Dienstag, 7. Juni 2016

Vor der BK-Sitzung*: deutsche Bischofskonferenz erinnert an die Bedeutung unbefristeter Normalarbeitsverhältnisse

Mit folgender Stellungnahme (Auszug aus der Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe zum Grünbuch „Arbeit weiter denken - Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hat das Kommissariat der deutschen Bischöfe sich in klaren Worten kritisch zu atypischen Erwerbsformen geäußert (und zwar bereits am 30. Dezember 2015).

Die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen wirken sich auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen aus. Eine Folge dieser Entwicklung ist die [...] Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, die Zunahme atypischer Erwerbsformen (befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Zeitarbeit, Scheinselbständigkeit usw.) und instabilerer Erwerbsverläufe.
Unabhängig von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen wie etwa dem Vorschlag einer Familienarbeitszeit sollte das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis auch in Zukunft das Rückgrat der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden. Denn dieses birgt im Grundsatz eine hohe Gewähr für die Einhaltung hoher sozialer Schutzstandards. Aus- und Fortbildung sind hier stark ausgeprägt, die Identifikation mit den Zielen des Unternehmens ist groß. Die Stabilität der Sozialversicherungen und des Steuersystems wird durch die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen zunehmend bedroht. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Der Gesetzgeber sollte auch in der digitalen Arbeitswelt das Normalarbeitsverhältnis stützen und fördern und keine Maßnahmen erlassen, die die Attraktivität atypischer und prekärer Beschäftigungsformen erhöht.

Kurze Zeit später hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in ihrer sogenannten "Frankfurter Erklärung" vom 20. Januar 2016 sich nicht weniger kritisch mit dem Phänomen der sachgrundlosen Befristung befaßt.

Noch schärfer ist Papst Franziskus mit befristeten Arbeitsverträgen ins Gericht gegangen: Lohndumping ist Todsünde (wir hatten berichtet). Wobei er nicht direkt auf Arbeitsverhältnisse der Caritas Bezug genommen hatte, wo nicht wenige Dienstgeber bei Neueinstellungen die sachgrundlose Befristung zumindest in den ersten Jahren zum Normalarbeitsverhältnis gemacht haben.

Es wird interessant sein, wie die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas in 9 Tagen mit diesen kritischen Positionen bei ihren Beratungen zur Tarifrunde 2016 umgehen wird.

Anmerkung der Redaktion: falls die Überschrift missverstanden worden sein sollte: natürlich erinnern  wir vor der BK-Sitzung daran, dass die Deutsche Bischofskonferenz Ende Dezember 2015 anläßlich einer Stellungnahme zum Grünbuch "Arbeiten 4.0"  und nicht anläßlich der BK-Sitzung in 9 Tagen an die Bedeutung unbefristeter Normalarbeitsverhältnisse erinnert hat...

*BK-Sitzung: in der kommenden Woche tagt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Magdeburg und wird auf dem Hintergrund des TVöD-Ergebnisses über die bestehenden Forderungen beraten. Die Mitarbeiterseite der AK will für die Caritas-Beschäftigten "mindestens TVöD-Niveau erreichen". Auch der grundsätzliche Verzicht sachgrundloser Befristungen findet sich im Forderungkatalog der Mitarbeiterseite.

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