Samstag, 18. Februar 2017

Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder - dh. Gewerkschaften setzen Verbesserungen für die Caritasbeschäftigten der Anlage 21 AVR durch!

Bekanntlich verweisen die Anlagen 21 und 21a der AVR Caritas in wesentlichen Teilen bei der Vergütung auf "landesrechtliche Bestimmungen" bzw. den TVL, sodass die substantiellen Teile des TVL für diese Beschäftigten automatisch gelten.
Eine Beschlussfassung durch die Arbeitsrechtliche Kommission ist nicht erforderlich.
Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder: Deutliche Reallohnerhöhungen plus strukturelle Verbesserungen
17.02.2017
In der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten der Bundesländer (ohne Hessen) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. „Wir haben ein Ergebnis mit deutlichen Reallohnsteigerungen erzielt“, sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Freitagabend in Potsdam. Bsirske hob zugleich hervor, dass es gelungen sei, die Bezahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst zu verbessern und Akzente zugunsten der Auszubildenden und jüngeren Beschäftigten zu setzen: Bsirske: „Insgesamt ist das ein positives Ergebnis.“
Im Einzelnen sieht die Einigung eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente vor. Ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 erfolgt in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018. „Damit setzen wir Akzente in den oberen Entgeltgruppen, die mit einer sozialen Komponente in den mittleren und unteren Entgeltgruppen ausbalanciert wird“, erläuterte Bsirske.
Zudem wurde eine Prozessvereinbarung über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung verabredet, von der künftig insbesondere die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und dem Pflegebereich profitieren sollen. Bis zu einer Einigung, die in der Tarifrunde 2019 angestrebt wird, erhalten Sozialarbeiter je nach Eingruppierung 50 bis 100 Euro mehr pro Monat, Erzieherinnen und Kita-Leitungen 80 Euro.


Darüber hinaus erhalten die Auszubildenden eine in zwei Schritten von jeweils 35 Euro erhöhte Vergütung sowie künftig 29 Tage Urlaub im Jahr. Keine abschließende Einigung wurde in der Frage der Einbeziehung der schulischen Ausbildungsgänge in den Geltungsbereich der Azubi-Tarifverträge erzielt. Hier wollen sich die Tarifpartner noch mehr Zeit lassen und haben Gespräche unter Beteiligung der Verhandlungsführer Frank Bsirske für die Gewerkschaften und Peter-Jürgen Schneider für die Länder vereinbart. „Damit haben wir erreicht, dass die jungen Menschen zumindest in absehbarer Zeit mit einer angemessenen Vergütung rechnen können“, sagte Bsirske.
Zudem wurde eine Übergangsversorgung für Beschäftigte im Justizvollzug und im feuerwehrtechnischen Dienst vereinbart, die die Nachteile des vorzeitigen Renteneintritts mit einer einmaligen Abfindungszahlung in Höhe von rund 70.000 Euro kompensieren soll.
Die ver.di-Bundestarifkommission hat das Verhandlungsergebnis einstimmig für die jetzt folgende Mitgliederbefragung zur Annahme empfohlen. ver.di fordert von den Bundesländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger.

Quelle: http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen

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