Donnerstag, 18. Mai 2017

Urteil Scheinselbständigkeit - Krankenpflegerin ist Angestellte

Der Erfindungsreichtum mancher Arbeitgeber zur Umgehung von Sozialversicerhungspflichten scheint grenzenlos. Am 01.02.2017 hat sich das SG Heilbronn zu Az. S 10 R 3237/15 mit der Frage der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung einer Krankenschwester, die als „freien Mitarbeiterin“ in mehreren Krankenhäusern tätig ist, befasst und dazu erneut (unter Beibehaltung der ständigen Rechtsprechung) entschieden, dass eine abhängige Beschäftigung unter anderem aufgrund der Einbindung der Krankenschwester in die betriebliche Organisation des Krankenhauses vorliegt.
Die Entscheidung dürfte auch für vergleichbare Tätigkeiten z.B. in Altenheimen von Relevanz sein.
Quellen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.