 zu beenden. Denn letztendlich hätte eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft durch die Auflösung der Tarifgemeinschaft der Länder gedroht.
Im TV-L ist zum 01.01.2012 eine neue Entgeltordnung in Kraft getreten, die sich weitgehend an der Eingruppierungssystematik des BAT orientiert. Und auch im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) wurden im Zuge der Auseinandersetzungen 2015 entsprechende Regelungen geschaffen, die einerseits hinter den (berechtigten) Erwartungen zurück bleiben, andererseits aber ein realistisches Bild der Durchsetzungsfähigkeit zu zeigen scheinen.
Der Mangel der fehlenden Entgeltordnung könnte nun auch beim TVöD im Rahmen der Tarifrunde 2016 endlich beseitigt werden.

Wir werden den Blog in den nächsten Wochen nützen, um zwischendurch immer wieder einen Blick auf die Grundlagen und die Entwicklung zu werfen.

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