Dienstag, 25. März 2014

Mindestlohn-Gesetz auf der Zielgeraden

ver.di sieht aber Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen:

1 Kommentar:

  1. ver.di hat Recht - die Ausnahme für unter 18jährige ist zudem ein Verstoß gegen das AGG - es ist schlicht Diskriminierung auf Grund des Alters

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