Dienstag, 26. August 2014

Caritas-Vermittlungsausschuss vom 21. August ....

am 21. August tagte der Vermittlungsausschuss der AK-Bundeskommission zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens um die Vergütungen der Caritas ab 2014. Ein greibares Ergebnis ist noch nicht bekannt.

Über den weiteren Weg eines möglichen Vermittlungsvorschlags bis zur Umsetzung in den Regionen informiert die akmas in einer Übersicht.

Die nächste reguläre Sitzung der Bundeskommission findet am 23. Oktober 2014 statt. Ob dann in diesem Jahr noch eine Regelung für diejenigen herauskommt, die nach AVR Caritas vergütet werden, wird vielfach bezweifelt.

Zur Erinnerung:
Im öffentlichen Dienst für die Kommunen und ihre Einrichtungen wurde zum 01.03. 2014 ein Mindestbetrag von 90 Euro als eine sehr ausgeprägte tabellenwirksame soziale Komponente durchgesetzt. Dieser Mindestbetrag wirkt bis in die EG 12 Stufe 1 und führt noch in der EG 8 zu einer durchschnittlichen Erhöhung in der ersten Stufe ab 01.03.2014 von 3,40 %. Hinzu kommt die vereinbarte zweite Stufe ab dem 01.03.2015 von 2,40 %, sodass sich über die gesamte Laufzeit von 24 Monaten Erhöhungen von 5,47 % (EG 15 Stufe 6) bis 8,38 % (EG 1 Stufe 2) ergeben. In der EG 8 beträgt die Erhöhung im Durchschnitt über alle Entgeltstufen 5,88 %. 
 
Die Auszubildenden erhalten einen Festbetrag von 40 € ab dem 01.03.2014 und von 20 € ab dem 01.03.2015, zudem wurde die bestehende, aber ausgelaufene Übernahmeregelung verlängert. Darüber hinaus gab es Verbesserungen z.B. beim Urlaub und anderen tariflichen Regelungen.

1 Kommentar:

  1. Auch die Caritas sollte den Weg der Diakonie-Niedersachsen folgen und einen Tarifvertrag mit der Ver.di Abschließen und dann diesen Allgemeinverbindlich Erklären lassen!!!! Klaus Klemenz(Ehemaliger KBR.-Vors.in der Cornelius-Helferich-Stiftung)

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