Sonntag, 15. Januar 2017

Sonntagsnotizen - Prof. Stefan Sell zu den Tarifauseinandersetzungen im Dienstleistungsbereich

Stefan Sell hat sich in zwei Beiträgen seines Blogs "Aktuelle Sozialpolitik"
Jetzt die Dienstleistungen als - ambivalente - Speerspitze der Arbeiterbewegung? Von der Tertiarisierung der Streiks, Häuserkämpfen und "Organizing" als Hoffnungsträger vom 13. Januar 2017
und
Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus? vom 1. Januar 2017
materialreich und wie von ihm gewohnt kenntnisreich mit der aktuellen Situation der Branchen befaßt, die auch von der Caritas bedient werden.

Die Problematik, die die kirchlichen Wohlfahrtsverbände in die Situation der Dienstleistungsbranchen Soziales/Pflege/Gesundheit/Erziehung werden deutlich benannt; etwa zur Situation des Kampfes für Entlastung in der Pflege, wo die Beteiligung der Akteure im kirchlichen Bereich sehr ausbaufähig ist:
Hinzu kommt mit Blick auf das Druckmittel Arbeitskampf, dass dieses dann noch nicht einmal dem Grunde nach in allen Krankenhäusern angedroht, geschweige denn auch eingesetzt werden kann, denn die konfessionell gebundenen Kliniken laufen im Korsett des "dritten Weges", der Streikaktionen schlichtweg nicht zulässig werden lässt. Die vielen Pflegekräften in den Krankenhäusern in konfessioneller Trägerschaft könnten den Konflikt nur als Zaungäste beobachten bzw. - mit viel Phantasie vorstellbar - über "kreative" Formen des Arbeitskampfes "im Kleinen" zu begleiten versuchen. (1.1.2017)
Und noch einmal am Freitag den 13.:

Man muss schlichtweg zur Kenntnis nehmen, dass die Voraussetzungen beispielsweise für einen großen Pflegestreik, der im Grunde unbedingt erforderlich wäre, um einen Durchbruch erzielen zu können, hundsmiserabel schlecht sind. Und das meint nicht nur den immer noch niedrigen Organisationsgrad der in den Krankenhäusern und Pflegeheimen bzw. -diensten Beschäftigten, so dass der Gewerkschaft oftmals die Masse fehlen würde für einen Arbeitskampf. Hinzu kommt, dass gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich viele Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft sind, so dass hier gar keine rechtliche Möglichkeiten für einen Arbeitskampf bestehen. Selbst wenn das Personal dort streiken wollte - es dürfte nicht. Was wiederum der Gewerkschaft ein wichtiges Druckmittel, aber auch eine Rekrutierungsmöglichkeit nimmt. (13.1.2017)

Wir sehen das bekanntlich anders und meinen, dass das Personal von Caritas und Diakonie streiken darf; wir kennen kein entgegenstehendes Urteil. Das BAG hat am 20. November 2012 ein sogenanntes Streikverbot gerade nicht bestätigt, wenn es auch in den Urteilsgründen Voraussetzungen genannt hat, unter denen ein Streik möglicherweise nicht zulässig sein könnte. Auf eine Klärung dieser Möglichkeit hat sich das BVerfG mit Beschluss vom 15. Juli 2015 nicht eingelassen, sondern vielmehr, wenn wir das richtig verstanden haben, erklärt, die Gewerkschaften seien ja am Streiken nicht gehindert und man werde die Frage, ob sie es dürfen, dann klären, wenn es ihnen verwehrt würde.

Wie auch immer: bislang ist es so, dass Caritas nicht und Diakonie nicht nennenswert streiken.

Der Grafik im Beitrag von Stefan Sell lässt sich noch die Legende hinzufügen, dass hier auch die Streiktage bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden erfasst sind: diese liegen in den maßgebenden Zeiträumen in einer Größenordnung, die man mit 0 bezeichnen darf (die Linie ganz unten).

Das Problem der sozialen Dienstleistungsbranchen liegt natürlich genau hier, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände die Durchsetzung von tariflichen Fortschritten den kämpfenden Gewerkschaften überlassen und sich dann nur mehr oder weniger gut an diese anhängen.
Wenn die Lokomotiven dem Beispiel der Waggons folgen würden, müssten die Eisenbahnen der Welt kein Geld für Kohle, Diesel und Elektrizität ausgeben, oder?







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